Wädenswil

Gestaltungsplan für Gerbeplatz liegt auf

Um den Gerbeplatz, der aktuell eigentlich gar kein Platz und nur ein Zusammentreffen verschiedener Strassen ist, war es lange ruhig. Nun liegt der Gestaltungsplan auf, der die weiteren Planungsschritte regelt.

Text und Bild: Stefan Baumgartner

Jahrelang im Dornröschenschlaf, rückte das Gebiet im Eck Gerbe-/Friedberg- und Seestrasse  mit der 2012 veröffentlichen Zentrumsplanung in den Fokus. Diese führte der Stadtrat nach dem Scheitern eines privaten Projekts für ein Hochhaus im Jahr 2010 zusammen mit dem Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich (ARE) für die beiden Teilgebiete «Gerbestrasse und Umgebung» sowie «Poststrasse und Umgebung» durch. Am 16. Juni 2015 stimmten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Initiative der Grünliberalen Partei, die einen unüberbaubaren Gerbeplatz verlangte, sowie über den stadträtlichen Gegenvorschlag ab. Schliesslich kämpfte die GLP auf verlorenem Posten, die anderen Parteien unterstützten weitere Planungsmassnahmen, und das Volk stimmte dem Gegenvorschlag zu. Ein Gestaltungsplan musste erarbeitet werden, der die genaue Grösse, Form und Lage des Gerbeplatzes zu regeln hat. Im Frühling 2021 nun hat der Stadtrat den Gestaltungsplan zur ersten kantonalen Vorprüfung verabschiedet und aus der Vorprüfung nun einen Vorschlag erarbeitet, der öffentlich aufliegt und gleichzeitig wiederum zur erneuten kantonalen Vorprüfung gelangt.

Ziel dieses öffentlichen Gestaltungsplans ist es, die aus der städtebaulichen Machbarkeitsstudie für das Teilgebiet Gerbeplatz und Umgebung gewonnen Erkenntnisse planungsrechtlich zu sichern. Im Gestaltungsplangebiet sind grundsätzlich Dienstleistungs- und Wohnnutzweisen sowie eine publikumsorientierte Nutzweise vorgesehen. Die Belebung des öffentlichen Raums auf dem neuen Platz soll mit publikumsattraktiven Nutzweisen gewährleistet werden. Unter dem Gerbeplatz besteht die Option für den Bau einer öffentlichen Tiefgarage oder der Erweiterung der bestehenden privaten Tiefgarage. Auf dem Gerbeplatz sollen Gastronomie, Märkte, Chilbi und weitere Veranstaltungen möglich sein. 

Anstelle des Hauses Zum Zyt (Seestrasse 107) ist ein länglicher Baukörper vorgesehen, der sich nach den bestehenden Gebäudefluchten entlang der Seestrasse richtet. Der längliche Gebäudekörper schliesst seeseitig den Bahnhofsplatz ab und bildet rückwärtig einen lärmgeschützten städtischen Platz – eben den Gerbeplatz – aus. Lage und Geometrie gewährleisten die vom Volk gewünschte Sichtachse «Gerbestrasse-Bahnhof». Der künftige Ersatzbau der Credit Suisse definiert den Gerbeplatz südwestseitig. Mit Lage und Volumen des Ersatzbaus wird auf den dahinterliegenden Rosenmattpark Rücksicht genommen. Die bauhistorisch wertvolle Bausubstanz, namentlich das Haus Zum Friedberg (Friedbergstrasse 7), wird dabei nicht beeinträchtigt. Dieses stellt innerhalb des Gerbeplatzes einen wichtigen historischen und charaktergebenden Bezugspunkt dar. An der Schnittstelle der Unterführung zum angrenzenden Kantonsplatz und der Seestrasse kann mit Pflanzung von Baumgruppen der Gerbeplatz eingefasst und die Passanten aus der Gerbestrasse in die Unterführung geleitet werden. 

Durch das Planungsgebiet fliesst der eingedolte Töbelibach. Für die Festlegung des Gewäs- serraums läuft ein separates Verfahren. Dessen Unterlagen wurden dem AWEL im Juni 2022 zur 2. kantonalen Vorprüfung eingereicht. 

Mehrwertausgleich und Landabtausch 

Die Stadt Wädenswil hat bei Gestaltungsplänen bisher städtebauliche Verträge mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern ausgehandelt. Im Rahmen solcher Verträge wurde auch eine Mehrwertabgabe geregelt. Der Nettoertrag aus Landgeschäften und Mehrwertabgabe beträgt für die Stadt CHF 573 120. Der Vertrag war bereits rechtsgültig, bevor die Stadt Wädenswil die BZO-Teilrevision-Mehrwertausgleich erlassen hat. 

Mit der erneuten kantonalen Prüfung sowie der öffentlichen Auflage bis Ende August werden Voraussetzungen geschaffen, dass aus dem Strasseneck dereinst ein attraktiver Platz wird. Diese Umsetzung hingegen liegt dann wiederum bei den privaten Grundeigentümern.

Teilen mit: