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Mobilfunkantenne auf „Bin Rääbe“ kann nicht mehr verhindert werden!

Wie die IG «Nein zur Mobilfunkantenne bin Rääbe» im August mitteilte, ist der Entscheid des Baurekursgerichts eingetroffen. Vergeblich kämpfte die IG «Nein zur Mobilfunkantenne bin Rääbe» gegen den Bau der Antenne auf dem Dach der Alterssiedlung. Das Gericht stützte sich bei seinem Entscheid auf den relativ grossen Ermessensspielraum der Stadt Wädenswil. Damit kann auf juristischem Weg die Antenne nicht mehr verhindert werden. Ein Weiterzug an die nächste Instanz wäre möglich, macht für die IG auf Grund der Sachlage im vorliegenden Fall keinen Sinn, wie sie weiter mitteilt.

«Im Gegensatz zu anderen Städten/Gemeinden kennt Wä­dens­wil eine überaus grosszügige Bewilligungspraxis. Dem Thema Strahlenbelastung wird nur wenig Gewicht beigemessen. Es reicht, dass die Grenzwerte knapp eingehalten werden», zeigt sich die IG enttäuscht. (wa)

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