Richterswil

Submission versus Rechtsempfinden

Am Stammtisch, auf der Strasse, beim Einkauf – sie ist in aller Munde, die Ablösung der bisher zuständigen regionalen Firmen zur Müllentsorgung durch ein Aargauer Unternehmen. Unverständnis, Frustration und Ärger dominieren den Gesprächsstoff.

Text: Reni Bircher
Bilder: Reni & Guido Bircher

Die Ausgabe öffentlicher Gelder unterliegen ab einer bestimmten Summe der Submission, also einem Ausschreibeverfahren. Dies betrifft Lieferungen (z.B. neue Computer für eine Schule), Dienstleistungen (so wie die Müllabfuhr) oder Bauarbeiten im Haupt- und Nebengewerbe. Einer der wesentlichen Zwecke ist, das Vergabeverfahren transparent und öffentlich zu machen, so dass ein möglichst günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt wird. Das Verfahren soll zudem sicherstellen, dass es sich beim Anbieter um einen zuverlässigen, sicheren Vertragspartner handelt, der den gewünschten Anforderungen entspricht. Hierbei kann der Auftraggeber selbständig bestimmen, wie viel Wert er auf welche Kriterien legt: Preis, Ökologie, Referenzen des Unternehmens und/oder der ausführenden Mitarbeiter usw. Ist die Ökologie von grosser Bedeutung, so könnte sich durchaus eine Tessiner Unternehmung für einen Lieferauftrag von Baumaterial im Kanton Basel bewerben, solange sich das Materiallager in kurzer Distanz zur Baustelle befindet.
Gemeinden legen sich meist einen «Katalog» zu, welche Zuschlagskriterien ihnen in der Ausschreibung wichtig sind und nach denen sie regelmässig verfahren. Diese Kriterien müssen klar mess- und vergleichbar sein.
Eine Ausschreibung kann auch in so genannte «Lose» unterteilt werden. Das bedeutet, dass ein Auftrag in verschiedene Teilaufträge aufgeteilt werden kann, was zur Folge hätte, dass mehrere Anbieter den Zuschlag für je ein Los bekommen könnten oder ein Anbieter mehrere Lose abdecken könnte.
Die Submissionen werden detailreich auf der Vergabeplattform simap.ch ausgeschrieben, und mögliche Teilnehmer müssen die angeforderten Unterlagen und ihr Angebot termingerecht schriftlich unterbreiten (inzwischen gibt es bereits Submissionen in elektronischer Form). Die Eingänge unterliegen der Geheimhaltung, werden entsprechend abgestempelt und bis zum vorgängig vereinbarten Termin unversehrt abgelegt.
Bei der Öffnung der Angebote müssen mindestens zwei Personen aus dem Auftraggeberkreis anwesend sein. Zugelassen bei der Öffnung der Angebote sind auch die Bieterinnen und Bieter bzw. deren Bevollmächtigte. Manchmal sind solche Offertenöffnungen auch öffentlich. Es werden Name, Wohnort und Angebotspreis laut verlesen und in die Niederschrift der Eröffnung eingetragen. Schriftlich festgehalten wird auch, ob Änderungsvorschläge oder Nebenangebote eingereicht wurden. Eine Stanzmaschine locht die verlesenen Submissionen, damit keine weiteren Seiten nachträglich hinzugefügt werden können. Nach der Submission müssen den Anbietern nach Antragstellung die Namen der teilnehmenden Mitbewerber, die Zahl der Nebenangebote sowie die Endbeträge der Angebote mitgeteilt werden.
Nun ist es die Aufgabe der ausschreibenden Stelle, sämtliche Bewerber gemäss ihrem Anforderungskatalog zu prüfen.

Erst seit 1996 in Kraft

Das Vergaberecht ist in der Schweiz im Rahmen eines WTO-Übereinkommens im Jahre 1996 in Kraft getreten. Die entsprechenden Ausschreibungs- und auch das nachfolgende Vergabeverfahren für Aufträge der öffentlichen Hand sind gesetzlich klar definiert und reglementiert. Unklarheiten und Unsicherheiten riefen jedoch Unzufriedenheit hervor, auch weil interkantonal unterschiedliche Regeln und Vorgehensweisen praktiziert wurden.
In einem gemeinsamen Projekt haben Bund und Kantone die Rechtsgrundlagen dem Schweizerischen Beschaffungsrecht soweit möglich inhaltlich aufeinander abgestimmt. Wie die BPUK (Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz) verlauten lässt, sind die Kantone momentan daran, diesem revidierten Beschaffungsrecht – der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (IVöB2019) – beizutreten.

