Aktuell Wädenswil

Corona-Schutzkonzepte der Bäder

Zum operativ tätigen EGZ-Team zählen (v.l.n.r.) Roger Kopp, Tom Porro, René Re

Seit Samstag, 6. Juni 2020, sind die Freibäder und das Hallenbad Untermosen in Wädenswil wieder geöffnet. Damit die aktuell geltenden Sicherheitsmassnahmen in Zusammenhang mit Corona umgesetzt werden können, bedarf es verschiedener Schutzkonzepte.

Nach den Lockerungsmassnahmen des Bundesrates vom 27. Mai 2020 soll in den Freibädern und im Hallenbad Wädenswil so vielen Gästen wie möglich einen nur minimal eingeschränkten Besuch ermöglicht werden. Natürlich ist dafür die Mithilfe der Besucher gefragt, indem die Punkte des Schutzkonzeptes selbstverantwortlich beachtet und angewendet werden.

Schutzkonzept Hallenbad Untermosen 

Folgende Punkte sind zu beachten: 

• Es gelten die normalen Öffnungszeiten inkl. Frühschwimmen 

• Die maximale Anzahl gleichzeitig anwesender Besucher beträgt 70 

• Die Vermietung von Gegenständen ist nicht möglich aufgrund Hygienevorschriften

• Das Babyschwimmbecken und der Sprungturm sind gesperrt, die Rutschbahn zu den normalen Zeiten geöffnet. Es wird kein Spielmaterial zur Verfügung gestellt. 

• Wegen den Abstandsregeln sind nicht alle Garderobenkästchen benutzbar 

• Jede zweite offene Dusche ist deaktiviert, dies wegen den Abstandsregeln 

• Im Schwimmbecken beträgt die maximale Anzahl Personen 38. Bahn 1 & 2 sind im Doppelbahnbetrieb für 17 langsamere Schwimmer vorgesehen, Bahn 3, 4, und 5 sind einzeln mit Leinen unterteilt und nach Schwimmgeschwindigkeit ausgeschildert. Pro Bahn sind hier maximal 7 Schwimmer erlaubt. Ein- sowie Ausstieg sind markiert. 

• Im Beckenrandbereich sind maximal 15 Personen erlaubt. 

• Im Lernschwimmbecken dürfen sich maximal 17 Personen aufhalten. Ein- sowie Ausstieg sind markiert. 

Die Abteilung Sicherheit und Gesundheit der Stadt Wädenswil stellt sicher, dass alle Massnahmen gut beschildert sind, insbesondere die Abstandsanweisungen. Die Desinfektion von benutzten Oberflächen in allen Räumlichkeiten erfolgt mehrmals täglich, die Flächendesinfektion der Bodenbeläge erfolgt täglich. Das Personal hält sich ebenfalls an die generellen BAG-Richtlinien. Die Badeaufsicht befindet sich permanent in der Schwimmhalle und überwacht ebenfalls die Einhaltung der hier festgehaltenen Richtlinien. 

Der diensthabende Bademeister kann bei Bedarf die maximale Personenzahl im Hallenbad reduzieren, falls einzelne Anlageteile dem errechneten Fassungsvermögen nicht standhalten und die Vorgaben nicht eingehalten werden können. 

Schutzkonzept Badebetrieb Strandbad Rietliau 

Folgende Punkte sind zu beachten: 

• Die maximale Anzahl gleichzeitig anwesender Gäste beträgt 650 Personen. Auf dem Floss und auf dem Sprungturm dürfen sich je maximal 7 Personen, auf den Surfbrettern maximal je 1 Person aufhalten. 

• Die Wasserspielgeräte werden nicht in-stalliert, da die Abstandsvorschriften hier nicht eingehalten werden können. 

• Der Eingang ins Wasser erfolgt über den Hauptsteg, der Ausgang über den neuen Holzsteg. 

• Abstand von 2 m zu Personen, welche nicht der Familie oder Wohngemeinschaft angehören, wenn immer möglich einhalten (beim Anstehen am Eingang und im Restaurant, in den Garderoben, wo Markierungen angebracht sind sowie auf der Wiese, auf den Flossen und dem Sprungturm).

• Weiterhin Beachtung der Hygienevorschriften des BAG, insb. in den Garderoben und im Restaurant (Desinfektionsmittel stehen bereit).

Schutzkonzept Badebetrieb Seebad (Brättli-Badi) 

Folgende Punkte sind zu beachten: 

• Die Anzahl Besucher ist auf total 70 beschränkt. Auf den Sonnendecks sind maximal je 5 Personen erlaubt, auf der Liegewiese maximal 60. 

• Beim Eintritt ohne Aufforderung Entnahme eines Zutritts-Zettels, Rückgabe beim Austritt. Falls beim Eintritt keine Zettel vorhanden sind, müssen Sie warten, bis eine Person austritt. Zurückgelegte Zettel werden desinfiziert. 

• Abstand von 2 m zu Personen, welche nicht der Familie oder Wohngemeinschaft angehören, wenn immer möglich einhalten (beim Anstehen am Eingang, auf dem Rasen, den Terrassen, im Umkleidebereich und auf den Flossen), darum keine Tische und Stühle im Publikumsbereich. 

• Aufenthalt von maximal einer Person in den Chäschtligängen. Bitte warten Sie bis der Chäschtligang frei ist. 

• Weiterhin Beachtung der Hygienevorschriften des BAG, insbesondere in den Garderoben, Durchgängen und Sanitäranlagen (Desinfektionsmittel stehen bereit) 

• Aus Hygienegründen werden die Verpflegungsautomaten nicht befüllt und Heissgetränke nicht verkauft 

• Die Benützung des 3-Meter-Sprungturms und das Springen von der Herrenterrasse sind gestattet, die Abstandsvorschriften müssen jedoch auch hier eingehalten werden. Auf den Flossen beträgt die maximale Anzahl Personen je 7. 

Die Abteilung Sicherheit und Gesundheit der Stadt Wädenswil stellt sicher, dass alle Massnahmen in den Freibädern gut beschildert sind. Die Reinigung von Kontaktflächen in den Garderoben, Sanitäreinrichtungen, die Handläufe der Geländer und der Treppen in den See erfolgt regelmässig. Sporadische Kontrollen zur Einhaltung der Regeln werden durchgeführt.  

Sollte der Ansturm zu gross sein oder sich eine grössere Anzahl von Personen nicht an die Regeln halten, werden Beschränkungen der Nutzungszeit und der Besucheranzahl erlassen. 

Die Stadt Wädenswil hofft nun auf einen schönen Sommer zuhause mit ungetrübtem Badespass für alle Besucherinnen und Besucher. (w)

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