Politik Wädenswil

3,5 Mio. Franken für Anpassung der Bushaltestellen

Am 1. Januar 2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft getreten. Dieses hält fest, dass bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs spätestens 20 Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes behindertengerecht sein müssen. Zur Umsetzung in Wädenswil hat die Gemeinderatsfraktion der Grünen dem Stadtrat Fragen gestellt, etwa wieviele Bus-Haltestellen betroffen sind.

Studie gibt Auskunft

2013 ist von der Abteilung Planen und Bauen die Überprüfung der Bushaltestellen auf städtischen Strassen bezüglich den notwendigen baulichen Anpassungen in Auftrag gegeben worden, wie die Stadt nun mitteilt. In seinem Bericht zeigt das
beauftragte Ingenieurbüro die notwendigen Massnahmen auf und beziffert die voraussichtlichen Kosten für die Realisierung mit rund CHF 3,5 Mio. Es seien etwa 40 Haltestellen, die anzupassen sind. Etwa 20 davon erfüllen die Vorgaben gemäss der Empfehlung vom April 2014 annähernd. Sie wurden deshalb von «Planen und Bauen» in der 3. Priorität eingestuft und werden erst im Zuge von anfallenden Sanierungsarbeiten auf den neusten Stand gebracht.
Auch auf die seeseitige Bushaltestelle «Strandbad», die die Au mit dem Spital Horgen verbindet, wurde eingegangen. Hier teilt der Stadtrat mit, dass die Haltestelle Strandbad bergseitig im Zuge der Instandstellung der Seestrasse durch den Kanton behindertengerecht saniert wurde und das Gleiche auch für die seeseitige Haltestelle vorgesehen war. «Die Realisierung wurde wegen Uneinigkeiten bei den Landverhandlungen jedoch verzögert», liest man nun in der Mitteilung.
Ein Zeitplan für die Sanierung der weiteren rund 20 Bushaltestellen, bei denen noch keine baulichen Massnahmen realisiert wurden, liegt nicht vor.

Teilen mit: