Wädenswil

Stadt Wädenswil präsentierte die neue Bau- und Zonenordnung

An zwei Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung präsentierte die Stadt Wädenswil die neue Bau- und Zonenordnung. Sie wurde den aktuellen Anforderungen und Bedürfnissen angepasst, vor allem aber bringt sie die drei bisherigen Reglemente von Hütten, Schönenberg und Wädenswil unter einen Hut.

Text und Bild: Stefan Baumgartner

Der Entwurf der Gesamtrevision der BZO wurde zwischen Herbst 2019 und Frühling 2022 unter der Federführung der Abteilung Planen und Bauen erarbeitet. Die Projektsteuerung, bestehend aus dem Stadtpräsidenten Philipp Kutter, dem Stadtrat Planen und Bauen, Heini Hauser, sowie dem Stadtrat Werke, Ernst Brupbacher, nahmen die politische und strategische Projektführung wahr. Das Projektteam bildeten Rita Newnam, Sandro Capeder, Jeannine Zeller und Jan Meyer von der Abteilung Planen und Bauen. Die Erarbeitung der Gesamtrevision wurde zudem von der Stadtentwicklungskommission begleitet. Diese wurde regelmässig über den Stand der Arbeiten informiert und diente als «Soundingboard» für die verschiedenen Schwerpunktthemen.
Der Stadtrat hat die neue BZO am 21. März 2022 beschlossen, die öffentliche Mitwirkung startete am 1. April 2022 und dauert 60 Tage.

An zwei Informationsanlässen in der Kulturhalle führten Stadtpräsident Philipp Kutter und der mittlerweile nicht mehr amtierende Stadtrat Heini Hauser zusammen mit Rita Newnam und Sandro Capeder von der Abteilung Planen und Bauen durch das Regelwerk und die wichtigsten Neuerungen. Sie zeigten auf, was die neue BZO vorsieht, um bestehende Qualitäten zu erhalten, wie es gelingen soll, neue bauliche Möglichkeiten zu schaffen und was es braucht, um städtebauliche Herausforderungen anzugehen und neue Qualitäten zu schaffen. Auch wurden Ablauf und Fristen der öffentlichen Mitwirkung erklärt. Moderiert wurde der Anlas von Michael Emmenegger, dessen Fachgebiet die sozial nachhaltige Gemeinde- und Stadtentwicklung ist.

Philipp Kutter meinte eingangs der Veranstaltung, dass das, was präsentiert wurde, das Produkt von verschiedenen vorgängig abgehaltenen Veranstaltungen sei. Tatsächlich konstatierte auch der Moderator, dass er selten eine Gemeinde erlebt habe, die bei der Revision einer Bau- und Zonenordnung ihre Einwohner so stark eingebunden habe, und es sei einmalig, dass eine Stadt laufend Zwischenstände präsentierte. Wieso aber braucht es eine neue BZO? «Es ist wichtig, dass wir uns von Zeit zu Zeit überlegen, wie Wädenswil in Zukunft aussieht», sagte Kutter, und machte klar, dass man sich auch mit dem Thema «Wachstum» befassen müsse. Der Kanton erwarte, dass Gemeinden wie Wädenswil einen Teil des Bevölkerungswachstums auffangen würden. Man wollte aber keine flächendeckende Aufzonung – «das gäbe einen zu grossen Schub». Es seien Gebiete aufgezont worden, die an guter Verkehrslage seien. So kann in der Kernzone der Stadt künftig ein Geschoss höher gebaut werden als bisher. Auch das Gewerbe soll mit einer höheren Ausnützung weiter gestärkt werden. «Wo dürfen wir etwas mehr bauen, wo können wir die Biodiversität fördern? Das sind die Themen, die mit der neuen BZO unterstützt werden können», führte Kutter weiter aus.

