Richterswil

«Slow Down and take it easy» in ­gegenseitigem Respekt

Am 1. Dezember fanden sich 321 Stimmberechtigte in der reformierten Kirche Richterswil ein, um über vier Traktanden abzustimmen. Nach 87 Minuten konnte die Versammlung geschlossen werden.

Text: Reni Bircher / Pläne: zvg

Gleich zwei Initiativen wur­den mit absolutem Mehr der Stimmbevölkerung angenommen: so die Tempo-30-Zone in den Burghalden sowie die der Bergstrasse. Letztere wurde von den Initianten zurückgezogen, denn sie sahen den Gegenvorschlag der Gemeinde als noch besser an, weil die Tempo-30-Zone ausgeweitet wurde und sich nun nahtlos an die der «Burghalden» sowie der RED-Begegnungszone im Dorf anschliesst.

Die Tempo-30-Zone «Bergstrasse»

Grossflächiges Gebiet mit Temporeduktion

Bei den Einzelinitiativen geht es um die Schulwegsicherung in diesem Ballungszentrum der diversen Schulhäuser und um mehr Lebensqualität in den Quartieren durch Lärmverminderung, denn durch die bauliche Verdichtung nimmt zwangsläufig auch der Verkehr immer mehr zu.
Bereits vor Einreichung der Initiative «Burghalden», also das Gebiet Feld–Burghalden–Reidholz–Boden, sind bauliche Massnahmen durch die Gemeinde veranlasst worden, um den Verkehr zu beruhigen. Dies zahlt sich jetzt bei der Annahme der Initiative aus, dürften sich die Kosten auf nun CHF 155 000 belaufen (± 20%), um das Projekt abzuschliessen. Wie Gemeinderat Renato Pfeffer, Ressortvorsteher Bevölkerungsdienste, der Versammlung erklärte, ist es vor allem die breit gebaute Reidholzstrasse, die zum schnellen Fahren anregt. Deshalb sind dort an gegenüberliegenden Strassenseiten in Viererblöcken versetzte Parkplätze geplant.
Die «Bergstrasse»-Initiative wurde vom Gemeinderat geprüft, und da es praxisunüblich ist, einzelne Strassen als Zone umzugestalten, wurde ein Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht die Ausweitung bis an die RED-Begegnungszone vor, Richtung Bäch bis zur Zugerstrasse, Richtung Wädenswil entlang der Säntis-/Erlenstrasse bis zur Seestrasse sowie den ganzen Teil der kommunalen Bergstrasse (ab dem Chrummbächli-Kreisel wird sie zur kantonalen Strasse). Somit wird in einem weitaus grösseren Bereich die Sicherheit erhöht und die Aufenthaltsqualität verbessert. Für das «Bergstrasse»-Projekt wird mit einem Kostenaufwand von CHF 165 000 (±20%) gerechnet.
Die Annahme beider Tempo-30-Zonen-Initiativen wurde von den Anwesenden freudig beklatscht.

Bevölkerung will Grünzonen erhalten

Das erste Traktandum des Abends beschäftigte sich mit der Aufhebung der Gewässerabstandslinie beim Grenzbach, welcher Richterswil und Wollerau trennt. Die Festlegung eines solchen Landstreifens entlang oberirdischer Gewässer stellt sicher, dass diesem genug Platz zur Verfügung steht. Die vom Gemeinderat vorgeschlagene Aufhebung der bestehenden Gewässerabstandslinie von 20 Metern auf 5,5 bis 8 Meter sah damit die Aufhebung des Siedlungstrenngürtels vor, welcher laut Gemeinderat Hansjörg Germann, Ressort Planen und Bau, heute kaum mehr wahrnehmbar sei. Die mögliche Neubebauung dieser Fläche stehe der Sicherung von Gewässer- und Naturschutzfunktion nicht im Wege. Ausserdem könne so, laut Germann, beim neuen Wohn- und Pflegezentrum «Im Wisli», welches bald in die Bauphase geht, ein Demenzgarten angelegt werden.
Mehrere Stimmberechtigte meldeten sich daraufhin zu Wort und sahen mit der Umsetzung dieses Vorhabens eine weitere Grünfläche verschwinden, so wie das in den letzten Jahren immer wieder passiert ist. Der Grossteil der Anwesenden sah das wohl ähnlich und lehnte den Antrag des Gemeinderates mit 188 zu 120 Stimmen ab.
Ein vorgeschlagener Änderungsantrag, welcher nur die Aufhebung der Gewässerabstandslinie zum Grenzbach für die Realisierung des Demenzgartens vorsähe, war laut Gemeindepräsident Marcel Tanner an diesem Abend nicht möglich. Dieser hätte vermutlich reelle Chancen auf Annahme gehabt.

