2018 wurden auf Stadtgebiet Wädenswil einige Fussgängerstreifen aufgehoben, besonders vermisst werde jene an der Seestrasse Höhe Merkurstrasse sowie an der Schönenbergstrasse im Feld.
Die Aufhebung des Übergang auf der Seestrasse Höhe Merkurstrasse begründet die Baudirektion des Kantons Zürich damit, dass aufgrund der Längsparkplätze beim Hotel Du Lac die Sichtweiten nicht gegeben seien. Zudem gibt es innerhalb von 100 Metern drei weitere, sichere Fussgängerstreifen.
Ebenfalls aufgehoben wurde ein Übergang auf der Schönenbergstrasse auf der Höhe des Restaurants Feld. Besonders dieser Übergang erzürnte Anwohner, die um die Sicherheit ihrer schulpflichtigen Kinder besorgt sind. Hier bemängelt der Kanton die zu geringe Sichtweite, eine ungenügende Beleuchtung und ausserdem eine zu tiefe Frequenz. Ausserdem weist er darauf hin, dass Fussgängerstreifen im Ausserortsbereich nicht zulässig seien.
So wurde auch im Burstel auf der Zugerstrasse der Streifen entfernt. Auch hier war nebst der Lange im Ausserortsbereich die Sichtweite für die Automobilisten bei 80 km/h ungenügend.
Zudem hat das Bundesamt für Strassen Astra im Bereich Neubüel vier Fussgängerstreifen aufgehoben, die ebenfalls im Tempo-80-Bereich lagen und eine zu geringe Frequenz aufwiesen.
Zur generellen Praxis teilt die Baudirektion mit: «Ein Fussgängerstreifen am falschen Ort vermittelt dem Fussgänger eine falsche Sicherheit. Das kantonale Tiefbauamt und die Kantonspolizei beurteilen die 2 230 Fussgängerübergänge, die es auf dem Kantonsstrassennetz gibt, auf der Basis der objektiven Sicherheit, auch wenn diese nicht immer mit dem subjektiven Sicherheitsempfinden der Fussgänger korrespondiert. Beschränkt man sich aber auf die objektive Sicherheit, die nebst den Infrastruktur-Sicherheitsinstrumenten (ISSI) auch auf Normen, Gesetzen und Verordnungen basiert, so ist der Übergang ohne Fussgängerstreifen sicherer. Unabhängig davon, wie sicher Fussgängerübergänge geplant, projektiert, realisiert und unterhalten werden: Die Eigenverantwortung bei der Sicherheit mit Sicherheit bei den Verkehrsteilnehmenden.»
Mittlerweile hat sich auch die SVP mit einer Schriftlichen Anfrage zur Aufhebung des Fussgängerstreifens im Feld an den Stadtrat gewandt. (stb)
2018 wurden auf Stadtgebiet Wädenswil einige Fussgängerstreifen aufgehoben, besonders vermisst werde jene an der Seestrasse Höhe Merkurstrasse sowie an der Schönenbergstrasse im Feld.
Die Aufhebung des Übergang auf der Seestrasse Höhe Merkurstrasse begründet die Baudirektion des Kantons Zürich damit, dass aufgrund der Längsparkplätze beim Hotel Du Lac die Sichtweiten nicht gegeben seien. Zudem gibt es innerhalb von 100 Metern drei weitere, sichere Fussgängerstreifen.
Ebenfalls aufgehoben wurde ein Übergang auf der Schönenbergstrasse auf der Höhe des Restaurants Feld. Besonders dieser Übergang erzürnte Anwohner, die um die Sicherheit ihrer schulpflichtigen Kinder besorgt sind. Hier bemängelt der Kanton die zu geringe Sichtweite, eine ungenügende Beleuchtung und ausserdem eine zu tiefe Frequenz. Ausserdem weist er darauf hin, dass Fussgängerstreifen im Ausserortsbereich nicht zulässig seien.
So wurde auch im Burstel auf der Zugerstrasse der Streifen entfernt. Auch hier war nebst der Lange im Ausserortsbereich die Sichtweite für die Automobilisten bei 80 km/h ungenügend.
Zudem hat das Bundesamt für Strassen Astra im Bereich Neubüel vier Fussgängerstreifen aufgehoben, die ebenfalls im Tempo-80-Bereich lagen und eine zu geringe Frequenz aufwiesen.
Zur generellen Praxis teilt die Baudirektion mit: «Ein Fussgängerstreifen am falschen Ort vermittelt dem Fussgänger eine falsche Sicherheit. Das kantonale Tiefbauamt und die Kantonspolizei beurteilen die 2 230 Fussgängerübergänge, die es auf dem Kantonsstrassennetz gibt, auf der Basis der objektiven Sicherheit, auch wenn diese nicht immer mit dem subjektiven Sicherheitsempfinden der Fussgänger korrespondiert. Beschränkt man sich aber auf die objektive Sicherheit, die nebst den Infrastruktur-Sicherheitsinstrumenten (ISSI) auch auf Normen, Gesetzen und Verordnungen basiert, so ist der Übergang ohne Fussgängerstreifen sicherer. Unabhängig davon, wie sicher Fussgängerübergänge geplant, projektiert, realisiert und unterhalten werden: Die Eigenverantwortung bei der Sicherheit mit Sicherheit bei den Verkehrsteilnehmenden.»
Mittlerweile hat sich auch die SVP mit einer Schriftlichen Anfrage zur Aufhebung des Fussgängerstreifens im Feld an den Stadtrat gewandt. (stb)