Schutz von Grünflächen

Die neue BZO nimmt auch Rücksicht auf Grünflächen. Geplant ist so – als Beispiel – die Umzonung des Walfischparks von Bau- in Erholungszone, um diese Grünfläche dauerhaft zu sichern. In der Au wird das Gebiet zwischen Steinacher und der Halbinsel zum Grünflächenkorridor, ein sogenanntes Landschaftsfenster. Dort unterliegen im Gebiet Seestrasse deshalb Neubauten einer Gestaltungsplanpflicht. Auch Heini Hauser meinte in einem seiner letzten öffentlichen Auftritten als Stadtrat, dass die vorhandenen Grünflächen geschützt und erhalten, vielleicht sogar ausgebaut würden. Aussichtspunkte wurden erfasst, es entsteht ein Aussichtsschutz. Wichtige Freiräume wurden bestimmt, erhaltenswerte Gebäude mit Profilerhalt belegt, schützenswerte Bäume bezeichnet. Beim Bebauen von Grundstücken muss künftig auch eine Grünflächenziffer eingehalten werden, damit Böden weniger versiegelt werden, wie Rita Newnam, die Leiterin von Planen und Bauen, ausführte.

Stärkung der Au, des Stadtzentrums und des Gewerbes

Sandro Capeder von der Abteilung Planen und Bauen der Stadt sagte, dass dem Gebiet zwischen dem künftigen AuPark und Naglikon besondere Aufmerksamkeit zuteil wurde. Entlang der Seestrasse in der Au gibt es daher neu mehr Nutzungsmöglichkeiten. «Beim Bahnhof Au soll Leben stattfinden», während im Unterort weiter mehr gewohnt werden soll. Das erwähnte Landschaftsfenster sorgt für Grün oder bewahrt es. Im Wädenswiler Zentrum soll 20% der Ausnützung für «Nicht-Wohnen» zur Verfügung stehen, spricht für Gewerbe. «Das Erdgeschoss bestimmt die Qualität des Stadtraums», meinte er. Das Zentrum wird auch gestärkt, indem in Industriezonen die Verkaufsflächen beschränkt würden. Ausserdem bestünden nun besondere Vorschriften zu günstigem Wohnraum, dazu wurden einige Gebiete ausgeschieden.

Mehrwertausgleich

Schon vor der Präsentation der neuen BZO sind anscheinend die Telefondrähte bei «Planen und Bauen» heiss gelaufen – vor allem wegen des Mehrwertausgleichs, der neu in der BZO verankert wurde. Sandro Capeder lieferte auch hierzu die Antworten. Tatsache ist, dass wenn aufgrund einer planerischen Massnahme für den Grundbesitzer ein Mehrwert entsteht, ein Teil davon durch die öffentliche Hand abgeschöpft wird. Dieser wird aber auch erst fällig, wenn der Mehrwert in Anspruch genommen wird, sprich bei konkreten Bauvorhaben. Zudem wurde eine Freifläche von 2000 m2 festgelegt. Das heisst: Für Grundstücke, die kleiner als diese Freifläche sind, muss die Eigentümerschaft keinen Mehrwertausgleich leisten. (Dies allerdings nur, wenn der tatsächliche Mehrwert weniger als CHF 250 000 beträgt.) Erklärungsbedarf bestand auch noch bei den so genannten anrechenbaren Wohn-Untergeschossen, die künftig verhindert werden sollen – dafür darf 1,5 m höher gebaut werden.

Das zahlreich erschienene und interessierte Publikum hatte zum Schluss der Veranstaltung hin auch noch die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Auch diese drehten sich um den Mehrwerrtausgleich, oder um Schutzmassnahmen im Zentrum. Die Bevölkerung hat weiter die Möglichkeit, eigens eingerichtete Sprechstunden zu besuchen (siehe Kasten).

Wie weiter?

Bis am 31. Mai 2022 haben alle Einwohnerinnen und Einwohner von Wädenswil die Möglichkeit, Einwendungen zu deponieren. Anschliessend wird die BZO überarbeitet und dem Gemeinderat (Parlament) vorgelegt. Die politische Beratung im Gemeinderat wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte beginnen. Mit einer Beschlussfassung rechnet die Stadt im nächsten Jahr. Wird gegen den Entscheid das Referendum ergriffen, ist auch eine Volksabstimmung über die neue BZO möglich.

