Der Stadtrat Wädenswil beantragte mit Beschluss vom 20. April 2020 bei der Baudirektion des Kantons Zürich die Festsetzung einer Planungszone im Gebiet «Hintere Rüti / Neubüel» für die Dauer von drei Jahren im Sinne von § 346 des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Die Baudirektion kommt diesem Antrag nach und setzt im Gebiet «Hintere Rüti / Neubüel» für die Grundstücke Kat.-Nrn. WE11297, WE11298, WE11299, VVE11300 und WE12660 eine Planungszone fest.
Im Gewerbegebiet «Hintere Rüti / Neubüel» herrscht gegenwärtig eine hohe Bautätigkeit, dies führt entsprechend zu grossen Veränderungen. Zudem sind weitere Entwicklungsab-sichten innerhalb der rechtskräftigen Industriezone (IA) gemäss Bau- und Zonenordnung vor-handen. Mit der Planungszone soll verhindert werden, dass bauliche Veränderungen oder sonstige Vorkehrungen innerhalb des Arbeitsplatzgebiets den planerischen Absichten der Stadt Wädenswil widersprechen.
Im Interesse der Gemeindeentwicklung und im Hinblick auf die unerwünschten Nebenwirkun-gen, die mit einer weiteren Zunahme des Verkehrs und dem Ausbau von Verkaufsflächen im Gebiet «Hintere Rüti / Neubüel» verbunden wären, ist beabsichtigt in den nächsten drei Jah-ren zu prüfen, wo und in welcher Form Betriebe mit einem entsprechend grossen Verkehrsauf-kommen zugelassen resp. eingeschränkt werden sollen. Die Überprüfung und die allenfalls daraus resultierenden Änderungen zur Regelung der Nutzweise oder anderweitige Massnah-men mit vergleichbarer Wirkung sollen in einer Gesamtbetrachtung im Rahmen der laufenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung erfolgen. In diesem Zusammenhang soll auch die Er-schliessung des neuen Arbeitsplatzgebiets – zwischen der Steinacher-, Zuger- und Rietwisstrasse – geklärt und gesichert werden.
Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden in persönlichen Ge-sprächen über die Absichten der Stadt vorinformiert. Gegen die Festsetzung einer Planungs-zone kann Rekurs erhoben werden. Die Akten liegen ab heute öffentlich auf und können bei Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil, eingesehen werden. (w)
Der Stadtrat Wädenswil beantragte mit Beschluss vom 20. April 2020 bei der Baudirektion des Kantons Zürich die Festsetzung einer Planungszone im Gebiet «Hintere Rüti / Neubüel» für die Dauer von drei Jahren im Sinne von § 346 des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Die Baudirektion kommt diesem Antrag nach und setzt im Gebiet «Hintere Rüti / Neubüel» für die Grundstücke Kat.-Nrn. WE11297, WE11298, WE11299, VVE11300 und WE12660 eine Planungszone fest.
Im Gewerbegebiet «Hintere Rüti / Neubüel» herrscht gegenwärtig eine hohe Bautätigkeit, dies führt entsprechend zu grossen Veränderungen. Zudem sind weitere Entwicklungsab-sichten innerhalb der rechtskräftigen Industriezone (IA) gemäss Bau- und Zonenordnung vor-handen. Mit der Planungszone soll verhindert werden, dass bauliche Veränderungen oder sonstige Vorkehrungen innerhalb des Arbeitsplatzgebiets den planerischen Absichten der Stadt Wädenswil widersprechen.
Im Interesse der Gemeindeentwicklung und im Hinblick auf die unerwünschten Nebenwirkun-gen, die mit einer weiteren Zunahme des Verkehrs und dem Ausbau von Verkaufsflächen im Gebiet «Hintere Rüti / Neubüel» verbunden wären, ist beabsichtigt in den nächsten drei Jah-ren zu prüfen, wo und in welcher Form Betriebe mit einem entsprechend grossen Verkehrsauf-kommen zugelassen resp. eingeschränkt werden sollen. Die Überprüfung und die allenfalls daraus resultierenden Änderungen zur Regelung der Nutzweise oder anderweitige Massnah-men mit vergleichbarer Wirkung sollen in einer Gesamtbetrachtung im Rahmen der laufenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung erfolgen. In diesem Zusammenhang soll auch die Er-schliessung des neuen Arbeitsplatzgebiets – zwischen der Steinacher-, Zuger- und Rietwisstrasse – geklärt und gesichert werden.
Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden in persönlichen Ge-sprächen über die Absichten der Stadt vorinformiert. Gegen die Festsetzung einer Planungs-zone kann Rekurs erhoben werden. Die Akten liegen ab heute öffentlich auf und können bei Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil, eingesehen werden. (w)