Der Covid-19-Impfstart in den Alters- und Pflegezentren begann im Kanton Zürich im Wädenswiler Wohnzentrum Fuhr. Ausgewählt wurde es wegen seiner durchschnittlichen Grösse.
Text und Bilder: Stefan Baumgartner
Seit dem 4. Januar werden im Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention (EBPI) – auch bekannt als Zentrum für Reisemedizin – die ersten Zürcherinnen und Zürcher gegen Covid-19 geimpft, ein Tag später begann auch das Universitätsspital mit der Impfung von Hochrisikopatientinnen und -patienten. Am 11. Januar startete in Wädenswil die Impfaktion in den Alters- und Pflegezentren. Gleichzeitig informierten die Verantwortlichen des Kantons Zürich auch über die weiteren Schritte.
Der Start der Impfaktion erfolgte planmässig. Die anfänglich stark eingeschränkte Impfstoffmenge von 16 000 Impfdosen verlangte nach einer klaren Priorisierung: So werden Personen ab 75 Jahren und Hochrisikopatienten (Erwachsene mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko, unabhängig vom Alter) zuerst geimpft. Im Universitätsspital Zürich (USZ) werden Hochrisikopatientinnen und -patienten geimpft, die dort in Behandlung sind. Mit weiteren Spitälern laufen entsprechende Vorbereitungen.
Impfstart im Wohnzentrum Fuhr
Nach intensiver Vorbereitung begann am 11. Januar im Wohnzentrum Fuhr die Covid-19-Impfaktion an den rund 400 Alters- und Pflegeheimen (inkl. Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen) im Kanton Zürich. Das Wohnzentrum Fuhr wurde ausgelesen, weil es eine durchschnittliche Grösse aufweist: 75 Bewohner und etwa ebenso viel Personal. So konnten Abläufe getestet und allenfalls optimiert werden, ehe dann mit den weiteren Institutionen weitergefahren wurde. Die Detailplanung sei abgeschlossen und wurde an die Heime kommuniziert.«Die Heime sind für die Impfaktion bereit. Ziel ist es, dass die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal bis Mitte März die erste Impfdosis erhalten haben», sagte André Müller, Präsident Curaviva Kanton Zürich, der Zürcher Sektion des Branchenverbands der Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Unabhängig vom Lieferanten des Impfstoffes braucht es zwei Injektionen, die im Abstand von mindestens vier Wochen verabreicht werden.
Ein wesentlicher und anspruchsvoller Teil der Vorbereitung für das Impfen in den Heimen ist die Aufklärung und das Informieren der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörigen. Auch das Personal müsse geschult, informiert und auch motiviert werden, meinte André Müller. 400 Institutionen durchzuimpfen sei eine Herausforderung.
Moderna-Impfstoff ermöglicht Impfen bei ausgewählten Hausärzten
Mit der erwarteten Zulassung des Impfstoffs von Moderna erweitern sich die Impfmöglichkeiten. Die einfachere Handhabung, die kleinere Verpackungsgrösse und die längere Haltbarkeit bei Kühlschranktemperaturen machen insbesondere das Impfen bei Hausärzten möglich. Auch hier richtet sich das Konzept nach der Verfügbarkeit des Impfstoffs. In einem ersten Schritt sollen noch im Januar 165 Hausarztpraxen je 100 Impfdosen erhalten. Die aktuelle Planung der verfügbaren Impfstoffmengen sieht vor, dass im Februar weitere 250 Praxen mit der gleichen Menge des Impfstoffs beliefert werden. Die Hausärzte vergeben ihre Kontingente selbstständig an ihre Hochrisikopatienten. Diese werden von ihren Ärzten kontaktiert. Die Auswahl der Hausärzte nimmt die Gesundheitsdirektion zusammen mit der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich vor. Wichtige Kriterien sind die Impfbereitschaft, die Grösse der Praxen und eine möglichst breite regionale Abdeckung. Dr. Josef Widler, Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich: «Die Hausärzte sind ein äusserst effizienter und sicherer Impfkanal. Sie kennen ihre Patienten am besten, und diese können in der Nähe ihres Wohnorts und im gewohnten Umfeld betreut werden. Das macht vieles einfacher.» Ab Impfstart in den Praxen werden die Hausärzte auch wieder die Möglichkeit haben, ihre Hochrisikopatienten für eine Impfung am EBPI anzumelden.
