Richterswil

«Freiwillige Zurückhaltung funktioniert nicht»

Feuerwerkslärm ist für viele Menschen sowie Haus- und Wildtiere mit massivem Stress verbunden. Zunehmende Rücksichtslosigkeit, mutwillige Sachbeschädigungen und vermüllte Wege, Seeufer und Grünflächen sorgen für Unmut und steigende Kosten für die Allgemeinheit. Die Initiative gegen lautes, privates Feuerwerk soll Abhilfe schaffen.

Text: Reni Bircher
Bild: zvg

Es sind noch zwei Tage bis Silvester und noch nicht einmal am Eindunkeln, da knallt es schon an mehreren Ecken im Dorf. Viele mag das nicht stören, anderen ziehen sich vor Schreck die Eingeweide zusammen, wieder anderen rutscht ein Schimpfwort über die Lippen.
Isabel und Manuel Venturini sehen in einem solchen Moment nach ihrer Hündin, die in der Badewanne Schutz sucht. Damit sind sie bei weitem nicht die einzigen Tierhalter, die ihre Haustiere beruhigen müssen. «Mit den Jahren wurde es immer schlimmer», erzählt Isabel Venturini sichtlich bewegt. «Wir müssen unsere Hündin mit Medikamenten regelrecht ‹sedieren›, damit sie nicht völlig durchdreht.» Den letzten Jahreswechsel verbrachte das Ehepaar samt Hund im Flughafenhotel: «Dort ist es zwar ruhig, aber man muss ja trotzdem mit dem Tier nach draussen gehen, und weil auch tagsüber ständig irgendwo geböllert wird, kommt man nicht wirklich zur Ruhe.»
Dass Leute mit Haustieren zweimal jährlich in Urlaub fahren müssen, damit das Tier den Lärm einigermassen übersteht, kann kaum eine annehmbare Lösung sein, zumal es an Silvester keine Ausweichmöglichkeiten im nahen Ausland gibt.

Nicht der Lichterregen, sondern der Lärm steht im Vordergrund

Das naturverbundene Ehepaar möchte mit seiner Initiative das Leid von Mensch und Tier durch ein Verbot von lautem, privatem Feuerwerk lindern. Aber nicht nur: «Uns und auch anderen Personen ist aufgefallen, dass immer wieder Jugendliche ihre Böller und Feuerwerkskörper gegen Häuser richten und abfeuern, sogar in Richtung der anderen Gruppenmitglieder», schüttelt Isabel Venturini den Kopf.
Die Initianten haben nichts gegen gemeinschaftliches Feiern, befürworten leises Feuerwerk (Barockfeuerwerk), Sonnen und Vulkane, die besonders für Kinder schön anzusehen sind. Aber: «Ich muss an bestimmten Feiertagen mehrmals in die Durchgangspassage unseres Wohnblocks gehen und die Jugendlichen wegschicken, weil sie dort ihr Böller abfeuern, damit es möglichst laut knallt.» Am Morgen liegt denn auch überall der Abfall.
«Mit unserer Initiative möchten wir einen Beitrag zu mehr Rücksicht, Ruhe sowie dem Schutz von Tieren, Umwelt und Bevölkerung leisten.»

Gemeinderat unterstützt Initianten

Der Gemeinderat kann die Argumente der Initianten nachvollziehen. ln Richterswil ist eine Zunahme privater Feuerwerke rund um Silvester und den 1. August festzustellen. «Privates Feuerwerk wird erfahrungsgemäss nicht nur an diesen beiden Feiertagen gezündet, sondern jeweils bereits einige Tage vor- und auch nachher», bestätigt die Kommunikationsbeauftragte der Gemeinde, Rosa Sciacca Gübeli. Dabei ist die Benutzung von Feuerwerk im Artikel 5 der Polizeiverordnung (PolV / SRR 310.1) klar definiert: Die Verwendung von Feuerwerk, welches Lärm erzeugt (auch Knallkörper, Petarden oder Ähnliches) jeglicher Art ist nur am 1. August und beim Jahreswechsel (Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar) gestattet. Personen, Tiere oder Sachen dürfen dabei nicht gefährdet werden.
Vermehrt gehen zu diesen Anlässen bei der Gemeinde Meldungen und Klagen betreffend verantwortungslosem Umgang mit Feuerwerk ein. Dies wird bei immer höherer Bevölkerungsdichte zunehmend zum Problem.
«Der Jahreswechsel 2025/2026 hat in mehreren Wohnquartieren von Richterswil in besonders deutlicher Weise gezeigt, dass die bisherige Praxis ungenügend ist», führt Sciacca aus. Bereits in den Tagen vor Silvester sowie während mehrerer Tage nach Neujahr kam es täglich zu massivem Feuerwerkslärm. Dabei handelt es sich nicht um harmloses Kleinfeuerwerk, sondern um sehr laute Knallkörper mit erheblicher Lärmentwicklung. «Diese anhaltenden Explosionen stellten für viele Einwohnerinnen und Einwohner eine erhebliche und unzumutbare Belastung dar.»

