Die SVP Wädenswil teilt auf ihrer Website mit, dass ihre Unterschriftensammlung für eine kommunale Volksinitiative, die einen Mindestabstand von Windkraftanlagen von 1000 Metern verlangt, nicht genügend Unterstützung fand.
Insgesamt wurden 560 Unterschriften gesammelt, «überwiegend aus den Gebieten Wädenswiler Berg, Schönenberg und Hütten», wie die Partei schreibt. Nötig gewesen wären 750 Unterschriften.
«In der Stadt Wädenswil wurden die Sorgen der ländlichen Bevölkerung leider nicht gehört», meint die Wädenswiler SVP. Sie ortet einen Stadt-Land-Graben und glaubt, «dass der Dialog nicht ausreichend geführt wurde». Ein offener und transparenter Dialog sei jedoch der Schlüssel zu erfolgreichen und nachhaltigen Projekten.
Mit der Mindestabstandsregelung scheiterte die SVP schon Anfang Jahr im Kantonsrat. Würde die 1000-m-Regelung greifen, käme das faktisch einem Windenergieverbot gleich.
Der Richtplanentwurf mit insgesamt 20 Festsetzungen für mögliche Windkraftanlagen – eine davon im Wädenswiler Berg – liegt noch bis am 31. Oktober öffentlich auf. Das Ergebnis der öffentlichen Auflage bildet die Grundlage für einen anschliessenden Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat. Der Kantonsrat entscheidet abschliessend über den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan. (stb)
Die SVP Wädenswil teilt auf ihrer Website mit, dass ihre Unterschriftensammlung für eine kommunale Volksinitiative, die einen Mindestabstand von Windkraftanlagen von 1000 Metern verlangt, nicht genügend Unterstützung fand.
Insgesamt wurden 560 Unterschriften gesammelt, «überwiegend aus den Gebieten Wädenswiler Berg, Schönenberg und Hütten», wie die Partei schreibt. Nötig gewesen wären 750 Unterschriften.
«In der Stadt Wädenswil wurden die Sorgen der ländlichen Bevölkerung leider nicht gehört», meint die Wädenswiler SVP. Sie ortet einen Stadt-Land-Graben und glaubt, «dass der Dialog nicht ausreichend geführt wurde». Ein offener und transparenter Dialog sei jedoch der Schlüssel zu erfolgreichen und nachhaltigen Projekten.
Mit der Mindestabstandsregelung scheiterte die SVP schon Anfang Jahr im Kantonsrat. Würde die 1000-m-Regelung greifen, käme das faktisch einem Windenergieverbot gleich.
Der Richtplanentwurf mit insgesamt 20 Festsetzungen für mögliche Windkraftanlagen – eine davon im Wädenswiler Berg – liegt noch bis am 31. Oktober öffentlich auf. Das Ergebnis der öffentlichen Auflage bildet die Grundlage für einen anschliessenden Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat. Der Kantonsrat entscheidet abschliessend über den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan. (stb)