Die Grünliberale Partei Richterswil lehnt den Gegenvorschlag des Gemeinderates ab, weil dieser künftigen Entwicklungsbedürfnissen zu wenig Sorge trägt.
Die Gemeinde Richterswil braucht für die Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben immer dringender geeignete Grundstücke. Eine zeitgemässe Gemeindeverwaltung, Schulen, Kindergärten, Alterswohnungen, bezahlbarer Wohnraum für Jung und Alt, Entsorgungsmöglichkeiten usw. sollen strategisch sinnvoll und zentrumsnahe sein. Um dies auch in Zukunft zu ermöglichen, sind eine vorausschauende Planung und nachhaltige Entscheide erforderlich, die nicht von kurzfristigen finanziellen Interessen getrieben sind. Nur die Annahme der Initiative vermag dies zu gewährleisten. Gleichzeitig verhindert sie eine wirtschaftliche Nutzung des Baulandes nicht, sondern sie ermöglicht – wenn sinnvoll – durch die Einräumung eines Baurechts an Dritte langjährige ertragreiche Einnahmen für die Gemeinde, ohne das Land zu verlieren.
Es sind nur sehr wenige geeignete Grundstücke, über die die Gemeinde heute noch verfügt. Entsprechende neue Grundstücke zu erwerben erscheint mangels Verfügbarkeit von Bauland und den enormen Preisen schon heute chancenlos, das wird auch in Zukunft nicht anders sein.
Der Gegenvorschlag des Gemeinderates schützt das rare Gut von öffentlichem Boden zu wenig. Mit dem Gegenvorschlag besteht die Gefahr, dass kurzfristige finanzielle Überlegungen verführerisch dazu verleiten, Grundstücke zu verkaufen, statt zu Gunsten der künftigen Generation, die noch gar nicht mitentscheiden kann, nachhaltige werterhaltende Lösungen zu suchen.
Zahlreiche andere Gemeinden haben das erkannt und mit ähnlichen Initiativen entsprechende Gesetze erlassen. Richterswil sollte das ebenfalls mit der Annahme der Initiative und der Ablehnung des Gegenvorschlags des Gemeinderates tun. Denn für die GLP gilt: Jetzt – aber auch morgen. (e)
Die Grünliberale Partei Richterswil lehnt den Gegenvorschlag des Gemeinderates ab, weil dieser künftigen Entwicklungsbedürfnissen zu wenig Sorge trägt.
Die Gemeinde Richterswil braucht für die Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben immer dringender geeignete Grundstücke. Eine zeitgemässe Gemeindeverwaltung, Schulen, Kindergärten, Alterswohnungen, bezahlbarer Wohnraum für Jung und Alt, Entsorgungsmöglichkeiten usw. sollen strategisch sinnvoll und zentrumsnahe sein. Um dies auch in Zukunft zu ermöglichen, sind eine vorausschauende Planung und nachhaltige Entscheide erforderlich, die nicht von kurzfristigen finanziellen Interessen getrieben sind. Nur die Annahme der Initiative vermag dies zu gewährleisten. Gleichzeitig verhindert sie eine wirtschaftliche Nutzung des Baulandes nicht, sondern sie ermöglicht – wenn sinnvoll – durch die Einräumung eines Baurechts an Dritte langjährige ertragreiche Einnahmen für die Gemeinde, ohne das Land zu verlieren.
Es sind nur sehr wenige geeignete Grundstücke, über die die Gemeinde heute noch verfügt. Entsprechende neue Grundstücke zu erwerben erscheint mangels Verfügbarkeit von Bauland und den enormen Preisen schon heute chancenlos, das wird auch in Zukunft nicht anders sein.
Der Gegenvorschlag des Gemeinderates schützt das rare Gut von öffentlichem Boden zu wenig. Mit dem Gegenvorschlag besteht die Gefahr, dass kurzfristige finanzielle Überlegungen verführerisch dazu verleiten, Grundstücke zu verkaufen, statt zu Gunsten der künftigen Generation, die noch gar nicht mitentscheiden kann, nachhaltige werterhaltende Lösungen zu suchen.
Zahlreiche andere Gemeinden haben das erkannt und mit ähnlichen Initiativen entsprechende Gesetze erlassen. Richterswil sollte das ebenfalls mit der Annahme der Initiative und der Ablehnung des Gegenvorschlags des Gemeinderates tun. Denn für die GLP gilt: Jetzt – aber auch morgen. (e)