Wädenswil

Breite Front gegen die Hochhauspläne in der Richtplan-Gesamtrevision

«Zurück an den Absender» fordert der Quartierverein Au, weitere Organisationen haben zuhanden des Stadtrats Einwendungen zur im Juni vorgestellten Revision der kommunalen Richtplanung deponiert. Im Kreuzfeuer stehen vor allem die geplanten Hochhauszonen.

Die Gesamtrevision kommunale Richtplanung der Stadt erfolgte gestützt auf die Innenentwicklungsstrategie und die Räumliche Entwicklungsstrategie unter besonderer Beachtung der «Entwicklung nach Innen» und «Sicherung von Arbeitsplätzen», liess der Stadtrat an seiner Präentation im Juni verlauten.
Der Richtplan hält fest, wie sich die Stadt in den nächsten 20 bis 25 Jahren entwicklen soll, muss aber auch übergeordnete Vorgaben berücksichtigen. Die Stadt sieht das Gebiet Neubüel, die Au, sowie das Gebiet Reidbach als Entwicklungsgebiete vor. Dort sollen auch Hochhäuser bis 40 Meter möglich sein.

Quartierverein Au vehemnt gegen die geplanten Hochhauszonen

Schon an der öffentlichen Präsentation war der Unmut von Teilen der Bevölkerung spürbar, besonders von Einwohnern aus der Au. Der Quartierverein hatte schon vorher seine Mitglieder und die Bevölkerung befragt und die Örtler stellen sich auf den Standpunkt, «dass die Au gebaut sei».
Aus diesen Gründen lehnt der Vorstand des Quartiervereins Au die vorgeschlagene Gesamtplanrevision ab.
Ausserdem befürchtet der QV Au eine Zweiklassengesellschaft, wie er in seiner Mitteilung an die Presse schreibt: «In der Au wohnen mehr als 6000 Personen, was einem Anteil von rund 30% der Gesamtbevölkerung von Wädenswil entspricht. In der Au sollen die gleichen Kriterien wie in Wädenswil gelten. Der Vorschlag sieht aber sogenannt ‹geeignete› Hochhauszonen nur ausserhalb des eigentlichen Wädenswiler Ortskerns vor, die in der Au, dem Neubüel und dem Tuwag-Areal eingerichtet werden sollen. Was dem Zen-trum nicht zumutbar ist, soll nun an der Peripherie der Stadt akzeptiert werden, womit nichts anderes als ein Zweiklassensystem zwischen Zentrum und Peripherie geschaffen wird».
Weiter bemängelt der Quartierverein, dass nicht mit gleichen Ellen gemessen werde: «Es darf der Bevölkerung der anderen Seeseite und Schiffspassagieren nicht zugemutet werden, dass die Aussicht durch 40 m hohe Betonklötze versperrt wird. Bei der Bevölkerung der Au spielt dies nun plötzlich keine Rolle mehr. Die Aussicht auf den einzigen südlich gelegenen Rebberg am linken Zürichseeufer im Kanton Zürich darf dank einer Hochhausüberbauung beim Bahnhof Au ver-sperrt werden. So geht das nicht!»

Dem Wädenswiler Anzeiger liegt ausserdem die Einwendung der IG Wädi-Au vor, die mittels Anwalt Einwendungen gegen die Revision eingereicht hat. Die IG Wädi-Au vertritt 68 Personen, und auch diese IG sieht einerseits die Grundlagen für künftige Hochhäuser nicht gegeben, andrerseits bezweifelt sie auch deren Notwendigkeit. Sie zieht dazu die bestehenden Pläne für die Überbauung des Standard-/Alcatel-Areals durch die Firma Intershop hinzu und bemerkt, dass in diesem Areal – gemäss neuer Richtplanung eine Hochhauszone – keine Gebäude über 40 Meter geplant seien.

Auch Grüne gegen Hochhauszonen

Auch die Grüne Partei Wädenswil kündigt Widerstand an: «Hochhauszonen in peripheren Gewerbegebieten und Mischzonen führen zu hohen Infrastrukturinvestitionen, mehr Individualverkehr und einer Schwächung der Verdichtungsstrategie nach Innen», befürchten sie.

Auch sie vermuten, dass der Bedarf gar nicht vorhanden sei und verlangen, dass Verdichtungsmöglichkeiten genutzt werden sollen: «Bevor also weitere Nutzflächen an der Peripherie ausgeschieden werden, sollten sämtliche Anstrengungen unternommen werden, die bestehenden Möglichkeiten zur Verdichtung nach Innen auszunutzen, insbesondere seit der Einführung der Mischzone WG5 in der Nutzungsplanung, welche ebenfalls höhere Ausnutzungen und Bebauungen im Zentrum von Wädenswil zulässt», schreiben sie.
Sollten die Pläne des Stadtrats unverändert vom Gemeinderat übernommen werden, droht die Grüne Partei Wädenswil gegen den Richtplan mit dem Referendum.

Der Stadtrat wird die eingegangenen Einwendungen nun auswerten und gegebenenfalls anpassen. Im November 2017 will der Stadtrat den definitiven Plan beschliessen, ehe er dann 2018 zur Behandlung in die Raumplanungskommission und zum Gemeinderat zur Genehmigung gelangt.(stb)

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