Wädenswil

Des Wädenswiler Stadtrats Antworten auf Hüttens Fragen

Am 2. Oktober 2020 hat der Quartierverein Hütten Anfragen an den Stadtrat von Wädenswil gestellt. Die gesammelten Themen geben einen guten Einblick, was die Hüttner aktuell gerade am meisten beschäftigt.

Text: Ingrid Eva Liedtke

Im Oktober letzten Jahres sollte wieder die Hüttner Arena stattfinden. Wegen Corona musste sie abgesagt werden. Doch der Quartierverein Hütten hat dem Stadtrat von Wädenswil einige Fragen und Anliegen zur Beantwortung übergeben. Die Antworten des Stadtrates liegen nun vor.

Abteilung Planen und Bauen

Wie ist der Stand der Arbeiten zur neuen BZO und speziell zur Satteldachverordnung?

Zu der Satteldachverordnung:
Bisher müssen Dachgeschosse gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) unterhalb einer bestimmten Dachprofillinie (im Winkel von 45° ab Schnittpunkt Dachfläche–Fassade) liegen. Gemäss Definition des neuen PBG entfällt diese Einschränkung. Auch Dächer, welche steiler sind als 45° sind neu bei voller Ausschöpfung der Fassadenhöhe zulässig, sofern die Gemeinden sie nicht im Rahmen von Dachgestal- tungsvorschriften verbieten.

Weiter durften Dachaufbauten bisher insgesamt nicht breiter als ein Drittel der betreffenden Fassadenlänge sein, sofern sie bei Schrägdächern über die tatsächliche Dachebene hinausragen, und bei Flachdächern das vorgeschriebene Mass der Rückversetzungen unterschreiten. Neu dürfen die Dachaufbauten nicht breiter als die Hälfte der betreffenden Fassadenlänge sein. 

Die Projektsteuerung verfolgt folgende Ansätze: 

Attikageschosse und Schrägdächer müssen die 45°-Dachprofillinie einhalten (analog heutiger Regelung). Die Dachgeschosse treten somit nicht zu dominant in Erscheinung. 

Dachaufbauten sollen neu insgesamt nicht breiter als ½ der Fassadenlänge sein (neues Mass). Das Mass der Dachaufbauten beeinflusst die Dominanz des Erscheinungsbildes der Dach-/Attikageschosse weniger als die Neigung der Profillinie.

In Hütten und Schönenberg sind gemäss ihrer BZO auf Hauptgebäuden nur Schrägdächer bis 45° zulässig. Flachdächer sind nicht erlaubt. An dieser Formulierung hält die Projektsteuerung fest. Das Erlauben von Flachdächern wird als ein erheblicher negativer Eingriff in den dörflichen Charakter erachtet. 

Abteilung Planen/Bauen/bzw. Finanzen

Was passiert mit den leerstehenden Gebäuden? Gehen da nicht Steuergelder verloren?

Das alte Gemeindehaus wird zu einem Wohnhaus umgebaut. Das Baugesuch ist eingereicht, und die Arbeiten beginnen kurz nach Baufreigabe. Es werden Familienwohnungen entstehen. 

Der Asylcontainer hinter der Kirche wird nicht mehr benötigt. Er ist stillgelegt. Eine Nachnutzung ist derzeit nicht angedacht, zumal dazu Investitionen nötig wären, deren Refinanzierung nicht sichergestellt ist. Die Erfahrung zeigt, dass eine Vereinsnutzung oftmals kaum möglich ist, da es für Vereine schwierig ist, selbst eine symbolische Miete zahlen zu können. Am Ende kommt es aus betriebswirtschaftlichen Gründen leider dazu, solche Objekte stillzulegen.

Der aktuelle Stand der Arbeiten kann auf der Homepage https://www.stadtneuland.ch verfolgt werden, welche laufend aktualisiert wird. Es besteht zudem die Möglichkeit sich für einen Newsletter anzumelden, um auf dem Laufenden zu bleiben. 

Arbeiten zu einer 5G-Antenne im Turm der katholischen Kirche sind offenbar im Gange. Wann wird sie in Betrieb genommen? Gibt es noch weitere Projekte in der Nähe? 

Der Neubau der Mobilfunkanlage im Kirchturm wurde bereits am 14. November 2019 durch die Baukommission bewilligt. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist nicht bekannt. Für Hütten sind aktuell keine weiteren Baugesuche für Antennen in Bearbeitung. 

Abteilung Werke

An der Hüttner Arena 2019 wurde gesagt, dass die Unterflurcontainer im Laufe des Jahres 2020 gebaut und installiert werden. Gibt es dazu schon genauere Infos? Oder bleiben die provisorischen Container bis auf Weiteres bestehen? 

Die Werke hatten ursprünglich insgesamt fünf Standorte vorgesehen. Bei zwei Standorten (Parkplatz Restaurant Krone und kath. Kirche) sind Gespräche im Gange. Da diese aber auf Privatgrund stehen würden, bedarf es des Einverständnisses der Grundeigentümer. Bei den Oberflurcontainern an der Rebgartenstrasse und bei der Primarschule sind die Bewilligungen nur befristet und müssten für eine definitive Lösung nochmals als Bauprojekt eingegeben werden. Hier wird noch abgewartet, ob sich die Anzahl der zurzeit installierten Container hinsichtlich der benötigten Kapazität bewährt. 

Beim Oberflurcontainer an der Sammelstelle für Glas, Alu- und Blechdosen (Parkplatz Friedhof) wird es bei dieser Lösung bleiben, da der Untergrund beim Kanton als belasteter Standort gilt und Tiefbauarbeiten mit unverhältnismässigen Kosten verbunden wären. 

