Mit dem Ziel, eine zeitgemässe Informationspolitik zu erreichen, hat der Stadtrat zwei Neuerungen in der Informationspolitik beschlossen. Am 1. Januar 2023 ersetzt das Digitale Amtsblatt Schweiz (ePublikationen.ch) die Zürichsee Zeitung als amtliches Publikationsorgan und der Veranstaltungskalender auf der Website der Stadt löst das WädiInfo ab.
Neues Amtliches Publikationsorgan
Mit Beschluss 215 vom 5. September 2022 hat der Stadtrat entschieden, für amtliche Publikationen ab 1. Januar 2023 das Digitale Amtsblatt Schweiz (DAS) zu verwenden. Zukünftig werden alle amtlichen Publikationen über ePublikation.ch veröffentlicht. Dies beinhaltet amtlich zu publizierende Beschlüsse aller Behörden sowie der Verwaltung der politischen Gemeinde, Bauausschreibungen, Einbürgerungen, Einladungen und Beschlüsse der Gemeinderatssitzungen, Wahlergebnisse, Verkehrsanordnungen usw.
Auf wichtige Veranstaltungen und Informationen wird in reduziertem Umfang weiterhin in der Zeitung wie auch auf der städtischen Website hingewiesen. Dies gilt auch für amtliche Todesanzeigen und Bauausschreibungen. Rechtsverbindlich ist jedoch ausschliesslich die Meldung auf ePublikation.ch.
Wie sich Interessierte über die rechtsverbindlichen Publikationen informieren können, finden Sie unter www.waedenswil.ch/amtlichepublikationen w
Mit dem Ziel, eine zeitgemässe Informationspolitik zu erreichen, hat der Stadtrat zwei Neuerungen in der Informationspolitik beschlossen. Am 1. Januar 2023 ersetzt das Digitale Amtsblatt Schweiz (ePublikationen.ch) die Zürichsee Zeitung als amtliches Publikationsorgan und der Veranstaltungskalender auf der Website der Stadt löst das WädiInfo ab.
Neues Amtliches Publikationsorgan
Mit Beschluss 215 vom 5. September 2022 hat der Stadtrat entschieden, für amtliche Publikationen ab 1. Januar 2023 das Digitale Amtsblatt Schweiz (DAS) zu verwenden. Zukünftig werden alle amtlichen Publikationen über ePublikation.ch veröffentlicht. Dies beinhaltet amtlich zu publizierende Beschlüsse aller Behörden sowie der Verwaltung der politischen Gemeinde, Bauausschreibungen, Einbürgerungen, Einladungen und Beschlüsse der Gemeinderatssitzungen, Wahlergebnisse, Verkehrsanordnungen usw.
Auf wichtige Veranstaltungen und Informationen wird in reduziertem Umfang weiterhin in der Zeitung wie auch auf der städtischen Website hingewiesen. Dies gilt auch für amtliche Todesanzeigen und Bauausschreibungen. Rechtsverbindlich ist jedoch ausschliesslich die Meldung auf ePublikation.ch.
Wie sich Interessierte über die rechtsverbindlichen Publikationen informieren können, finden Sie unter www.waedenswil.ch/amtlichepublikationen w