Teilen mit:

1 Kommentar zu “Stadt Wädenswil präsentierte die neue Bau- und Zonenordnung

  1. Walter Tessarolo

    Leserbrief
    «Die neue BZO Wädenswil, ein Werk mit einigen Pferdefüssen»

    Nun liegt die viel gelobte, und mit Vorschusslorbeeren bedachte, neue Bau- und Zonenordnung bis Ende Mai im Stadthaus für die Allgemeinheit zur Einsicht auf. Dem Otto Normalwädenswiler und auch der Wädenswilerin wird sogar die Möglichkeit geboten, dazu Stellung zu nehmen und allfällige Mängel zu monieren, oder mit Einsprachen gegen krasse Eingriffe in die Privatsphäre vorzugehen. Das Versprechen des Stadtrats, diese Eingaben zu prüfen und zu beraten hört sich zwar sehr gut an, aber der Glaube, dass dies auch mit der nötigen Seriosität durchgeführt wird, vermag irgendwie nicht recht aufzukommen. Was mit viel Tamtam, Veranstaltungen und Ortsbegehungen begonnen wurde, kann jetzt schwarz auf weiss nachgelesen werden und es lohnt sich, sich dieses «Werk» zu Gemüte zu führen. So finden z. B. die bei den Ortsbegehungen eingebrachten Fragen zum Problem der stetig zunehmenden Lärmbelastung durch den Strassenverkehr keinen Eingang in die BZO. Dies wäre aber im Kapitel «Mehrwertausgleich» zwingend notwendig, denn dies könnte einen drastischen Minderwert einer Liegenschaft bedeuten. Den Mehrwert will man einstreichen, bei einem Minderwert hält sich der Stadtrat geflissentlich die Ohren zu. Ein weiterer, inakzeptabler Eingriff in die Privatsphäre findet sich in der Rubrik der «Grünflächenbezifferung». Die Stadt will, immer unter dem Schlagwort «Biodiversität», bei der Gestaltung des Gartens des Grundstückeigentümers mitreden, an den Kosten beteiligen kommt aber nicht Frage. Wenn man dann noch bedenkt, wer von der Abteilung «Planen und Bauen» dreinreden würde, könnte einem das nackte Grauen packen. Es ist aber eine Binsenweisheit, dass auch ein fachmännisch angelegter Steingarten, der mit geeigneten Pflanzen bestückt wird, Lebensraum für eine grosse und nützliche Fauna bietet. Dass die Stadt in dieser Hinsicht Wasser predigt, selber aber besten Wein trinkt, hat sie beim kürzlich vollendeten Umbau am und um das ehemalige Gemeindehaus in Hütten bewiesen. Der einstige Gehweg zum Hauseingang wur-de mit Verbundsteinen um ein x-faches vergrössert und präsentiert sich heute als ein überdi-mensionaler Vorplatz mit anschliessendem Parkplatz. Die Verdichtung des Bodens und die vernachlässigte Biodiversität lassen grüssen. Zu gönnen ist der neue Komfort den nachmaligen Mietern der neuen Wohnungen an der Dorfstrasse 6 in Hütten. Was der Stadt erlaubt ist, müsste aber auch für alle anderen Grundeigentümer gelten. Im Weiteren figurieren auf der BZO-Homepage unter der Rubrik «Projektleitung» immer noch die, sich nicht mehr im Amt befindenden, Stadträte Hauser und Brupbacher. Klar sind solche Anpassungen Zeitraubend und nervig. Sie hätten aber nach der Konstituierung des neuen Stadtrats unverzüglich vorgenommen werden müssen. So gesehen, «glänzt» die neue BZO noch mit einigen anderen Pferdefüssen. Höchst erstaunlich ist aber, dass sich bis heute keine Partei oder gewählte Volksvertreter dazu geäussert oder ein mögliches Referendum ins Auge gefasst haben. Es wäre ihre Aufgabe, die Wä-denswiler Bevölkerung mit einem Referendum mit anschliessender Volksabstimmung vor einem 30jährigen Diktat, dies ist die ungefähre Lebensdauer einer BZO, zu schützen.

    Walter Tessarolo,
    Alt-Gemeinderat, Parteiunabhängig
    Hütten

Kommentare sind geschlossen.