Wädenswil

Verlängerung der Planungszone im Gebiet Hintere Rüti/Neubüel

Das Gebiet Hintere Rüti/Neubüel nahe der Autobahn ist ein Entwicklungsgebiet mit Potenzial. Um die Entwicklung überlegt anzugehen, wurden dafür Planungszonen ausgeschieden. Eine wurde nun aufgehoben, eine andere verlängert.

Text & Bild: Stefan Baumgartner

Mit Beschluss vom 20. April 2020 beantragte der Wädenswiler Stadtrat bei der Baudirektion des Kantons Zürich für das Gebiet Hintere Rüti/Neubüel eine Planungszone für die Dauer von drei Jahren im Sinne von § 346 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) festzusetzen. Mit Verfügung vom 23. Juni 2020 wurde dem Begehren entsprechend durch die Baudirektion eine Planungszone festgesetzt. (Der Wädenswiler Anzeiger berichtete im Juni 2020.) Dadurch wurden die baulichen Entwicklungen, die den planerischen Absichten widersprechen bzw. diese negativ präjudizieren würden, für einen Zeitraum von drei Jahren unterbunden. Diese Frist könnte – soweit nötig – um zwei Jahre verlängert werden.

Aufhebung Planungszone für Areal vis-à-vis «Zürisee-Center»

Nun wurde für eine Parzelle die Planungszone aufgehoben. Da die Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Stadt Wädenswil am 21. März 2022 zur kantonalen Vorprüfung, Anhörung und öffentlichen Auflage verabschiedet wurde, gilt seit diesem Zeitpunkt eine Negative Vorwirkung der beantragten planungsrechtlichen Festlegungen. Dort wird festgelegt, dass in den «übrigen Gebieten der Industrie- und Gewerbezonen (IGA und IGB)» Fabrikläden, Ausstellungsräume sowie übrige betriebsnotwendige Verkaufsflächen von vor Ort produzierenden oder tätigen Betrieben gesamthaft pro Betrieb nicht mehr als einen Drittel der jeweils realisierten oberirdischen Geschossfläche pro Gebäude betragen dürfen. Übrige Verkaufsgeschäfte sind bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 150 m2 zulässig. Verkaufs- und Ausstellungsflächen von Verkaufsgeschäften mit sperrigem Warenangebot oder Zusammenfassungen von solchen sind auf max. 1000 m2 pro Objekt begrenzt. 

Mit dieser Festlegung und deren negativen Vorwirkung wurde die künftige Entwicklung insbesondere für dieses Grundstück an der Rütistrasse (Parzellennummer WE12660), das im Besitz der Noldin Immobilien AG ist, definiert. Eine Planungszone für dieses Grundstück ist somit nicht mehr notwendig. Das Gebiet gehörte einst dem Kanton Zürich und war als Deponiestandort im Gespräch. 2011 verkaufte es der Kanton an den Meistbietenden. Nun hat die Noldin Immobilien AG im Sommer 2021 ein Baugesuch für ein Gewerbegebäude mit einer Kubatur von 149 000 m3, eingereicht, das eine auf Industriebauten spezialisierte Architekturfirma ausführen wird. Für dieses Gebiet interessierte sich einst auch der Bauzulieferer Hilti.

Verlängerung für Gebiet rechts der Zugerstrasse

Im März 2022 wurde zusammen mit dem Tiefbauamt des Kantons Zürich eine Verkehrsstudie für das Gebiet Neubüel in Auftrag gegeben. Die Verkehrsstudie soll auf Basis von aktuellen Verkehrszahlen die Auswirkungen auf die vom Autobahnanschluss Wädenswil umliegenden Strassen aufzeigen. Zudem sollen allfällige mögliche Entlastungsstrassen sowie Massnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie des Veloverkehrs in Bezug auf das Arbeitsplatzgebiet «Hintere Rüti» vorgeschlagen werden.

Auf Basis der Erkenntnisse dieser Verkehrsstudie wurde im Dezember 2022 eine Machbarkeitsstudie für die Raumsicherung in Auftrag gegeben. Darin wird dargelegt, wie viel Fläche für die im Bericht «Verkehrsstudie Neubüel» empfohlenen Verkehrsinfrastrukturen im Jahr 2040 benötigt werden. Die Machbarkeit dient der Grundlage für die Raumsicherung für die künftigen Strasseninfrastrukturen. Für die Grundstücke rechts der Zugerstrasse nach dem Kreisel in die Steinacherstrasse (Kat. Nrn. WE11297, WE11298, WE11299, WE11300) konnten noch nicht abschliessend sachlich und rechtlich korrekte Abklärungen getätigt und Festlegungen entwickelt werden, die planungsrechtliche Sicherung wird noch zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen. Um während dieser Planungszeit eine negative Präjudizierung zu vermeiden, ist eine Verlängerung der Planungszone in diesem Teilgebiet notwendig. Der Stadtrat beantragt daher bei Baudirektion des Kantons Zürich die Planungszone für die Dauer von weiteren zwei Jahren festzusetzen.

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