Die Werke suchen noch immer nach weiteren geeigneten Standorten, welche mit dem Kehrichtfahrzeug gut zugänglich sind und ein genügend grosses Einzugsgebiet haben. Vorschläge sind willkommen!

Abteilung Finanzen

Wie steht es mit der Zahlungsmoral der Stadt Wädenswil? Offenbar kommt es da immer wieder zu Verzögerungen. Ist die Verwaltung überlastet? Gerade in Corona-Zeiten sind viele auf eine zeitnahe Zahlung angewiesen.

Um die Zahlungsmoral der Stadt Wädenswil steht es gut. Es ist allen bewusst, dass insbesondere in schwierigen Zeiten viele Gläubiger auf eine zeitnahe Zahlung angewiesen sind. Der Stadtrat hatte aufgrund der Coronakrise beschlossen, dass Rechnungen verwaltungsintern möglichst umgehend zu bearbeiten und die Zahlungen so rasch wie möglich auszulösen sind bzw. auf die Zahlungsfrist von 30 Tagen zu verzichten ist, damit Unternehmen und Gewerbe liquid(er) bleiben. 

Vermietung öffentlicher Räume: Die in der letzten Arena gezeigten Preise für den Hüttner Gemeindesaal sind scheinbar substanziell nach oben angepasst worden. Welches sind die Beweggründe?

Die Gebührenreglemente wurden nicht geändert. Es hat sich jedoch gezeigt, dass einzelne Gruppierungen in der Vergangenheit von «Sondertarifen» profitiert haben, deren Berechnungsgrundlage heute nicht mehr nachvollziehbar ist. Die Dienststelle Immobilien verfolgt den Grundsatz der Gleichbehandlung gleichartiger Nutzergruppen. Neue Tarife sollen nun 2021 vom Stadtrat verabschiedet werden. Bis zum Inkrafttreten geben die bisher gelebten Strukturen Orientierung. Es werden aber immer wieder neue Fälle von Spezialabmachungen entdeckt. Deshalb kann nicht ausgeschlossen werden, dass es noch weitere unerkannte Fälle gibt. 

Abteilung Sicherheit 

Wurden zur Verkehrssicherheit an Dorfstrasse und Chneusstrasse schon Abklärungen getroffen, wie zum Beispiel Verkehrszählungen oder Augenschein vor Ort? Gibt es neue Erkenntnisse?

Dorfstrasse: Bei der Dorfstrasse handelt es sich um eine Kantonsstrasse. Die Zuständigkeit liegt hier bei der Kantonspolizei Zürich. Die Stadtpolizei Wädenswil kann an Kantonsstrassen Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Seit der Fusion zwischen Hütten und Wädenswil hat die Stadtpolizei an der Dorfstrasse mehrere Geschwindigkeitsmessungen zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt. Es wurden dazu das Lasergerät wie auch die Radaranlage eingesetzt. Es kann festgehalten werden, dass die signalisierte Geschwindigkeit gut eingehalten wird – bei der umfangreichsten Geschwindigkeitsmessung mit der Radaranlage, bei welcher 775 Fahrzeuge gemessen wurden, lag die Übertretungsquote bei 3,2%. Zudem wurden bei insgesamt sieben Messungen mit dem Lasergerät keine Übertretungen festgestellt. 

Anlässlich der Aktion Schulbeginn wurden zudem an der Dorfstrasse mehrere Verkehrskontrollen durchgeführt. Hierbei konnten ebenfalls keine Übertretungen festgestellt werden. 

Bezüglich Dorfstrasse laufen seitens Planen und Bauen Gespräche mit der Region. Mit Unterstützung der Region werden mit dem Quartierverein und einem Verkehrsfachmann Massnahmen erarbeitet, die gut umsetzbar sind und die Sicherheit für die Bevölkerung und die Schulkinder auf der Dorfstrasse in Hütten erhöhen. 

Chneusstrasse: Bei der Chneusstrasse handelt es sich ebenfalls um eine Kantonsstrasse. Die Zuständigkeit liegt hier wie bei der Dorfstrasse bei der Kantonspolizei Zürich. Beim Fussgängerstreifen Chneusstrasse Verzweigung Dorfstrasse wurden ebenfalls bereits Verkehrskontrollen betreffend Gewährung des Vortritts der Fussgänger durchgeführt. Anlässlich der Verkehrskontrollen konnten keine Übertretungen festgestellt werden. Zudem wird den Kindern anlässlich der Verkehrsinstruktion das richtige Überqueren der Strassen mit und ohne Fussgängerstreifen gelehrt. Hier investiert die Stadtpolizei Wädenswil viel Zeit für die Sicherheit der Kinder im Strassenverkehr. 

Die Stadtpolizei wird in Zukunft weitere Kontrollen und Geschwindigkeitsmessungen an der Dorfstrasse durchführen und die Lage vor Ort weiterhin im Auge behalten. 

Zur Abstimmung Strassenfinanzierung: Was bedeutet das angenommene Strassengesetz für Hütten? Gibt es nun finanzielle Mittel für Aus- und Umbauten, Verkehrsberuhigung, usw.?

Für Strassenunterhalt, Massnahmen zur Verkehrsberuhigung sowie für Sicherheit im Strassenverkehr werden vom Stadtrat bereits zum heutigen Zeitpunkt jährlich finanzielle Mittel aus dem Steuerhaushalt eingesetzt. Im Rahmen des Budget- und Finanzplanungsprozesses wird geprüft und priorisiert, wo ein Mitteleinsatz erfolgen soll. An diesem Vorgehen wird sich aufgrund der kantonalen Volksabstimmung nichts ändern. Einzig die Herkunft der Mittel wird sich ab 2023 verschieben. 

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