Kürzlich standen drei Ex-Gemeinderäte von Schönenberg vor Gericht. Drei ehemalige Gemeinderäte waren von einem Gemeindeschreiber ad interim wegen Amtsmissbrauchs angeklagt worden.
Text: Ingrid Eva Liedtke
Seit 2019 sind Schönenberg, Hütten und Wädenswil fusioniert. Der Eingemeindung von Schönenberg ging ein jahrelanger Kampf zwischen Befürwortern und erbitterten Gegnern voraus. Auch der Gemeinderat war heillos zerstritten und gespalten in zwei verfeindete Lager. Die Gemeindeschreiber wechselten häufig, so dass die Verwaltung in Schieflage geriet. Die Eingemeindung musste gar um ein Jahr verschoben werden, weil ein Gemeinderat den Volksentscheid zur Fusion angefochten hatte. Selbst das Bundesgericht wurde noch bemüht, viele Kosten damit generiert.
Im Gegensatz dazu lief in Hütten alles gesittet und ruhig ab.
Teurere Offerte als Grund der Anklage
Doch auch jetzt sind noch nicht alle Konflikte bereinigt. Drei Ex-Gemeinderäte mussten am 29. August vor dem Bezirksgericht antreten. Kläger ist eine auf Archivierungsarbeiten spezialisierte Aktiengesellschaft. Im Dezember 2015 hatte sie von der damaligen vierköpfigen Mehrheit der Fusionsgegner im Gemeinderat einen Auftrag in der Höhe von 7500 Franken erhalten. 2016 wurde ihr der Auftrag wieder entzogen.
Weil in der Zwischenzeit Gemeinderat Georg Müller (SVP) verstorben war, hatten sich die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat zugunsten der Fusionsbefürworter gewandelt. Der Auftrag wurde neu und in erweiterter Form für 9500 Franken an eine andere Spezialfirma vergeben, ohne dabei dem ersten Bewerber das rechtliche Gehör zu gewähren.
Die Archivierungsfirma reichte darauf Strafanzeige gegen drei Gemeinderäte ein, und die Staatsanwaltschaft erhob schliesslich Anklage wegen Amtsmissbrauch. Der Kläger war und ist weder Schönenberger, noch Hüttner, noch Wädenswiler, aber trotzdem ein glühender Kämpfer für die Eigenständigkeit und ein beharrlicher Kritiker des Gemeinderates. Er schrieb Leserbriefe und verschickte lange Flugblätter im Dorf, was dazu führte, dass er bei vielen nicht gut angesehen war. Es wurden ihm einiges an unlauterem Verhalten vorgeworfen.
Anklagepunkte zurückgewiesen
Die drei Ex-Gemeinderäte wiesen die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft, die da wären: Intransparente und von persönlichen Animositäten getragene Vorgehensweise, weit von sich. Der Grund, warum der Auftrag entzogen worden sei, gründe auf dem totalen Vertrauensverlust, nicht auf persönlichen Animositäten oder auf einer Art der Abstrafung.
Es wurde eingeräumt, dass es wohl ein Fehler gewesen sei, sich nicht vorgehend darüber zu informieren, ob es möglich sei einen bereits bestehenden Auftrag zu entziehen. Die Zustände in der Verwaltung seien chaotisch gewesen mit vielen Wechseln, und die Dynamik im Gemeinderat gross, da man sich bereits im Prozess für eine mögliche Fusion befand.
Die Archivierungsfirma habe im Archiv Zugang zu Internas und vertraulichen Daten gehabt. Da das Vertrauen in diese, aufgrund der einseitigen Parteinahme im Zusammenhang mit der Fusion, gestört war, wollte man für diese Tätigkeit eine neutrale Person einsetzen. Die neu beauftragte Firma habe zudem zusätzliche Arbeiten angeboten, was die höheren Kosten rechtfertigte!
Ein stark zerstrittener Gemeinderat
Freispruch
Die Ex-Gemeinderäte wurden vom Einzelrichter vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen! Das Prinzip, im Zweifel für den Beschuldigten, sei die Basis für den Freispruch gewesen. Man sei davon ausgegangen, dass die drei Beschuldigten tatsächlich sachliche Gründe gehabt hätten. Für das Gericht sachlich und nachvollziehbar sei der Vertrauensverlust.
Zu guter Letzt stellte der Richter die Frage in den Raum, ob diese Angelegenheit überhaupt strafrechtlich hätte aufgearbeitet werden müssen. Der Tatbestand des Amtsmissbrauchs sei weitgefasst und könne so nicht so genau festgemacht werden. Die zehntägige Frist zur Anmeldung der Berufung, lief bis Montag, 7. September. Somit erwüchse das Urteil in Rechtskraft und wäre gültig.
Es ist zu hoffen, dass dieser Fall somit erledigt ist.
