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Neues Bootshaus für den Seeclub ist beschlossene Sache

Vor fast vollen Rängen fand am 2. Juni die Gemeindeversammlung statt. Gelockt hatte vor allem das dritte Traktandum, die Einzelinitiative des Seeclubs für den Gemeinde-Investitionsbeitrag.

Text: Reni Bircher
Bild: zvg

325 Richterswilerinnen und Richterswiler fanden am Donnerstagabend den Weg zur reformierten Kirche, um von ihrem Recht der Stimmabgabe Gebrauch zu machen. Das grösste Interesse galt dem Bau eines neuen Bootshauses, für das der 1906 gegründete Seeclub (SCR) die Gemeinde um finanzielle Unterstützung ersucht hatte. Gemeinderat und RPK hatten die Investition von 950’000 Franken als zu hoch abgelehnt, zudem sei aus ihrer Sicht der Nutzen für die breite Bevölkerung nicht gegeben.
Das dringend sanierungsbedürftige Clubhaus, welches sich unter der Hornbrücke «versteckt», wurde 1985 erbaut und beherbergt mittlerweile 140 Clubmitglieder, Anzahl steigend. Der geplante Um- bzw. Neubau soll die Betriebs- und Energiekosten senken, für genügend sanitäre Anlagen und die benötigte Infrastruktur für die Mitglieder sorgen, und einen Trainingsraum für den Winter sowie den Para-Sport ermöglichen. Der Betrieb sei jederzeit durch den SRC gewährleistet.

Nicht viel, aber viel Platz

Mit einer reinen Sanierung sei das grösste Problem des Clubs nicht behoben; dieser leidet nämlich unter massivem Platzmangel, wie Vereinspräsident Urs Hanselmann den Anwesenden erklärte (zu Demonstrationszwecken war auf dem Vorplatz der Kirche solche Ruderboote aufgestellt worden). «Wir brauchen nicht viel, aber wir brauchen viel Platz». Leidenschaftlich erzählte Hanselmann von den 30 Junioren, welche beim Seeclub trainieren, dem erfolgreichen Regattateam, dem Rudersport als solchen als zukunftsgerichtet. Mit dem Bau soll das Wachstum des Clubs möglich sein und die steigenden Mitgliederzahlen auffangen, der Jugendsport weiter gefördert und das Gebäude barrierefrei und behindertengerecht gemacht werden. Der SCR wolle zukunftsgerichtet investieren und sich im Behindertensport engagieren (Pararudern). Zudem soll durch die durch die Vergrösserung entstehenden Clubräumlichkeiten anderen Vereinen oder auch Privaten die Nutzung eines Versammlungsraumes (ca. 150 Personen) ermöglicht werden. Die direkte Anbindung ans ÖV-Netz (Bahn, Bus, Schiff), das angrenzende Parkhaus und die Lage unmittelbar zur Seestrasse gewähre eine beinahe einmalige Erreichbarkeit.
Seit dem Bootshausbau hat der SCR immer alles selbständig finanziert, die geplante Erweiterung und Vergrösserung kann er aber nicht alleine stemmen. Für das gesamte Projekt rechnet der Club mit 2,5 Millionen Franken. Den grösseren Anteil, sprich 1,55 Millionen Franken, will der SCR selbst beschaffen (Lotteriefonds, Nachbargemeinden, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen, Gönner und Sponsoren, Hypothek). Den Restbetrag wollten sich die Ruderer nun mit der Einzelinitiative von der Gemeinde erbitten.

Gemischte Gefühle und heisse Debatten

Erwartungsgemäss gab es von Anwesenden mehrere Wortmeldungen. So wurde befürwortet, dass zeitgemäss der Behindertensport gefördert werde («wären damit eine der wenigen Seegemeinden, welche das im Rudern anbieten»), dass sich der Seeclub ganz allgemein im Dorf und um das Gemeinwohl stark engagiere («das beeindruckt uns»), dass sich dieser im Gegensatz zu anderen Vereinen bisher immer selbst finanziert habe. Auch sei der Rudersport an die Örtlichkeit gebunden («die Halle für Alle ist eben nicht für alle»).
Angesicht anstehender Teuerungen in mehreren Sparten stand die Frage im Raum, wie bei plötzlich höheren Investitionskosten vorgegangen werde, ob nochmals die Hand bei der Gemeinde aufgehalten werden soll? «Nein», meinte Urs Hanselmann klar, «dann werden wir an einem Ort Einsparungen machen müssen oder woanders mehr Geld auftreiben. Als Verein sind wir nicht risikofähig.». Und ob es nicht möglich sei, nur zu sanieren? Auch das mache keinen Sinn, denn dann hätte der SCR immer noch zu wenig Platz und müsste nahezu gleich viel Geld ausgeben, ohne vom Mehrnutzen zu profitieren. Am teuersten kommt den Club die Aussenfassade, Technik und Lüftung zu stehen.
Eine weitere Erläuterung des Vereinspräsidenten machte klar: Sollte der Club die Summe von CHF 1.55 Millionen nicht beschaffen können, wird die Zahlung der allfällig vom Stimmvolk genehmigten 950’000 Franken von der Gemeinde hinfällig.
Nach langer Diskussion konnte endlich abgestimmt werden: mit 217 Ja-Stimmen genehmigte der Souverän den finanziellen Beitrag durch die Gemeinde. Doch noch während der Jubel anhielt, ergriff ein Stimmbürger das Mikrofon und stellte den Antrag, das Geschäft an die Urne zu bringen. Dies kann gemacht werden, wenn sich ein Drittel der Anwesenden zu diesem Schritt bereit erklärt. Die anschliessende Abstimmung zeigte auf, dass zu wenige gewillt waren, diesen Weg zu gehen und das Resultat der ersten Abstimmung wurde somit rechtskräftig. Vor Freude und Erleichterung über dieses Urteil lud Präsident Urs Hanselmann zum Feierabendbier, was ein paar Dutzend Leute angenommen haben.

Ja und Ja

Wie ebenfalls zu erwarten war, wurde die Jahresrechnung 2021 abgesegnet – einstimmig. Mit einem Gewinn von 8,2 Millionen Franken (Details siehe Artikel im Richterswiler Anzeiger, April 2022) wurde willkommenes Geld in die Gemeindekassen gespült, welches laut Finanzvorstehen Willy Nüesch in anstehende Projekte investiert werden müsse, etwa in den Neubau eines Feuerwehrgebäudes.
Weil im Dorf neue Raumverhältnisse geregelt werden müssen, beantragte der Gemeinderat eine Teilrevision der Polizeiverordnung. Renato Pfeffer, Vorstand Bevölkerungsdienste, wollte schmunzelnd innert fünf Minuten geklärt haben, ob die Änderung von Art. 21 PoIV angenommen wird. Der Druck auf den öffentlichen Raum sei gestiegen, immer mehr Menschen würden diesen beanspruchen, was generell ohne Einschränkungen und gebührenfrei möglich sein soll. Bei Veranstaltungen sei es jedoch wichtig, für die vorübergehende Nutzung Vorschriften zu erlassen und ein Konzept zu erarbeiten. Dies betrifft öffentliche Räume, wie zum Beispiel das Horn, Inseli, RED, also alle Gemeindegrundstücke, welche für Veranstaltungen gesperrt und genutzt werden können. Bisher fehlte dazu die gesetzliche Grundlage. Mit leicht abgeändertem Text und einem zusätzlichen Punkt soll der Gemeinde die Möglichkeit gegeben werden, ein Reglement zu erlassen (dieses wurde von der Abteilung Bevölkerungsdienste bereits erarbeitet). Das Reglement tritt in Kraft, wenn der Initiative zugestimmt wird, was grossmehrheitlich auch passiert ist.

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