Am 11. September führte die Neue Fasnachtsgesellschaft Wädenswil ihre alljährliche Generalversammlung durch. Sie erhielt dort auch den Auftrag, ihre Mitglieder – die Fasnachtsgruppen und -musiken – bis zum 1. November 2020 über die geplanten und wegfallenden Anlässe zu informieren.
Die NFG debattierte intensiv darüber, auch am Klausurwochenende vom 3./4. Oktober. Folgende Entscheide wurden aufgrund der aktuellen Situation und den derzeit herrschenden Bestimmungen gefällt:
– Wie in den vorhergehenden Jahren wird eine Fasnachtsplakette mit Motto kreiert und an der Plakettenvernissage am 6. Januar 2021 präsentiert. Auch der «Anlüger» soll wie geplant erscheinen.
– Sämtliche Indoor-Anlässe in der Kulturhalle müssen abgesagt werden, da sie nicht wirtschaftlich durchgeführt werden können. Dies betrifft die Schnitzelbankfeste (12./19.2.2021) sowie Frühschoppen, Bööggentanz und die Maskenprämierung an der Kinderfasnacht.
– Die beiden Umzüge, also der grosse Umzug vom Sonntag, 21. Februar, sowie der Kinderumzug am Fasnachtsmontag, können wegen der geltenden Bestimmungen für Grossveranstaltungen (Maskenpflicht, Abstandsregel, etc.) nicht durchgeführt werden, da die NFG als Veranstalter für die Einhaltung der Regeln verantwortlich ist und allenfalls auch haftbar gemacht werden könnte.
Die NFG unterstützt die dekorierten Wädenswiler Beizen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Durchführung der Beizenfasnacht, die dieses Jahr am Hauptfasnachtswochenende, am Freitag, 19. Februar, stattfinden soll. Ebenso soll die Dorffasnacht am Fasnachtssamstag durchgeführt werden; die Zugerstrasse wird wie vorgesehen abends gesperrt, hier soll fasnächtliches Treiben herrschen. Die Wädenswiler Fasnachtsgruppierungen präsentieren ihre Wagen, Guggenmusiken spielen an verschiedenen Plätzen auf.
Die Neue Fasnachtsgesellschaft hofft, dass bis zu ihrem Jubiläumsjahr – 2022 feiert die NFG ihr 50-jähriges Bestehen – alle Viren und Narren wieder zur Besinnung gekommen sind. (stb)
Am 11. September führte die Neue Fasnachtsgesellschaft Wädenswil ihre alljährliche Generalversammlung durch. Sie erhielt dort auch den Auftrag, ihre Mitglieder – die Fasnachtsgruppen und -musiken – bis zum 1. November 2020 über die geplanten und wegfallenden Anlässe zu informieren.
Die NFG debattierte intensiv darüber, auch am Klausurwochenende vom 3./4. Oktober. Folgende Entscheide wurden aufgrund der aktuellen Situation und den derzeit herrschenden Bestimmungen gefällt:
– Wie in den vorhergehenden Jahren wird eine Fasnachtsplakette mit Motto kreiert und an der Plakettenvernissage am 6. Januar 2021 präsentiert. Auch der «Anlüger» soll wie geplant erscheinen.
– Sämtliche Indoor-Anlässe in der Kulturhalle müssen abgesagt werden, da sie nicht wirtschaftlich durchgeführt werden können. Dies betrifft die Schnitzelbankfeste (12./19.2.2021) sowie Frühschoppen, Bööggentanz und die Maskenprämierung an der Kinderfasnacht.
– Die beiden Umzüge, also der grosse Umzug vom Sonntag, 21. Februar, sowie der Kinderumzug am Fasnachtsmontag, können wegen der geltenden Bestimmungen für Grossveranstaltungen (Maskenpflicht, Abstandsregel, etc.) nicht durchgeführt werden, da die NFG als Veranstalter für die Einhaltung der Regeln verantwortlich ist und allenfalls auch haftbar gemacht werden könnte.
Die NFG unterstützt die dekorierten Wädenswiler Beizen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Durchführung der Beizenfasnacht, die dieses Jahr am Hauptfasnachtswochenende, am Freitag, 19. Februar, stattfinden soll. Ebenso soll die Dorffasnacht am Fasnachtssamstag durchgeführt werden; die Zugerstrasse wird wie vorgesehen abends gesperrt, hier soll fasnächtliches Treiben herrschen. Die Wädenswiler Fasnachtsgruppierungen präsentieren ihre Wagen, Guggenmusiken spielen an verschiedenen Plätzen auf.
Die Neue Fasnachtsgesellschaft hofft, dass bis zu ihrem Jubiläumsjahr – 2022 feiert die NFG ihr 50-jähriges Bestehen – alle Viren und Narren wieder zur Besinnung gekommen sind. (stb)