Budget durchgewunken, Steuerfuss bleibt gleich

Schliesst die Erfolgsrechnung diesjährig noch positiv ab, so rechnet der Gemeinderat im nächsten Jahr mit einem Minus von etwa CHF 230 000, wie Willy Nüesch, Ressortvorsteher Finanzen, den Stimmbürgern erklärte – das erste Jahr seit langem, welches rote Zahlen schreibt. Mit der Grundstücksgewinnsteuer konnte sich die Gemeinde den gängigen Preisen der anderen Seegemeinden anschliessen, ein weiteres Wachstum wird erwartet. Durch die Pandemie sind aber auch finanzielle Aufwände nötig geworden, mit denen man nicht gerechnet hat. So mussten beispielsweise die Gemeinden die Bahn- und Busbetriebe wegen fehlender Passagiere mit höheren Beiträgen unter die Arme greifen.
Angesichts schwer zu treffenden Prognosen für die Zukunft, vor allem wenn die Pandemie noch länger andauern sollte, wird bei den Ausgaben bis ins Jahr 2025 ziemlich sec gerechnet und bezieht nur die bereits bewilligten Projekte mit ein. Laut Nüesch könnten sich die Aufwände durchaus erhöhen, denn es wird dringend ein neues Feuerwehrgebäude benötigt oder auch der bis dato noch nicht beschlossene Bau der Dreifachturnhalle. Mögliche Szenarien, um das Abdriften des Finanzhaushaltes aufzuhalten, wären dann eine zurückhaltende Investitionsplanung, weniger Aufwände oder auch die Anpassung des Steuerfusses.
Auch deshalb dürfte die Festsetzung des Steuerfusses auf 101% wie im Vorjahr klar bestätigt worden sein.
Ein Antrag von Hannes Füchslin, welcher von der Gemeinde Unterstützungsgelder von CHF 98 000 für die vor kurzem durch Urs Hobi eröffneten Covid-Teststelle im Hotel Drei Könige beantragte, fand keinen Anklang. Gemeinderätin Melanie Züger, Ressortvorsteherin Gesellschaft, erläuterte dem Stimmvolk, dass die Aufsicht und Bewilligungen von Teststellen bei der Gesundheitsdirektion (kantonalen Heilmittelkontrolle) liege und die Gemeinden nicht über die Eröffnung solcher Teststellen informiert werde. Die Vereinbarungen für besagte Teststelle sei von der Gesundheitsdirektion mit der Pill-Apotheke in Pfäffikon SZ getroffen worden und die Gemeinde somit nicht weisungsberechtigt. Bis zum heutigen Zeitpunkt sei weder von der Gesundheitsdirektion noch von der Apotheke eine finanzielle Unterstützung beantragt worden.

Regeln in der Tempo-30-Zone
Eine Tempo-30-Zone umfasst Strassen, auf denen die Aktivitäten der Anwohner wichtiger sind als die Verkehrsleistung.
• Rechtsvortritt für Fahrzeuge • Fussgänger dürfen die Fahrbahn überqueren, wo sie wollen, haben aber keinen Vortritt • Fussgängerstreifen hat es nur an neuralgischen Punkten, z.B. direkt vor dem Schulhaus.

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