Richterswil

Budget 2022 – eine Übersicht

Wappen Richterswil

Erfolgsrechnung

Den Gesamtaufwendungen von CHF 94 884 000 stehen Erträge von CHF 94 654 400 gegenüber. Dadurch resultiert ein Aufwandüberschuss von CHF 229 600. In der Erfolgsrechnung zeigt sich dank höheren Grundstückgewinnsteuern und einem geringeren Nettoaufwand (u.a. Beiträge des Kantons im Bereich Soziales) eine bessere Selbstfinanzierung. Zudem haben sich die aktuellen konjunkturellen Aussichten aufgehellt.
Vom Zürcher Finanzausgleich sind nächstes Jahr 3,4 Mio. CHF zu erwarten.

Investitionsrechnung

Neben der Erfolgsrechnung sind Nettoinvestitionen ins Verwaltungsvermögen von insgesamt 13,0 Mio. CHF vorgesehen. Gegenüber dem Vorjahr reduziert sich das Investitionsvolumen, trotzdem verzeichnet die Gemeinde weiterhin hohe Nettoinvestitionen. Der Hauptanteil davon fliesst in die Infrastruktur.

Finanzierung der Investitionen

Die voraussichtlichen Nettoinvestitionen lassen sich lediglich zu 23% aus der Selbstfinanzierung decken und können somit nicht vollständig aus eigener Kraft finanziert werden. Sofern alle vorgesehenen Investitionen umgesetzt werden, müsste zusätzliches Geld auf dem Geldmarkt aufgenommen werden.

Bilanzzahlen (exklusiv ­Gebührenbereiche)

Der Eigenkapitalbestand beträgt Ende 2022 geschätzte 61,8 Mio. CHF, allerdings nicht als flüssige Mittel, sondern investiert in Gemeinde- und Schulliegenschaften sowie Infrastruktur.
Das Verwaltungsvermögen auf der Aktivseite wird Ende 2022 bei rund 66,7 Mio. CHF liegen. Beim Verwaltungsvermögen handelt es sich um Sachwerte, welche für die Erfüllung der Gemeindeaufgaben benötigt werden und noch nicht abgeschrieben sind. Diese Werte werden somit in Form von Abschreibungen von den Einwohnerinnen und Einwohnern künftig finanziert (Schulhäuser, Strassen usw.).
Per Ende 2022 ist eine Nettoschuld von 4,9 Mio. CHF zu erwarten. Die Nettoschuld ist derjenige Teil des Verwaltungsvermögens (nicht veräusserbare Werte), der nicht durch Eigenkapital gedeckt ist.

Steuerfuss

Der Steuerhaushalt steht per 31.12.2021 mit einem erwarteten Nettovermögen pro Einwohnenden von CHF 107 auf einer guten Basis. Trotz der vergangenen positiven Jahresabschlüsse 2017 bis 2020 (Ertragsüberschuss von kumuliert 17,6 Mio. CHF) und dem ebenfalls leicht positiv zu erwartenden Jahresabschluss 2021, beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, den Steuerfuss der Gemeinde Richterswil bei 101% zu belassen.

Übersicht Finanz- und Aufgabenplan 2021–2025

Zusammenfassung
und ­Ausblick

Zahlreiche noch immer unbestimmte Auswirkungen der Pandemie auf der Aufwand- und Ertragsseite erschweren die Prognosen zum Finanzhaushalt. Diverse Investitionsvorhaben (Schule, Gewässer, Infrastruktur etc.) von total 49 Mio. CHF sind vorgesehen. Ab 2023 wird mit einer Realisierungsquote von 60% gerechnet. Gegenüber dem Vorjahresplan reduziert sich das Investitionsvolumen. Dieses liegt auf durchschnittlichem Niveau, die Selbstfinanzierung ist jedoch auf einem eher tiefen Wert. Die verzinslichen Schulden dürften um 28 Mio. CHF zunehmen, weil auch die Gebührenhaushalte mit einem Haushaltdefizit von 12 Mio. Franken rechnen. Die Nettoschuld des Steuerhaushaltes beträgt am Ende der Planung 8 Mio. CHF bzw. 578 Franken pro Einwohnenden und liegt somit innerhalb des Zielbandes. Unter diesen Voraussetzungen wird mit einem stabilen Steuerfuss gerechnet. Die grössten Haushaltrisiken sind bei der unsicheren konjunkturellen Entwicklung (inkl. Finanzausgleich), den höheren Aufwandzunahmen, tieferen Grundstückgewinnsteuern oder ungünstigen gesetzlichen Veränderungen auszumachen.

Massnahmen

Im aktuellen Plan werden die finanzpolitischen Ziele sowie der mittelfristige Haushaltsausgleich erreicht. Gegenüber dem Vorjahresplan verbessert sich der Haushalt insbesondere aufgrund des deutlich geringeren Investitionsvolumens. Trotzdem gilt es, verschiedene Punkte zu beachten: Die Erfolgsrechnung kann mittelfristig zwar ausgeglichen werden, zur Erzielung einer durchschnittlich hohen Selbstfinanzierung wären allerdings Investitionskürzungen nötig. Verbesserungen in der Erfolgsrechnung sollten mit tieferen Aufwendungen (straffer Haushaltsvollzug, Zurückhaltung bei der Übernahme von neuen Aufgaben, evtl. Leistungsverzicht) erzielt werden oder durch höhere Erträge (zum Beispiel Grundstückgewinnsteuern).
Das Nettovermögen liegt innerhalb des Zielbandes. Um die positive Perspektive nicht zu gefährden, ist auch weiterhin eine konsequente Priorisierung der Vorhaben vorzunehmen. Soll zusätzlich die Zunahme der Verschuldung begrenzt werden, ist eine Veräusserung von (unrentablem) Finanzvermögen zu erwägen.
Sollten die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Finanzhaushalt entgegen den aktuellen Annahmen langfristig negativ sein, gilt es, den Spielraum in diesen Handlungsfeldern zu prüfen: Begrenzung der Aufwandentwicklung, zurückhaltende Investitionsplanung, Überprüfung der Leistungen, Steuerfuss.(Ri)

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