Richterswil

Fütterungsverbot für Wild­tiere und Vögel

Wildtiere sind nie, auch in harten Wintern nicht, auf die Fütterung von Menschen angewiesen.
Was gut gemeint ist und man noch «von früher kennt» kann jedoch zur Übertragung von Krankheiten und zu unnatürlichen Veränderungen des Sozialverhaltens der Tiere führen. Darum ist die Fütterung von Wildtieren, etwa Greifvögeln, Füchsen oder verwilderten Haustauben, nicht mehr erlaubt.
Das Füttern von Singvögeln mit Kleinmengen an Futter, etwa mit den beliebten Futterhäuschen im Winter, ist davon nicht betroffen. Auch Wasservögeln oder Eichhörnchen dürfen weiterhin kleine Mengen verfüttert werden.
Das gelegentliche Verfüttern von Brot in kleinen Mengen gefährdet die Gesundheit der Wasservögel nicht. In Gebieten, wo wenig Pflanzennahrung vorhanden ist, kann eine massive und einseitige Fütterung mit Brot aber zu Verdauungsproblemen führen. Keinesfalls verfüttert werden dürfen gewürzte Essensreste oder verschimmeltes Brot.
Das Füttern kann zu lokalen Konzentrationen von Wasservögeln führen. Für die geselligen Tiere stellt das grundsätzlich kein Problem dar. Schwäne von Orten, wo sehr intensiv gefüttert wird, sind allerdings öfter geschwächt und können einen erhöhten Parasitenbefall aufweisen. Das deutet auf Stress hin. Krankheiten können sich unter Vögeln, die eng zusammenleben, einfacher und schneller ausbreiten.e

Weitere Informationen zum Thema finden Sie beim Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Zürich (www.zh.ch): Neues Jagdgesetz; Beim Schutz der Wildtiere ist auch die Bevölkerung gefragt.

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