Richterswil

Neues Temporegime vorgestellt

Am Dienstag, 14. März, informierte der Gemeinderat über die nächsten Schritte bezüglich der 30er-Zonen «Dorf» und «Burghalden». Im Haaggeri-Saal waren vor allem betroffene Anwohner und Privatstrassenbesitzer erwartet worden.

Text: Reni Bircher; Grafik: zvg

Schon bei der Türöffnung um 19 Uhr konnten Besucherinnen und Besucher der Informationsveranstaltung einen Blick auf die ausgehängten Pläne mit den eingezeichneten vorgesehenen Massnahmen werfen. Fachexperten der Gemeinde, Planer sowie Gemeinderat Christian Stalder, Ressortleiter Werke, standen für Informationen und Erklärungen zur Verfügung. Letzterer stellte danach das Projekt nochmals im Detail vor.

Im Dezember 2021 sagte die Stimmbevölkerung Ja zur Umsetzung der Einzelinitiative Tempo-30-Zone im Gebiet Feld/Burghalden/Reidholz/Boden, ebenso zum Gegenvorschlag des Gemeinderates zur Einzelinitiative Tempo 30 auf der kommunalen Bergstrasse. Beide Initiativen richteten sich auf die Schulwegsicherheit und die Verkehrsberuhigung.

Aktuell stehen die Pläne der Bevölkerung seit dem 13. März zur Verfügung, Einwendungen und Vorschläge können dem Gemeinderat innert 30 Tagen nach Veröffentlichung schriftlich oder per Mail (werke@richterswil.ch) angetragen werden. «Wir sind froh über gezielte Überlegungen, etwa wenn ein Parkplatz ungünstig eingeplant worden ist», erklärt Stalder, «die Anwohner kennen ihr Gebiet genauer als ein Planer». Ein Feedback in diesem Mitwirkungsverfahren kann also durchaus positiv sein, um eine bessere Lösung bezüglich der Verkehrsführung zu finden. Aus diesem Grund wurde der Infoanlass innerhalb dieser Frist durchgeführt.

Pragmatisch und effizient

Mit den vorgestellten Massnahmen sollen die Unfallzahlen und vor allem die Schwere von Unfällen verringert, die Attraktivität des Strassenraums gesteigert sowie die Lärmemissionen reduziert werden. Beeindruckend war die Aufzeigung bezüglich der Unfälle, wie stark sich das Sichtfeld minimiert, wenn mit 50 statt 30 km/h gefahren wird. Mit der geplanten Wandlung in 30er-Zonen wird kein negativer Einfluss auf den Verkehrsfluss erwartet. Der öffentliche Verkehr, sprich die Busverbindungen nach Samstagern und Wollerau sind nicht betroffen.

Es werden etwa 60 Massnahmen im ganzen Gebiet nötig sein, beispielsweise mittels verkehrsberuhigender Elemente, Eingangspforten und Querungsschutz (z.B. bei Bahnhof Grünfeld). Beispiele dafür gäbe es auch an der Frohbergstrasse anzuschauen.

Für Verunsicherung dürfte die Entfernung der Fussgängerstreifen sorgen, die in verkehrsberuhigten Gebieten nur an neuralgischen Punkten erlaubt werden. «Bei Schulhäusern, Altersheimen oder Spitälern wird die Genehmigung erteilt», erklärte Christian Stalder den Anwesenden, «der Fussgängerstreifen wird dort noch immer sein Funktion erfüllen». Markierungen wie Mittel-, Rand- und Führungslinien werden ebenfalls entfernt.
Neu gilt in einer 30er-Zone der Rechtsvortritt an Knotenpunkten, was für die diversen Verkehrsteilnehmer anfangs zur Herausforderung werden dürfte.

Privatstrassen benötigen eine Zustimmung der Besitzer, damit das Temporegime nicht aufgehoben werden muss. der mit einem richterlichen Fahrverbot können nicht in die Tempo-30-Zone integriert werden.
Der Gemeinderat hofft allerdings auf die Integration der öffentlich zugänglichen Privatstrassen in diesem Gebiet, was nur durch eine schriftliche Einverständniserklärung möglich ist. «Meist sind das kleine und enge Erschliessungsstrassen und befinden sich in Wohngebieten, wo automatisch langsamer gefahren wird», erläutert der Werkvorsteher, «ansonsten müsste mit zusätzlichen Schildern die Tempo 30 Zone aufgehoben werden».

Mit der Teuerung muss der Gemeinderat auch bei diesem Projekt neu haushalten, denn die vom Souverän bewilligten Gelder von CHF 155 000 im Gebiet «Burghalden» und CHF 165 000 für das «Dorf» sollen eingehalten werden.

Weiteres Vorgehen

Im Frühling wird der Bericht zu den schriftlichen Einwendungen veröffentlicht, auf die der Gemeinderat eingeht oder ablehnt. Die erneut 30 Tage dauernde Projektauflage der überarbeiteten Pläne erfolgt im Sommer 2023, die Festsetzung der finalen Pläne durch den Gemeinderat im kommenden Herbst. Diese werden vorgängig mit der Kantonspolizei abgesprochen und sollen den Strassenraum für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr, Bautätigkeitsfahrzeuge sowie Zubringer mit grossen Fahrzeugen passierbar machen und die Zufahrten gewährleisten. Wenn alles glatt läuft, könnte die Umsetzung im Winter 2023/24 erfolgen.

Bei der anschliessenden Diskussion mit den erstaunlicherweise überschaubaren Anzahl Besucherinnen und Besuchern, wurde vor allem die Entfernung der Fussgängerstreifen mit Besorgnis hinterfragt. Alles in allem eine ruhige Informationsveranstaltung mit Gelegenheit, Anliegen und Fragen zu deponieren und beantwortet zu bekommen.

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