Mit Ablauf der Legislatur 2022–2026 endet auch die Amtszeit der Kulturkommission. Die Kulturkommission ist eine beratende Kommission des Gemeinderates. Voraussetzung für die Wahl ist der Wohnsitz in Richterswil oder Samstagern wie auch die Bereitschaft, sich für die Kulturförderung einzusetzen. Personen, die in der Kulturkommission mitarbeiten möchten und die dafür notwendige Zeit aufbringen können, melden ihr Interesse bitte bis am Montag, 1. Juni 2026, mit Motivationsschreiben und Lebenslauf bei der Gemeinderatskanzlei, Seestrasse 19, 8805 Richterswil oder kultur@richterswil.ch an. Ri
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kulturverantwortlichen Gerda Koch, Tel. 044 787 12 02.
Mit Ablauf der Legislatur 2022–2026 endet auch die Amtszeit der Kulturkommission. Die Kulturkommission ist eine beratende Kommission des Gemeinderates. Voraussetzung für die Wahl ist der Wohnsitz in Richterswil oder Samstagern wie auch die Bereitschaft, sich für die Kulturförderung einzusetzen. Personen, die in der Kulturkommission mitarbeiten möchten und die dafür notwendige Zeit aufbringen können, melden ihr Interesse bitte bis am Montag, 1. Juni 2026, mit Motivationsschreiben und Lebenslauf bei der Gemeinderatskanzlei, Seestrasse 19, 8805 Richterswil oder kultur@richterswil.ch an. Ri
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