Wädenswil

Gemeindezusammenschluss: Zuständigkeit Polizei

Im Rahmen der Vorbereitun­gen auf den allfälligen Zusammenschluss der Gemeinden Wädenswil-Schönenberg-Hütten konnte die Frage der polizeilichen Zuständigkeiten beantwortet werden.
Ursprünglich wollte die Stadt Wädenswil die kommunalpolizeilichen Aufgaben gemäss Polizeiorganisationsgesetz (POG) geografisch aufteilen. So wären in einem Teil der Gemeinde – konkret in den heutigen Berggemeinden – die kommunalpolizeilichen Aufgaben wie bisher gegen Entschädigung an die Kantonspolizei delegiert worden. Das Modell wurde in Absprache mit der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich und der Kantonspolizei entwickelt mit dem Ziel, die bestehenden Verhältnisse weiterzuführen.
Diese Absicht führte zu einer Intervention des Bezirksrats. Seiner Meinung nach verstösst das Modell gegen das Gemeindegesetz. Um die Rechtslage abschliessend zu klären wären weitere Abklärungen nötig. Darauf verzichtet die Stadt Wädenswil. Inzwischen haben weitere Gespräche zwischen der Stadtverwaltung, den politisch Verantwortlichen und der Kantonspolizei dazu geführt, dass die Frage bereinigt werden konnte. Im nun aktualisierten Modell wird auf die Aufteilung des Gemeindegebiets verzichtet. Die Stadtpolizei Wädenswil wird für die kommunalpolizeilichen Aufgaben im ganzen Gemeindegebiet zuständig sein. Die Kantonspolizei wird ihrerseits weiterhin im Rahmen ihrer Zuständigkeiten präsent sein. Diese Lösung basiert auf der bewährten Zusammenarbeit und vermeidet rechtliche Unsicherheiten. Sie ist zudem günstiger als die ursprünglich geplante, da eine Entschädigung an die Kantonspolizei entfällt. Da die Berggemeinden keine besonderen Brennpunkte aufweisen und die Kantonspolizei weiterhin ihre kantonalpolizeilichen Aufgaben erfüllt, wird die Stadtpolizei diese Zusatzaufgabe mit dem bestehenden Korps angehen können. Das Korps ist entsprechend ausgerüstet.(w)

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