Kontinuierlicher Ausbau in Abhängigkeit zur Impfstoffmenge
Neben dem Referenz-Impfzentrum am EBPI und den genannten Spitälern werden die Impfmöglichkeiten im Kanton Zürich entsprechend der vom Bund zur Verfügung gestellten Menge des Impfstoffs laufend erweitert.
Wenn der in der Handhabung weniger anspruchsvolle Impfstoff von Moderna zugelassen und verfügbar sein wird, erweitert das auch die Impfmöglichkeiten.
Impfung des besonders exponierten Gesundheitspersonals
Neben dem Universitätsspital Zürich können ab dem 18. Januar auch das Kantonsspital Winterthur und das Stadtspital Triemli ihre Hochrisikopatienten impfen. Die Patienten werden dabei direkt von den Spitälern kontaktiert. Um die Aufrechterhaltung des Betriebs der Intensivpflegestationen zu unterstützen, hat die Gesundheitsdirektion zudem entschieden, für das Impfen des besonders exponierten Gesundheitspersonals, welches Covid-19-Patienten betreut, den Spitälern ein Kontingent an Impfdosen zuzuteilen.
Bis Ende März verfügbarer Impfstoff verplant
Die Gesundheitsdirektion wird noch im Januar eine neue Anmeldemöglichkeit zur Verfügung stellen, bei der sich Personen ab 75 Jahren registrieren und für einen Impftermin am EBPI voranmelden können. Im Rahmen des verfügbaren Impfstoffs werden diese dann kontaktiert und zur Impfung eingeladen. «Mit diesen Impfmöglichkeiten ist der nach unserem heutigem Planungsstand bis Ende März verfügbare Impfstoff verbraucht», erklärte Markus Näf, Projektleiter Covid-19-Impfung Kanton Zürich. Die Situation kann sich aber jederzeit ändern. Und sollte zusätzlicher Impfstoff verfügbar werden, können die Impfkapazitäten in den verschiedenen Impfkanälen ausgebaut werden, damit der Impfstoff rasch gemäss der geltenden Priorisierung eingesetzt werden kann.
Weitere Impfmöglichkeiten sind in Vorbereitung. Wenn ab dem zweiten Quartal grössere Mengen der Impfstoffe erwartet werden, sind auch regionale Impfzentren geplant, in denen mehrere Tausend Personen pro Tag geimpft werden können. Bis im Sommer sollen alle Zürcherinnen und Zürcher, die das möchten, geimpft sein.
Bei der Berechnung der benötigten Impfdosenmenge geht die Gesundheitsdirektion von einer 70%igen Impfrate aus. In Wädenswil liessen sich drei Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner und 60% aller Mitarbeitenden impfen, darunter auch solche, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Denn die stellvertretende Kantonsärztin Bettina Bally geht davon aus, dass eine überstandene Infektion nur etwa einen dreimonatigen Schutz vor einer Neuinfektion bietet.
Ziel der Impfung
Ziel der Impfung ist der bestmögliche Schutz der Bevölkerung vor Covid-19. Eine Impfung gegen Covid-19 wird die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe und die Todesfälle reduzieren. Auch werden die Kapazitäten in den Spitälern sowie in den Alters- und Pflegezentren aufrechterhalten und ein Personalmangel verhindert. Ebenso wichtig aber ist: auch die negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie werden durch die Impfung verringert.
Je mehr Menschen sich in der Schweiz und im Kanton Zürich impfen lassen, desto schneller können wir zur Normalität zurückkehren.
Kostenlos und freiwillig
Die Impfung wird kostenlos sein. Sie wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. Bund und Kantone tragen ebenfalls einen Teil der Impfkosten. Zudem bleibt die Impfung freiwillig, denn eine Impfpflicht ist in der Schweiz nicht vorgesehen.
https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/
bilder-dokumente/themen/gesundheit/corona/impfung/merkblatt_impfstart_zuerich.pdf
https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/coronavirus-impfung.html
Wer soll sich impfen
lassen?