Steigende Kosten für die Allgemeinheit

Vereinzelt kam es in diesem Zusammenhang auch zu Vandalenakten. Zusätzlich bleibt nach diesen Tagen in vielen Quartieren erheblicher Müll zurück. Abgebrannte Feuerwerkskörper, Verpackungen und Rückstände liegen auf Strassen, Trottoirs, in Gärten sowie in Grün- und Uferbereichen. Dieser Abfall belastet die Umwelt, gefährdet Tiere und verursacht zusätzlichen Reinigungsaufwand sowie Kosten für die Allgemeinheit.
Lärmiges Feuerwerk beeinträchtigt die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere von älteren Menschen und Kindern, verursacht erheblichen Stress bei Haus- und Wildtieren, verschmutzt die Umwelt und birgt Sicherheitsrisiken.

Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung die Annahme der Initiative, da er die Anliegen der Initianten als nachvollziehbar und insgesamt überzeugend beurteilt.
«Die Erfahrung rund um den Jahreswechsel 2025/2026 machen deutlich, dass freiwillige Zurückhaltung nicht funktioniert und klare, strenge sowie gut durchsetzbare Regeln notwendig sind», so die Kommunikationsbeauftragte. Ein Verbot von privatem, lautem Feuerwerk mit nur sehr eng gefassten Ausnahmen diene dem Schutz der öffentlichen Ruhe, der Sicherheit, der Umwelt sowie der Lebensqualität in der Gemeinde Richterswil.
Der Gemeinderat berücksichtigt dabei auch, dass ein solches Verbot als Einschränkung persönlicher Freiheiten wahrgenommen werden kann und für gewisse Bevölkerungsteile einen Eingriff in traditionelle Bräuche darstellt. Insgesamt überwiegen jedoch aus Sicht des Gemeinderats die Vorteile für Sicherheit, Gesundheit, Umwelt und Lebensqualität.
Zudem zeigen Erfahrungen aus anderen Zürcher Gemeinden mit vergleichbaren Regelungen, dass ein Verbot von lautem Feuerwerk zu einer spürbaren Beruhigung beitragen kann.

Die Initiative

Bereits heute gilt in der Gemeinde Richterswil ein Feuerwerksverbot, mit Ausnahmen am Nationalfeiertag und an Silvester. Die vorliegende Initiative zielt darauf ab, auch an diesen beiden Tagen privates, lautes Feuerwerk zu untersagen.
Wesentlich ist, dass die Initiative weiterhin Ausnahmen für professionell organisierte Feuerwerke im öffentlichen Interesse vorsieht. Damit können – und werden – etablierte Anlässe im öffentlichen Interesse, wie beispielsweise das 1.-August-Feuerwerk, weiterhin bewilligt werden.
Fazit: Ein Feuerwerksverbot ist aus ökologischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Sicht nachhaltig. Und schont den Geldbeutel.

Die Initiative wird der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2026 zur Abstimmung unterbreitet.

Zur Finanzierung der Informationskampagne (Flyer, Plakate und deren Verteilung) läuft ein Crowdfunding, um die Kosten dafür zu decken.

https://www.gofundme.com/u/isabel-venturini

Rechtswidriges Verhalten filmen oder ­fotografieren?
Die Frage, ob Privatpersonen Personen filmen oder fotografieren dürfen, die gerade eine Straftat begehen, ist rechtlich differenziert zu beurteilen. Nach Art. 28 ZGB kann eine erkennbare Aufnahme einer Person einen Eingriff in deren Persönlichkeit darstellen. Eine solche Persönlichkeitsverletzung ist widerrechtlich, sofern keine Rechtfertigung vorliegt, etwa ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse. Auch im öffentlichen Raum besteht grundsätzlich Persönlichkeitsschutz. Der Umstand allein, dass sich eine Person öffentlich bewegt, bedeutet keinen generellen Verzicht auf das Recht am eigenen Bild.
Das Fotografieren oder Filmen einer konkret beobachteten Straftat kann im Einzelfall zulässig sein, insbesondere wenn die Aufnahme verhältnismässig erfolgt und ausschliesslich der Beweissicherung dient. Eine
Weitergabe an Polizei oder Strafverfolgungsbehörden ist gerechtfertigt;
die öffentliche Verbreitung solcher Aufnahmen ist dagegen rechtlich
besonders heikel.
Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung erfolgt die Beurteilung stets anhand der konkreten Umstände und einer Interessenabwägung. Wer eine Straftat beobachtet, ist daher oft gut beraten, in erster Linie die Polizei zu verständigen. (Ri)

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