Wädenswil

Gemeinderatssitzung vom 14. April: Friedhofschliessungen in Schönenberg und Hütten abgewandt

Eine grosse emotionale Reaktion unter der Bevölkerung und auch den Gemeinderäten löste der Artikel 13 der neuen Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofswesen aus.

Text: Ernst Brändli

Begonnen hat die Versammlung mit der Fragestunde.
Bei der Baueingabe zum Betrieb der MS Glärnisch wirft die Position des Lagercontainers Fragen auf. Die geplante Anordnung wirkt wenig ästhetisch und verdeckt mit einer Höhe von 2,70 m die Sicht auf den See. Astrid Furrer, Stadträtin Planen und Bauen, erläuterte, dass dies erst die Baueingabe und noch nichts festgesetzt sei. Bei der ganzen Planung des Seeplatzes müsse sowieso der geplante Bahnhofsumbau berücksichtigt werden, welcher wahrscheinlich noch einige Einwirkungen auf die Nutzung und Gestaltung des Seeplatzes hat.
Als nächstes schritt die Versammlung zur Weisung 23 über die Revision des Bestattungs- und Friedhofwesens vom 26. September 1983.
Charlotte Baer (SVP), Präsidentin der Sachkommission, orientierte über die Arbeit und die Resultate der Sachkommission. Mit dieser Weisung bekäme der Stadtrat die Möglichkeit, nur noch einen Friedhofstandort in Wädenswil zu betreiben.
Kaum war diese Weisung publik gemacht worden, seien aus den Berggemeinden schon viele besorgte Meldungen eingegangen. Dorfvereine und Kirchengemeinden äusserten sich, dass es aus menschlichen und auch religiösen Gründen sehr schwierig sei, wenn in den Berggemeinden keine Friedhöfe mehr vorhanden wären. Zudem sei der Bevölkerung bei der Fusion vor sechs Jahren versprochen worden, dass die Friedhöfe erhalten bleiben. Die Erhaltung der drei Standorte müsse aber in absehbarer Zeit mit höheren Gebühren finanziert werden.
Der Änderungsantrag, welcher die Sachkommission stellte, hatte folgenden Inhalt:
Auf dem Gebiet der Stadt Wädenswil stehen drei Friedhofsanlagen für Bestattungen zur Verfügung: Friedhof Eichweid (Wädenswil), Friedhof Schönenberg, Friedhof Hütten.
Die Stadt Wädenswil betreibt das Bestattungswesen und unterhält die Friedhofsanlagen. Der Stadtrat regelt den Betrieb und legt die eingeschränkte Nutzung in den Ausführungsbestimmungen fest.
Der Rat stimmte dem Änderungsantrag mehrheitlich zu.
Anschliessend wurde bei der Schlussabstimmung die Weisung 23 mit 29 zu 3 Stimmen gutgeheissen.
Als nächstes stellte Bruno Cogliati (SVP), eine Interpellation vom
21. März 2025 betreffend freihändige Vergaben im öffentlichen Beschaffungswesen vor, welche die Vergabe an das lokale und regionale Gewerbe fördern soll. Die Interpellation betreffend freihändige Vergaben im öffentlichen Beschaffungswesen geht zur Beantwortung an den Stadtrat.
Bei der Beantwortung Interpellation der SVP-Fraktion vom 28. Januar 2021, überwiesen am 12. April 2021, führte nicht die Antwort des Stadtrates zu Diskussionen, sondern vor allem der lange Zeitraum von vier Jahren vom Einreichen bis zur Beantwortung.
Bei der Beantwortung der Interpellation der Fraktion der Grünen, vom 1. Juni 2023, überwiesen am 19. Juni 2023, betreffend Klimaplan Ernährung wurde aufgrund der Diskussionen ersichtlich, dass die grüne und linke Ratsseite mit den gegebenen Antworten und Massnahmen nicht zufrieden sind. Auch diese Interpellation gilt ebenfalls als erledigt und wird abgeschrieben.
Joël Utiger (Mitte), Präsident Bürgerrechtskommission, erläutert, dass die vorliegenden Einbürgerungsgesuche sorgfältig geprüft wurden und empfiehlt dem Gemeinderat, den Kandidatinnen und Kandidaten das Wädenswiler Bürgerrecht zu erteilen.
Gegen die von der Bürgerrechtskommission beantragten 29 Einbürgerungen gab es keine Wortmeldungen und Gegenanträge. Es wurde einzeln über die Einbürgerungen abgestimmt und den Kandidatinnen und Kandidaten unter Vorbehalt der Genehmigung durch Bund und Kanton das Wädenswiler Bürgerrecht erteilt.

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