Priorisierung von besonders gefährdeten Personen: Gemäss Impfstrategie des Bundes soll zu Impfbeginn prioritär die Zielgruppe der besonders gefährdeten Personen Zugang zur Impfung erhalten. Da die Impfstoffmengen anfangs begrenzt sind, ist innerhalb dieser Impfzielgruppe eine weitere Priorisierung notwendig. Diese ist folgendermassen definiert und zur Umsetzung empfohlen:
• Personen ab dem Alter von 75 Jahren sollen prioritär Zugang zur Impfung erhalten.
• Wenn möglich gleichzeitig: Erwachsene mit chronischen Krankheiten (sog. «Vorerkrankungen») mit höchstem Risiko, unabhängig vom Alter (vgl. Auflistung der Hochrisikoerkrankungen)
• Personen im Alter von 65–74 Jahren.
• Erwachsene unter 65 Jahre mit chronischen Krankheiten, die noch nicht geimpft wurden.
Danach ist die Impfung auch für folgende Zielgruppen vorgesehen:
• Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt/Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen
• Enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von besonders gefährdeten Personen
• Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko (mit altersdurchmischten Bewohnern; wie bspw. Wohnheime für Menschen mit Behinderung, Gefängnisse)
• Alle anderen Erwachsenen, vorerst ohne Schwangere*
Die Impfung von Kindern und Jugendlichen ist noch nicht vorgesehen. Es fehlen momentan noch die entsprechenden Studiendaten für diese Altersgruppen.
* Das Covid-19-Risiko für schwere Verläufe und Komplikationen ist bei Schwangeren leicht erhöht. Es stehen jedoch keine Studiendaten zur Impfung von Schwangeren zur Verfügung, weshalb die Impfung bei Schwangeren bis auf Weiteres nicht zugelassen ist.
Der Covid-19-Impfstart in den Alters- und Pflegezentren begann im Kanton Zürich im Wädenswiler Wohnzentrum Fuhr. Ausgewählt wurde es wegen seiner durchschnittlichen Grösse.
Text und Bilder: Stefan Baumgartner
Seit dem 4. Januar werden im Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention (EBPI) – auch bekannt als Zentrum für Reisemedizin – die ersten Zürcherinnen und Zürcher gegen Covid-19 geimpft, ein Tag später begann auch das Universitätsspital mit der Impfung von Hochrisikopatientinnen und -patienten. Am 11. Januar startete in Wädenswil die Impfaktion in den Alters- und Pflegezentren. Gleichzeitig informierten die Verantwortlichen des Kantons Zürich auch über die weiteren Schritte.
Der Start der Impfaktion erfolgte planmässig. Die anfänglich stark eingeschränkte Impfstoffmenge von 16 000 Impfdosen verlangte nach einer klaren Priorisierung: So werden Personen ab 75 Jahren und Hochrisikopatienten (Erwachsene mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko, unabhängig vom Alter) zuerst geimpft. Im Universitätsspital Zürich (USZ) werden Hochrisikopatientinnen und -patienten geimpft, die dort in Behandlung sind. Mit weiteren Spitälern laufen entsprechende Vorbereitungen.
Impfstart im Wohnzentrum Fuhr
Nach intensiver Vorbereitung begann am 11. Januar im Wohnzentrum Fuhr die Covid-19-Impfaktion an den rund 400 Alters- und Pflegeheimen (inkl. Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen) im Kanton Zürich. Das Wohnzentrum Fuhr wurde ausgelesen, weil es eine durchschnittliche Grösse aufweist: 75 Bewohner und etwa ebenso viel Personal. So konnten Abläufe getestet und allenfalls optimiert werden, ehe dann mit den weiteren Institutionen weitergefahren wurde. Die Detailplanung sei abgeschlossen und wurde an die Heime kommuniziert.«Die Heime sind für die Impfaktion bereit. Ziel ist es, dass die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal bis Mitte März die erste Impfdosis erhalten haben», sagte André Müller, Präsident Curaviva Kanton Zürich, der Zürcher Sektion des Branchenverbands der Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Unabhängig vom Lieferanten des Impfstoffes braucht es zwei Injektionen, die im Abstand von mindestens vier Wochen verabreicht werden.
