Leser*innenmeinung

Fusion der OSW mit der Stadt Wädenswil

Die Oberstufenschule Wädenswil, kurz OSW, ist vor rund 80 Jahren als Kreisgemeinde gegründet worden. Sekundarschülerinnen und -schüler der Gemeinden Hütten und Schönenberg gehen nach Wädenswil zur Schule. Durch die Fusion der politischen Gemeinden Hütten, Schönenberg und Wädenswil macht diese Kreisgemeinde staatspolitisch keinen Sinn mehr. Aus diesem Grund stösst diese Einzelinitiative die Prüfung einer Fusion der Stadt Wädenswil mit der OSW an.
Zurzeit leistet sich Wädenswil zwei parallel existierende politische Systeme. Eine Parlamentsgemeinde mit dem nach Wähleranteil proportional zusammengesetzten Gemeinderat (Parlament) und daneben eine Versammlungsgemeinde (OSW). Viele Stimmbürger wissen nicht, dass es in Wädenswil eine Gemeindeversammlung der Schulgemeinde OSW gibt. Deshalb wird die Gemeindeversammlung der OSW auch nur von wenigen Personen besucht. Oft sind nur rund 20 Stimmbürger/-innen anwesend. Für eine Stadt mit rund 25 000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist das nicht repräsentativ.
Mit der aktuell zweigleisigen Organisation leistet sich Wädenswil zudem zwei Verwaltungen, zwei unterschiedliche IT-Systeme und zwei Schulpflegen. Mit einer Fusion können Synergien genutzt und Doppelspurigkeit abgebaut werden.
Die Kulturen und Strukturen der OSW und der PSW sind sehr verschieden. Aus Sicht der Initianten bietet die Fusion eine Möglichkeit, dass das Beste von beiden Schulen übernommen wird und die beiden Organisationen voneinander profitieren können.
Mit einem «Ja» zu dieser Initiative wird ermöglicht, dass Fusionsverhandlungen aufgenommen werden, die eine Analyse der Vor- und Nachteile einer Gemeindefusion aufzeigen. Mit Annahme der Initiative werden die beiden Gemeindevorstände verpflichtet, die Grundlagen zu einer Fusion gemeinsam auszuarbeiten. Ein «Ja» zur Initiative heisst somit noch nicht Ja zur Fusion, sondern bloss Ja zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen mit offenem Ausgang. Erst an einer späteren, zweiten Urnenabstimmung werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger beider Gemeinden, gestützt auf einem ausgearbeiteten Fusionsvertrag und dem Bericht hierzu, definitiv über die Fusion entscheiden.

 

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