Politik Wädenswil

Zürcher Krankenkassenprämien 2013: Moderate, aber unnötige Steigerung

Das Bundesamt für Gesundheit hat die Krankenkassenprämien 2013 bekannt gegeben. Die Prämien für grundversicherte Erwachsene steigen im Kanton Zürich um durchschnittlich 2,1 Prozent und bleiben unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt. Aus Sicht der Gesundheitsdirektion ist die Prämienerhöhung angesichts der grossen Überschussreserven der Krankenkassen von über 600 Millionen Franken im Kanton Zürich unnötig.

Die Krankenkassenprämien für grundversicherte Erwachsene steigen im Kanton Zürich für 2013 um durchschnittlich 2,1 Prozent. Über die ganze Schweiz gesehen, liegt die Zunahme bei 1,5 Prozent, wie das Bundesamt für Gesundheit heute bekannt gegeben hat. Die Prämien für Erwachsene im Kanton Zürich bleiben mit rund 385 Franken pro Monat aber weiterhin leicht unter dem Schweizer Durchschnitt. Im Vergleich mit den vier anderen Standortkantonen von Universitätsspitälern sind die Prämien 2013 im Kanton Zürich rund 10 bis 30 Prozent niedriger.

Der Prämienanstieg 2013 fällt im Kanton Zürich viel geringer aus als in den Vorjahren. Die deutliche Reduktion des Prämienanstiegs ist zwar erfreulich, die Prämienerhöhung im Kanton Zürich ist aber aus Sicht der Gesundheitsdirektion unnötig. Die Krankenversicherer scheinen ihre bisherige Praxis fortzusetzen, im Kanton Zürich zu hohe Prämien festzulegen. Bereits 2010 und 2011 musste der Zürcher Prämienzahler Prämiensteigerungen von 8,9 Prozent und 6,8 Prozent hinnehmen, obwohl die Kosten im Kanton Zürich jeweils effektiv nur um 1,8 Prozent und 0,8 Prozent gestiegen waren. Auch 2012 und 2013 liegen die Prämien im Kanton Zürich über den von den Krankenversicherern prognostizierten Kosten.

Zu hohe Prämien führen zu massiver Reserveüberdeckung im Kanton

Da die Prämien im Kanton Zürich nicht nur 2010 und 2011 über den effektiven Kosten lagen, ist in den letzten Jahren im Kanton Zürich eine massive Reserveüberdeckung entstanden. Der Bund hat zwar den Kantonen in diesem Jahr keine Informationen mehr zur Reservesituation der Krankenversicherer zur Verfügung gestellt. Kalkulationen der Kantone zeigen aber, dass die überschüssigen Reserven im Kanton Zürich teilweise auch wegen veränderter Anlagevorschriften im Jahr 2011 auf insgesamt rund 632 Millionen Franken gestiegen sind. Dies entspricht einem Überschuss von rund 15 Prämienprozenten.
Die Krankenversicherer glichen so mit der grossen Überdeckung im Kanton Zürich Unterdeckungen in anderen Kantonen aus – die zu hohen Zürcher Prämien ermöglichten den Krankenversicherern also, in anderen Kantonen zu niedrige Prämien zu verlangen.
Aus Sicht der Gesundheitsdirektion besteht dringender Handlungsbedarf. Sie hat bereits mehrfach bei den zuständigen Bundesbehörden gegen diese unfaire Praxis der Krankenversicherer protestiert und wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Zürcher Prämienzahler nicht mehr überhöhte Prämien zugunsten Prämienzahler anderer Kantone bezahlen müssen. Erfreulicherweise haben sich vor kurzem auch die Kantone im Rahmen der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) auf einen Kompromissvorschlag zum Ausgleich der zu viel und zu wenig bezahlten Prämien geeinigt. Die GDK wird sich dafür einsetzen, dass dieser in die parlamentarische Beratung aufgenommen wird.

Prämienverbilligung: Kantonsbeitrag für das Jahr 2013 festgesetzt

Der Regierungsrat hat die Beiträge an die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenversicherung für das kommende Jahr festgelegt. Gesamthaft werden im Kanton Zürich 2013 gut 700 Millionen Franken für Prämienverbilligungen eingesetzt.

Im kommenden Jahr wird der Bund dem Kanton Zürich für die Prämienverbilligung 383,1 Millionen Franken auszahlen; der Kanton seinerseits wird 320 Millionen Franken beisteuern. Der Regierungsrat hat den Kantonsbeitrag auf dieser Höhe festgesetzt. 2013 werden damit im Kanton Zürich wie im Vorjahr gut 700 Millionen Franken für Prämienverbilligungen aufgewendet.

Die Prämienverbilligung wird im Kanton Zürich auf zwei verschiedene Arten ausgerichtet: Zum einen durch individuelle Beiträge an Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen; dafür stehen 2013, wie im Vorjahr, rund 395 Millionen Franken zur Verfügung. Zum andern durch die Übernahme der Prämien von Zusatzleistungs- und Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern sowie die Übernahme von Verlustscheinen von Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen konnten.

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