Ein wesentlicher und anspruchsvoller Teil der Vorbereitung für das Impfen in den Heimen ist die Aufklärung und das Informieren der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörigen. Auch das Personal müsse geschult, informiert und auch motiviert werden, meinte André Müller. 400 Institutionen durchzuimpfen sei eine Herausforderung.
Moderna-Impfstoff ermöglicht Impfen bei ausgewählten Hausärzten
Mit der erwarteten Zulassung des Impfstoffs von Moderna erweitern sich die Impfmöglichkeiten. Die einfachere Handhabung, die kleinere Verpackungsgrösse und die längere Haltbarkeit bei Kühlschranktemperaturen machen insbesondere das Impfen bei Hausärzten möglich. Auch hier richtet sich das Konzept nach der Verfügbarkeit des Impfstoffs. In einem ersten Schritt sollen noch im Januar 165 Hausarztpraxen je 100 Impfdosen erhalten. Die aktuelle Planung der verfügbaren Impfstoffmengen sieht vor, dass im Februar weitere 250 Praxen mit der gleichen Menge des Impfstoffs beliefert werden. Die Hausärzte vergeben ihre Kontingente selbstständig an ihre Hochrisikopatienten. Diese werden von ihren Ärzten kontaktiert. Die Auswahl der Hausärzte nimmt die Gesundheitsdirektion zusammen mit der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich vor. Wichtige Kriterien sind die Impfbereitschaft, die Grösse der Praxen und eine möglichst breite regionale Abdeckung. Dr. Josef Widler, Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich: «Die Hausärzte sind ein äusserst effizienter und sicherer Impfkanal. Sie kennen ihre Patienten am besten, und diese können in der Nähe ihres Wohnorts und im gewohnten Umfeld betreut werden. Das macht vieles einfacher.» Ab Impfstart in den Praxen werden die Hausärzte auch wieder die Möglichkeit haben, ihre Hochrisikopatienten für eine Impfung am EBPI anzumelden.
Kontinuierlicher Ausbau in Abhängigkeit zur Impfstoffmenge
Neben dem Referenz-Impfzentrum am EBPI und den genannten Spitälern werden die Impfmöglichkeiten im Kanton Zürich entsprechend der vom Bund zur Verfügung gestellten Menge des Impfstoffs laufend erweitert.
Wenn der in der Handhabung weniger anspruchsvolle Impfstoff von Moderna zugelassen und verfügbar sein wird, erweitert das auch die Impfmöglichkeiten.
Impfung des besonders exponierten Gesundheitspersonals
Neben dem Universitätsspital Zürich können ab dem 18. Januar auch das Kantonsspital Winterthur und das Stadtspital Triemli ihre Hochrisikopatienten impfen. Die Patienten werden dabei direkt von den Spitälern kontaktiert. Um die Aufrechterhaltung des Betriebs der Intensivpflegestationen zu unterstützen, hat die Gesundheitsdirektion zudem entschieden, für das Impfen des besonders exponierten Gesundheitspersonals, welches Covid-19-Patienten betreut, den Spitälern ein Kontingent an Impfdosen zuzuteilen.
Bis Ende März verfügbarer Impfstoff verplant
Die Gesundheitsdirektion wird noch im Januar eine neue Anmeldemöglichkeit zur Verfügung stellen, bei der sich Personen ab 75 Jahren registrieren und für einen Impftermin am EBPI voranmelden können. Im Rahmen des verfügbaren Impfstoffs werden diese dann kontaktiert und zur Impfung eingeladen. «Mit diesen Impfmöglichkeiten ist der nach unserem heutigem Planungsstand bis Ende März verfügbare Impfstoff verbraucht», erklärte Markus Näf, Projektleiter Covid-19-Impfung Kanton Zürich. Die Situation kann sich aber jederzeit ändern. Und sollte zusätzlicher Impfstoff verfügbar werden, können die Impfkapazitäten in den verschiedenen Impfkanälen ausgebaut werden, damit der Impfstoff rasch gemäss der geltenden Priorisierung eingesetzt werden kann.
