Wädenswil

Seeweg: Neue Verkehrsregelung

Seit Ende Juli gilt auf dem Seeweg im Abschnitt Feuerwehr-Depot bis Bootshaus Seegüetli eine neue Verkehrsregelung. Diese Massnahme reduziert den Fremd- und Suchverkehr.

Das dreiteilige Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Mofas gilt neu ab Bahnübergang Feuerwehr. Das Signal für das Fahrverbot sowie das Signal «Parkverbotszone» wurden vor dem Bahnübergang angebracht. Das Fahrverbot ist mit dem Zusatz «Zubringerdienst gestattet» versehen. Mit dieser Massnahme wird der Fremd- und Suchverkehr unterbunden; eine Zufahrt für Freizeitaktivitäten ohne Bezug zu einer Liegenschaft ist nicht mehr gestattet.

Der Kiesplatz beim Bootshaus wurde zusätzlich mit dem Signal «Parkieren verboten» und dem Zusatz «Ausgenommen mit Bewilligung der Stadtpolizei» ausgestattet. Ohne diese Bewilligung ist auf dem Kiesplatz ab sofort nur noch der Güterumschlag (Güterumschlag bedeutet die effektive Zeit für den Ein- und Ausladevorgang, welcher sichtbar sein muss) für das Ein- und Ausladen erlaubt. Bewilligungen können zu Bürozeiten telefonisch bei der Stadtpolizei angefragt werden. stapo

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