Der Zweckverband Entsorgung Zimmerberg

1964 wurde der Zweckverband Entsorgung Zimmerberg (EZI) gegründet. Dieser besteht aus neun Verbandsgemeinden mit heute rund 130 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Gemeinde Richterswil ist seit der Gründung mit dabei. Die Betriebskommission der EZI besteht aus sieben Mitgliedern, üblicherweise aus der Exekutive der Verbandsgemeinden
gewählt (https://ezi.ch/zweckverband/#organisationersichtlich).
Das EZI betreibt die Kehrichtverwertungsanlage in Horgen und ist für die Vergabe der Kehrichtabfuhr in den Verbandsgemeinden zuständig.
Die Gebührensäcke des Bezirkes werden vom Zweckverband über die Detailhändler verkauft. Das Geld gekaufter Rollen fliesst in die EZI-Kasse, die damit unter anderem die Transporteure entschädigt. Der Einheitspreis der Gebührensäcke berechnet sich aus den Herstellungskosten, den Materialkosten, dem Handel, dem Transport und der Verwertung, wobei ein Durchschnittsgewicht eines vollen Sackes als Berechnungsgrundlage dient.
Der neue Sammelauftrag

Was ist nun bei der Submission zur Sammellogistik 2023 im Bezirk Horgen passiert?
Ende 2022 lief der Vertrag mit der ARGE aus. Für die neue Submission gaben die bisherigen fünf Transportunternehmen aus Richterswil, Hirzel, Horgen, Meilen und Adliswil ein. Die Gemeinde Thalwil stieg per Ende 2022 aus der ARGE aus, um das Risiko eines Auftragsverlusts zu umgehen, falls die ARGE den Zuschlag nicht bekommen würde. Nun folgt sie dem Beispiel der Stadt Wädenswil, die ihren Abfall schon immer selbst sammelte. Die ARGE-Gesellschafter haben sich mit einer gemeinsamen Offerte für diesen Auftrag beworben, ebenso die im aargauischen ansässige Obrist Transport + Recycling AG (Neuenhof).
Die Ausschreibung galt der Abfuhr von Haus- sowie Betriebskehricht, Grüngut und Karton. «In Richterswil kommt mehr Grüngut als Hauskehricht zusammen», weiss Lenz aus Erfahrung. Der Arbeitsaufwand sei aber unterschiedlich, und so hat die ARGE auch bei allen drei Positionen drei verschiedene Preise pro Tonne angegeben. Zudem obliegt in einzelnen Verbandsgemeinden auch die Abfuhr von Altmetall oder Bauschutt, was alles in den Angebotspreis von 3 378 374 Franken einfloss.

Die Ausschreibung in Losen wurde vom Zweckverband abgelehnt und führt den Entscheid auf die Effizienz der Systemauslastung zurück. Dazu EZI-Geschäftsführer Romano Wild: «Ein kleines Unternehmen muss z.B. ein Ersatzfahrzeug zur Hand haben, auch wenn es für die Dienstleistung selbst nur eines benötigt, oder die Administration ist sicher einiges effizienter, je mehr Kunden bedient werden können». Die Gemeinde Richterswil hätte es begrüsst, wenn die Zusammenarbeit mit dem langjährigen einheimischen Partner hätte fortgesetzt werden können. Sie ist jedoch, wie alle neun Verbandsgemeinden, an das Submissionsgesetz gebunden, weshalb die Vergabe aufgrund der definierten Kriterien und deren Bewertung erfolgte.
Als der Preis des Mitbewerbers mit einer Preisdifferent von über 24 Prozent bekannt gemacht wurde, war die erste Reaktion der ARGE, dass hier etwas nicht stimmen könne. «Wir haben Kontakt aufgenommen mit der EZI und gesagt, dass wir bezweifeln, dass das andere Unternehmen den Aufwand objektiv kalkuliert hat», sagt Max Lenz. Die Antwort von Romano Wild war, dass die Offerten genauestens geprüft worden seien. «Nach unserem Empfinden hätten bei der Betriebskommission der EZI die Alarmglocken läuten sollen», schüttelt Lenz den Kopf.
Schon seit 2001 nahm die ARGE jeweils an den Ausschreibungen teil und übernahm fortan die bezirksweite Entsorgung. Es gab bei jeder Ausschreibung zusätzliche Mitbewerber. Die Preisdifferenz zwischen den Angeboten bewegte sich jedoch nie in dieser Höhe, wie jetzt beim Transportunternehmen aus dem Aargau.

