Allgemein Kolumne

Digitale Bilder im Netz – wem gehört das Foto wirklich?

Kennen Sie das, Sie brauchen dringend das passende Bildmaterial für eine Präsentation, Dokumentation oder einen Beitrag auf den Sozialen Medien? Sie haben gerade kein passendes Bild zur Hand? Welche Lösungen gibt es dafür? Wichtig, unbedingt das Urheberrecht vor der Verwendung prüfen.

Von Silvia Wetter*

Wer kennt das nicht: noch kurz eine Präsentation vorbereiten, ein Bild für einen Post auf den Sozialen Medien, den Newsletter und vieles mehr?
Oftmals verfügt man als KMU und Einzelunternehmer nicht immer genau über «das perfekte Bild». Was ist dann die Lösung? Man kann einen Fotografen engagieren, Bilder über offizielle Bilddatenbanken und Plattformen kaufen, selbst fotografieren, oder auf die diversen kostenlosen Anbieter im Netz zurückgreifen.
Facebook, Twitter, Instagram – heute wird im Internet wild gepostet und geteilt. Häufig werden dabei auch ungefragt fremde Fotografien verwendet. Achtung: So einfach es heute ist, auf solchen Plattformen Bildmaterial oder Bilderzeugnisse zu posten und zu teilen, so schnell kann man eine Urheberrechtsverletzung begehen.

Was bedeutet das Urheberrecht am Bild?

Das Urheberrecht schützt sämtliche Fotografien und ähnlich hergestellte Abbildungen, die physisch vorhandene dreidimensio-
nale Objekte abbilden und von Menschen gemacht wurden. Der Schutz besteht unabhängig davon, ob die Fotografien individuellen Charakter aufweisen oder nicht. Geschützt sind sowohl Bilder von professionellen Fotografen wie auch von Laien, also beispielsweise Presse- und Produktbilder ebenso wie alltägliche Familien- und Urlaubsfotos.
Welche Lösungen gibt es dafür?

Wer fremdes Bildmaterial nutzt, braucht grundsätzlich immer die Erlaubnis des Erstellers, solange der Urheberrechtsschutz nicht abgelaufen ist. Die Schutzdauer bewegt sich bei 50 oder 70 Jahren und ist abhängig vom Charakter der Fotografie, Datum der Herstellung und Ableben des Fotografen.

Ausnahme bei der Internet-Nutzung: Solange die Nutzung technisch gesehen eine Verlinkung darstellt, die vom ursprünglichen Inhalt abhängig ist, bedarf es keiner Erlaubnis des Fotografen, etwa ein auf Facebook gestelltes Foto, das von einem anderen Nutzer auf Facebook geteilt wird. Teilt man hingegen ein Instagram-Foto eines Dritten, wird der Inhalt technisch gesehen erneut hochgeladen. Ein erneutes Hochladen stellt keine Verlinkung dar und bedarf in jedem Fall die Einwilligung des Fotografen. Alles klar?

5 Tipps für die Foto-Nutzung

1. Verwenden Sie, wann immer möglich, die eigenen Fotos, etwa aus der Auftragsfotografie oder Ihrem persönlichen Fotoarchiv.
2. Wenn Sie Fotos von anderen nutzen wollen, holen Sie die schriftliche Erlaubnis ein.
3. Vereinbaren Sie mit der Fotografin/dem Fotografen, wie und wann Sie das Foto nutzen dürfen, bzw. zu welchen Konditionen. Das gilt auch für die Auftragsfotografie.
4. Geben Sie bei jeder Nutzung an, wer das Foto gemacht hat.
5. Wenn Sie Fotos aus Online-Bilddatenbanken nutzen, prüfen Sie die Lizenzen sorgfältig. Lizenzen regeln die Nutzungsrechte.

*Silvia Wetter führt in Wädenswil eine Unternehmung im Bereich Social Media & Marketing. Sie ist Inhaberin der Agentur Wetter Marketing & Social Beratung – www.silviawetter.ch

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