Weitere Impfmöglichkeiten sind in Vorbereitung. Wenn ab dem zweiten Quartal grössere Mengen der Impfstoffe erwartet werden, sind auch regionale Impfzentren geplant, in denen mehrere Tausend Personen pro Tag geimpft werden können. Bis im Sommer sollen alle Zürcherinnen und Zürcher, die das möchten, geimpft sein.
Bei der Berechnung der benötigten Impfdosenmenge geht die Gesundheitsdirektion von einer 70%igen Impfrate aus. In Wädenswil liessen sich drei Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner und 60% aller Mitarbeitenden impfen, darunter auch solche, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Denn die stellvertretende Kantonsärztin Bettina Bally geht davon aus, dass eine überstandene Infektion nur etwa einen dreimonatigen Schutz vor einer Neuinfektion bietet.
Ziel der Impfung
Ziel der Impfung ist der bestmögliche Schutz der Bevölkerung vor Covid-19. Eine Impfung gegen Covid-19 wird die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe und die Todesfälle reduzieren. Auch werden die Kapazitäten in den Spitälern sowie in den Alters- und Pflegezentren aufrechterhalten und ein Personalmangel verhindert. Ebenso wichtig aber ist: auch die negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie werden durch die Impfung verringert.
Je mehr Menschen sich in der Schweiz und im Kanton Zürich impfen lassen, desto schneller können wir zur Normalität zurückkehren.
Kostenlos und freiwillig
Die Impfung wird kostenlos sein. Sie wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. Bund und Kantone tragen ebenfalls einen Teil der Impfkosten. Zudem bleibt die Impfung freiwillig, denn eine Impfpflicht ist in der Schweiz nicht vorgesehen.
https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/
bilder-dokumente/themen/gesundheit/corona/impfung/merkblatt_impfstart_zuerich.pdf
https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/coronavirus-impfung.html
Wer soll sich impfen
lassen?
Priorisierung von besonders gefährdeten Personen: Gemäss Impfstrategie des Bundes soll zu Impfbeginn prioritär die Zielgruppe der besonders gefährdeten Personen Zugang zur Impfung erhalten. Da die Impfstoffmengen anfangs begrenzt sind, ist innerhalb dieser Impfzielgruppe eine weitere Priorisierung notwendig. Diese ist folgendermassen definiert und zur Umsetzung empfohlen:
• Personen ab dem Alter von 75 Jahren sollen prioritär Zugang zur Impfung erhalten.
• Wenn möglich gleichzeitig: Erwachsene mit chronischen Krankheiten (sog. «Vorerkrankungen») mit höchstem Risiko, unabhängig vom Alter (vgl. Auflistung der Hochrisikoerkrankungen)
• Personen im Alter von 65–74 Jahren.
• Erwachsene unter 65 Jahre mit chronischen Krankheiten, die noch nicht geimpft wurden.
Danach ist die Impfung auch für folgende Zielgruppen vorgesehen:
• Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt/Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen
• Enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von besonders gefährdeten Personen
• Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko (mit altersdurchmischten Bewohnern; wie bspw. Wohnheime für Menschen mit Behinderung, Gefängnisse)
• Alle anderen Erwachsenen, vorerst ohne Schwangere*
Die Impfung von Kindern und Jugendlichen ist noch nicht vorgesehen. Es fehlen momentan noch die entsprechenden Studiendaten für diese Altersgruppen.
* Das Covid-19-Risiko für schwere Verläufe und Komplikationen ist bei Schwangeren leicht erhöht. Es stehen jedoch keine Studiendaten zur Impfung von Schwangeren zur Verfügung, weshalb die Impfung bei Schwangeren bis auf Weiteres nicht zugelassen ist.