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Fenchel – ein Teufelskraut?

Während meiner 40-jährigen Berufserfahrung als Drogist habe ich viel erlebt und mich auch dann und wann über neue rechtliche Regulatorien ärgern müssen. Die neuste Episode kommt wieder einmal aus dem Hause Swissmedic und betrifft den Fenchel, respektive die seit Jahrtausenden volksheilkundlich bewährten Fenchelsamen.

Am 6. März 2024, also rund 3 Wochen vor dem 1. April – sonst hätte ich das als schlechten Aprilscherz gewertet – publiziert die Swissmedic auf deren Webseite eine vorläufige Empfehlung zum Fencheltee, welche lautet:
– Anwendung bei Kindern unter 4 Jahren nur in Absprache mit einer Medizinalperson;
– Keine Anwendung während der Schwangerschaft und in der Stillzeit.
Schon im Frühling 2023 drangen erste Informationen durch, dass seitens des Committee on Herbal Medicinal Products (HMPC) der Europäischen Heilmittel-Agentur (EMA) bezüglich Estragolhaltiger pflanzlicher Arzneimittel etwas im Busch ist. Konkret geht es um Grenz-, resp. Richtwerte, welche bei normaler Einnahme überschritten werden könnten. Estragol ist ein natürlicher Pflanzeninhaltsstoff und Bestandteil des äeth. Fenchelöls, der sowohl in verschiedenen pflanzlichen Nahrungsmitteln (z.B. Estragon, Kerbel, Basilikum, Avocado, Fenchel), sowie auch in einigen als Heilpflanzen verwendeten Spezies in mehr oder minder grossen Mengen vorkommt.
Estragol in hohen Mengen kann zu Krebs und Leberschäden führen. Das ist zumindest in Laborversuchen mit Mäusen und Ratten gezeigt worden, und deshalb steht nun der Fenchelsamen und der Tee, der daraus gebraut wird, im Verdacht, die Gesundheit von Frau, Mann und Kind zu schädigen. In den meisten dieser Studien wurde aber das isolierte Estragol und dazu noch in hohen Konzentrationen verwendet. Dieses sollte aber nicht als Einzelsubstanz beurteilt werden, sondern als Bestandteil eines natürlichen Vielstoffgemisches, wie es in den Fenchelfrüchten vorkommt. Das Ganze erinnert mich stark an die unsägliche Geschichte mit den Pyrrolizidinalkaloiden, welche z.B. in der Pestwurz, den Hufflattichblüten, im Schöllkraut und dem Lungenkraut vorkommen. Auch diese über Jahrhunderte erfolgreich geschätzten Naturheilmittel sind heute weitestgehend verboten oder stark eingeschränkt. Dies weil auch diese Pflanzeninhaltsstoffe in Verdacht stehen, nach Einnahme die Gesundheit, insbesondere die Leber, schädigen und in Verdacht stehen Krebs auslösen zu können.
Aus dem so genannten «Hortulus» (11. Kapitel), verfasst um ca. 830, hat Walahfrid Strabo (809–849), Abt des Benediktinerklosters auf der Bodenseeinsel Reichenau, sein Lehrgedicht über den Kräutergarten mit 23 Heilpflanzen verfasst. Darin ist schön dokumentiert, wie heutige Gewürz-, Gemüse- und Zierpflanzen einst primär als Heilpflanzen angesehen wurden. Der «Hortulus» gehört zu den wichtigsten botanischen Werken des Mittelalters, und der darin beschriebene Fenchel gehört damit zu den bedeutendsten Arzneipflanzen der Pharmaziegeschichte. Er wird von der frühen Antike bis in die heutige Zeit verwendet, unter anderem als Magenmittel, Diuretikum und Augenarznei. Die Samen des Fenchels – in alten Kräuterbüchern als heilkräftig gelobt – kamen erst um ca. 1880 als Mittel gegen Husten und Schwindsucht sowie zur Linderung von Blähungen und als Diuretikum in die Apotheken.
Ja, liebe Swissmedic, manchmal sollte man einfach etwas mehr Demut und Gottvertrauen in die volksheilkundlichen Erfahrungswerte und in Naturheilmittel im Allgemeinen haben! Ganz nach der 500 Jahre alten Weisheit von Theophrastus Bombast von Hohenheim, genannt Paracelsus (1493–1541): «Wenn ihr jedes Gift wollt recht auslegen, was ist, das nicht Gift ist? Alle Ding sind Gift und nichts ohne Gift. Allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist.»
Deshalb werden wir weiterhin Fencheltee auch bei Kleinkindern, Schwangeren und Stillenden empfehlen und abgeben. Selbstverständlich mit dem Hinweis, diesen nicht in übermässigen Mengen zu konsumieren.

Wir beraten Sie gerne!
Drogerie Süess, Julius Jezerniczky und Team

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