Wädenswil

«IG in der Au» erkundigt sich nach Planungsstand

Mit einem Brief an den Stadtpräsidenten sowie einer Medienmitteilung erkundigte sich die «IG in der Au» nach dem Planungsstand der Asyl- und Notunterkünfte in der Au. Ausserdem unterstellt sie der zuständigen Stadträtin Befangenheit.

Anlässlich des vom Quartierverein Au alljährlich organisierten Informationsabends im Herbst 2022, übergab die «IG in der Au» 633 Unterschriften zu Handen des Stadtrats. «Zu viel aufs Mal auf zu kleinem Raum», umschrieben die Vertreter das Ansinnen des Stadtrats, in der Au Asyl- und Notunterkünfte zu bauen. Auch wurde ein umfangreicher Fragenkatalog zu diesem Thema eingereicht.

Darin äusserten die Anwohner ihre Bedenken, wonach die umstrittenen Bauprojekte für temporäre Asylunterkünfte und für die Notwohnunterkünfte infolge zu hoher Konzentration nicht quartierverträglich seien. Noch sei die versprochene Antwort auf die Petition ausstehend, monierte die IG. Daher würde sie sich nun mit einem Brief an den Stadtpräsidenten wenden. Ebenfalls wird darin die Frage aufgeworfen, ob Frau Stadträtin Claudia Bühlmann beim Bauentscheid in den Ausstand hätte treten müssen, weil sie befangen war.

Den letzten Punkt verneint Stadträtin Bühlmann unter Berufung auf das Verwaltungsrechtspflegegesetz. Dort heisst es: «Personen, die eine Anordnung zu treffen, dabei mitzuwirken oder sie vorzubereiten haben, treten in den Ausstand, wenn sie in der Sache persönlich befangen erscheinen, insbesondere …». Bühlmann betont, dass sie kein persönliches Interesse an der Platzwahl der Bauten habe. «Die Bereitstellung der Asylunterkünfte ist ein öffentliches Interesse, welches die Stadt Wädenswil zu erfüllen hat. In meiner Funktion als Vorsteherin der Abteilung Soziales muss ich dafür sorgen, dass genügend Asylunterkünfte vorhanden sind. Problematisch wäre es aus meiner Sicht nur dann, wenn ich einen persönlichen Vorteil aus der Erstellung der Asylunterkünfte ziehen würde. Dies ist jedoch klar nicht ersichtlich. Sodann ist die Stadt bei diversen Gebäuden oder Anlagen als Auftraggeberin tätig (z.B. Schulen, Sportanlagen etc.). Diese Projekte werden auch durch die Baukommission genehmigt. Bei der Auslegung der IG wäre somit immer ein oder mehrere Mitglieder der Baukommission befangen», teilt sie weiter mit.

Die weitere Planung zu den gewählten Standorten ist ausserdem noch in Arbeit. wa

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