ARGE fechtet Vergabe an

Nach diesem im Oktober 2022 gefällten Entscheid, die Vergabe der Aargauer Firma zuzusprechen, suchte die ARGE einen im Submissionsrecht kundigen Anwalt auf. Nach einer ersten Prüfung befand dieser die Anfechtung als berechtigt und reichte beim Verwaltungsgericht Zürich eine Beschwerde gegen den Entscheid des Zweckverbandes Entsorgung Zimmerberg ein. Das Verwaltungsgericht entschied nach der Vorprüfung, dass der Zweckverband den neuen Sammelvertrag mit der Obrist Transport + Recycling AG noch nicht unterzeichnen dürfe, bis das rechtliche Verfahren abgeschlossen sei.
Nun ist jedoch die Müllentsorgung von öffentlichem Interesse und muss ab dem 1. Januar 2023 bis zum endgültigen Gerichtsentscheid sichergestellt werden. Deshalb beschloss das Verwaltungsgericht als Sofortmassnahme, dass der Sammelauftrag für das 1. Quartal 2023 vom EZI an einen beliebigen Anbieter vergeben werden darf. «Üblicherweise wird dem bisherigen Anbieter diese Aufgabe übertragen, weil dieser den Auftrag bereits kennt. Das hat uns der Anwalt bestätigt», erklärt Max Lenz. Das EZI entschied sich während eines laufenden Verfahrens jedoch für den Konkurrenten, Obrist Transport + Recycling AG.
Ein nicht nachvollziehbarer Schritt, und dieser Entscheid brach der ARGE das Genick. «Wir fielen aus allen Wolken», gesteht Lenz.

Bereits im Vorfeld verunsicherte die versuchte Abwerbung von ARGE-Mitarbeitern durch die Obrist Transport + Recycling AG die Crew durch Aussagen, sie hätten ab dem neuen Jahr keinen Job mehr. «Dabei hätte Obrist bereits bei der Offerte angeben müssen, dass sie über genügend ausgebildete Leute für die ausgeschriebene Arbeit verfügen», hält Lenz fest. Das führte bei den Mitarbeitern zu Verunsicherung, und die ARGE-Gesellschafter versuchten zu beschwichtigen, weil doch das Verfahren beim Verwaltungsgericht lief. «Wir haben Beschwerde eingelegt, und es war für uns alle eine sehr belastende Zeit», sagt Lenz.
Die ARGE musste nun entscheiden, wie und ob sie in diesen drei Monaten ihre Mitarbeiter unterbringen können, in der Hoffnung, den Auftrag ab April 2023 doch noch zu bekommen – oder ob die Beschwerde zurückgezogen werden muss. «Nach langem Abwägen und mit dieser Verunsicherung unserer Mitarbeiter im Hintergrund, mussten wir uns schweren Herzens für den Rückzug entscheiden», erläutert Lenz.
Unser täglich Müll
holt uns heute

Die Konsequenz ist nun, dass sich einzelne ARGE-Mitglieder entschieden haben, ihren Fuhrpark zu veräussern, die Vereinigung löst sich auf. «Das letzte halbe Jahr war für alle Beteiligten sehr belastend», sagt Max Lenz und dass er dies niemandem gönne, ein solches Szenario durchleben zu müssen.
Bei einer Neuausschreibung, wenn die Vergabe Ende 2025 ausläuft, können die lokalen Transportunternehmen kaum mehr mithalten. Darauf hingewiesen sagte EZI-Geschäftsführer Romano Wild: «Eine ARGE hat generell einen Nachteil gegenüber einer Firma, welche den Auftrag alleine wahrnimmt, da die ARGE tendenziell weniger effizient arbeiten kann (Koordinationsaufwand, Ersatzfahrzeuge, Personaldisposition, Administration etc.). Dass einzelne regionale Anbieter mithalten können, ist sicher möglich, sofern sich diese entsprechend ausrüsten».
Dazu müsste jedoch jeder Bewerber nachweisen, dass man über genügend Kapazität von Mitarbeitern und Fahrzeugen verfügt. Doch welche Firma könnte sich solche Anschaffungen leisten, wenn nicht gesichert ist, dass sie den Zuschlag bekommt? «Gerade solche Kehrichtsammelfahrzeuge werden speziell nach Kundenwunsch gebaut, das sind keine Normfahrzeuge», erklärt Lenz. Es komme auf das Dorf und die Umgebung an in der die Dienstleistung ausgeführt werden soll, wie das Fahrzeug ausgestattet wird und wie gross es ist. «Für ein einzelnes Unternehmen unserer Region wäre dies, infolge des grossen Investitionsbedarfs von einigen Millionen Franken, kaum machbar», sagt Lenz.
Und was hinzukommt: Jeder der im Bezirk aktiven Dienstleister, also die für die Müllabfuhr zuständige Stadt Wädenswil, die Gemeinde Thalwil und neu die Obrist Transport + Recycling AG, bekommen eine entsprechende Transportentschädigung. Diese entspricht dem eingegebenen Preis des Gewinners der Ausschreibung, was aktuell bedeutet, dass die Entschädigung für die Abfallentsorgung der Stadt Wädenswil und der Gemeinde Thalwil bedeutend tiefer ist als die Jahre zuvor. Doch in keiner der anderen Verbandsgemeinden wird soviel Kritik laut, wie in Richterswil.
Die Frage ist nur, warum?

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