Kürzlich standen drei Ex-Gemeinderäte von Schönenberg vor Gericht. Drei ehemalige Gemeinderäte waren von einem Gemeindeschreiber ad interim wegen Amtsmissbrauchs angeklagt worden.
Text: Ingrid Eva Liedtke
Seit 2019 sind Schönenberg, Hütten und Wädenswil fusioniert. Der Eingemeindung von Schönenberg ging ein jahrelanger Kampf zwischen Befürwortern und erbitterten Gegnern voraus. Auch der Gemeinderat war heillos zerstritten und gespalten in zwei verfeindete Lager. Die Gemeindeschreiber wechselten häufig, so dass die Verwaltung in Schieflage geriet. Die Eingemeindung musste gar um ein Jahr verschoben werden, weil ein Gemeinderat den Volksentscheid zur Fusion angefochten hatte. Selbst das Bundesgericht wurde noch bemüht, viele Kosten damit generiert.
Im Gegensatz dazu lief in Hütten alles gesittet und ruhig ab.
Teurere Offerte als Grund der Anklage
Doch auch jetzt sind noch nicht alle Konflikte bereinigt. Drei Ex-Gemeinderäte mussten am 29. August vor dem Bezirksgericht antreten. Kläger ist eine auf Archivierungsarbeiten spezialisierte Aktiengesellschaft. Im Dezember 2015 hatte sie von der damaligen vierköpfigen Mehrheit der Fusionsgegner im Gemeinderat einen Auftrag in der Höhe von 7500 Franken erhalten. 2016 wurde ihr der Auftrag wieder entzogen.
Weil in der Zwischenzeit Gemeinderat Georg Müller (SVP) verstorben war, hatten sich die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat zugunsten der Fusionsbefürworter gewandelt. Der Auftrag wurde neu und in erweiterter Form für 9500 Franken an eine andere Spezialfirma vergeben, ohne dabei dem ersten Bewerber das rechtliche Gehör zu gewähren.
Die Archivierungsfirma reichte darauf Strafanzeige gegen drei Gemeinderäte ein, und die Staatsanwaltschaft erhob schliesslich Anklage wegen Amtsmissbrauch. Der Kläger war und ist weder Schönenberger, noch Hüttner, noch Wädenswiler, aber trotzdem ein glühender Kämpfer für die Eigenständigkeit und ein beharrlicher Kritiker des Gemeinderates. Er schrieb Leserbriefe und verschickte lange Flugblätter im Dorf, was dazu führte, dass er bei vielen nicht gut angesehen war. Es wurden ihm einiges an unlauterem Verhalten vorgeworfen.
Anklagepunkte zurückgewiesen
Die drei Ex-Gemeinderäte wiesen die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft, die da wären: Intransparente und von persönlichen Animositäten getragene Vorgehensweise, weit von sich. Der Grund, warum der Auftrag entzogen worden sei, gründe auf dem totalen Vertrauensverlust, nicht auf persönlichen Animositäten oder auf einer Art der Abstrafung.
Es wurde eingeräumt, dass es wohl ein Fehler gewesen sei, sich nicht vorgehend darüber zu informieren, ob es möglich sei einen bereits bestehenden Auftrag zu entziehen. Die Zustände in der Verwaltung seien chaotisch gewesen mit vielen Wechseln, und die Dynamik im Gemeinderat gross, da man sich bereits im Prozess für eine mögliche Fusion befand.
Die Archivierungsfirma habe im Archiv Zugang zu Internas und vertraulichen Daten gehabt. Da das Vertrauen in diese, aufgrund der einseitigen Parteinahme im Zusammenhang mit der Fusion, gestört war, wollte man für diese Tätigkeit eine neutrale Person einsetzen. Die neu beauftragte Firma habe zudem zusätzliche Arbeiten angeboten, was die höheren Kosten rechtfertigte!
Ein stark zerstrittener Gemeinderat
Freispruch
Die Ex-Gemeinderäte wurden vom Einzelrichter vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen! Das Prinzip, im Zweifel für den Beschuldigten, sei die Basis für den Freispruch gewesen. Man sei davon ausgegangen, dass die drei Beschuldigten tatsächlich sachliche Gründe gehabt hätten. Für das Gericht sachlich und nachvollziehbar sei der Vertrauensverlust.
Zu guter Letzt stellte der Richter die Frage in den Raum, ob diese Angelegenheit überhaupt strafrechtlich hätte aufgearbeitet werden müssen. Der Tatbestand des Amtsmissbrauchs sei weitgefasst und könne so nicht so genau festgemacht werden. Die zehntägige Frist zur Anmeldung der Berufung, lief bis Montag, 7. September. Somit erwüchse das Urteil in Rechtskraft und wäre gültig.
Es ist zu hoffen, dass dieser Fall somit erledigt ist.