Richterswil

Alarmierungssystem für Schulen abgelehnt, ­Steuerfuss angenommen

Am Donnerstag, 7. Dezember, wurde in der letzten Gemeindeversammlung im Jahr fünf Traktanden zur Abstimmung vorgelegt. Von den über 8800 Stimmberechtigten fanden sich 151 in der reformierten Kirche für die Abstimmung ein.

Text & Bild: Reni Bircher

Am emotionalsten diskutiert wurde über den Objektkredit für die Anschaffung eines einheitlichen Alarmierungssystems für die Schulanlagen in Richterswil-Samstagern. Erstmals trat Schulpräsidentin und Gemeinderätin Mira Crivelli-Amstutz (Ressort Bildung) vor die Versammlung, um das Anliegen vorzustellen.
An den Kantonsschulen ist schon seit mehreren Jahren ein solches Alarmierungssystem Vorschrift, für Vorkehrungen an Primar- und Sekundarschulen sind dagegen die Gemeinden zuständig. Sie sollen im Fall von Feuer oder zielgerichteter Gewalt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie schulinternen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhöhen.
Die Rückmeldungen aus dem Kirchenschiff waren gegensätzlich. So möchte Walter Leuthold (Präsident SVP) mit einer solchen Diskussion keine Angst schüren und Sicherheit nicht der Technik überlassen. Auch die FDP sprach sich gegen das Alarmierungssystem aus, genauso ein Vater zweier schulpflichtiger Kinder. Dies unter der Anmerkung, dass wir hier keine «amerikanischen Verhältnisse» hätten. Diesen Vergleich nahm Mitte-Präsident Peter Theiler auf und meinte, dass diese Verhältnisse in der Schweiz tatsächlich nicht herrschen würden, aber: «Wenn, dann ist jedes Menschenleben zuviel». Die Partei lehnte die Vorlage aber trotzdem ab.
Anders die SP, die sich klar für das Alarmierungssystem aussprach: «Wir hatten auch nie ein 100-jähriges Hochwasser, und trotzdem sichern wir uns dagegen ab», so Parteipräsidentin Renate Büchi. Ebenso sah es Raffael Grütter, Co-Präsident der GLP, der das Schicksal von Kindern und Schulmitarbeitern im Nachhinein mit keinem «Warum haben wir nicht» erklärt haben will. Nicolas Dudler von der EVP fand die Ausführungen von Crivelli nachvollziehbar und widersprach der SVP, dass es ja nicht sein könne, dass der Schulleiter bei Gefahren jeglicher Art mit dem Megafon durch die Gänge laufe. «Die Kosten sind klar offengelegt, und diese Investition rettet möglicherweise Kinder und Angestellte.»

Zweck aus den Augen verloren

Die Sicherheitsbedürfnisse der Schweizer Schulen sind in den letzten Jahren gestiegen. Die zunehmende Gewaltbereitschaft von Jugendlichen allerdings auch und stellt Lehrerschaft und Schulbehörden vor neue Probleme. Gewaltsituationen sind per se auch in der Schweiz nicht mehr auszuschliessen. Drohungen jeglicher Art werden immer wieder vermeldet, erst vor wenigen Monaten wurden solche gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule Stäfa gerichtet. Die Schulpräsidentin erklärte, dass sie ihre Hausaufgaben gemacht hätten, und nur weil Gewalttaten an Schweizer Schulen nicht in der Presse breitgetreten würden, heisse es noch lange nicht, dass es solche nicht gebe.
Bei dieser Abstimmung scheint vergessen worden zu sein, dass das Alarmierungssystem auch für andere Notsituationen dienen soll, etwa wenn bei einem Feuer evakuiert werden muss.
Die Vorlage wurde mit 88-Neinstimmen abgelehnt.

Alles beim Alten beim Steuerfuss

Beim Budget zeigte Gemeinderat Willy Nüesch (Ressort Finanzen) auf, dass sich der Selbstfinanzierungsgrad von diesjährig 32 Prozent auf 22 senken wird im nächsten Jahr. Somit können Investitionen nicht vollständig aus eigener Kraft finanziert werden. Sofern alle vorgesehenen Projekte umgesetzt werden, müsste zusätzliches Geld auf dem Geldmarkt aufgenommen werden.
Für das Jahr 2027 mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von CHF 3000 gerechnet, was spätestens dann zu einer Erhöhung des Steuerfusses führen wird. Im nächsten Jahr verbleibt der Steuerfuss bei 99 Prozent. Mehrere Parteien äusserten ihr Anliegen, die Gemeinde möge den Finanzhaushalt gut im Auge behalten.
Budget und Steuerfuss wurden von den Anwesenden abgesegnet.

Verkauf der Liegenschaft am Bürgliweg

Die Gemeinde wurde als Erbin einer Eigentumswohnung einer anfangs Jahr verstorbenen Bürgerin eingesetzt, ebenso von deren Barvermögen von CHF 900 000. Der Marktwert der Liegenschaft wurde auf CHF 1 940 000 geschätzt. Laut Testament der Erblasserin müssen je 21 Prozent an zwei Vermächtnisnehmerinnen ausgezahlt werden, weshalb die Gemeinde die Wohnung so rasch wie möglich verkaufen möchte. Der Verkaufserlös soll für soziale Aufgaben und die Erwachsenenbildung eingesetzt werden.
Walter Leuthold (SVP) stellte den Antrag, die Wohnung auf den Mindestpreis von CHF 1,5 Mio. zu setzen (statt CHF 1,8 Mio.), da sonst der Antrag wieder vor die Gemeindeversammlung muss, wenn Käufer weniger als CHF 1,8 Mio. bieten. Verkauft wird an den Meistbietenden. Dem Antrag wurde stattgegeben und die Versammlung stimmte dem so abgeänderten Traktandum zu.
Die beiden Positionen «Teilrevision der Polizeiordnung» und «Revision der Gebührenverordnung» wurden ohne längere Diskussionen von einem Mehr angenommen. Nach über 100 Minuten konnte die Gemeindeversammlung durch Gemeindepräsident Marcel Tanner geschlossen werden.

Teilen mit: