Geht es nach dem Willen des Mobilfunkbetreibers Sunrise sowie des Wädenswiler Stadtrats, steht auf dem Dach der Alterssiedlung «Bin Rääbe» schon bald eine Mobilfunkantenne (Der Wädenswiler Anzeiger berichtete in Ausgabe 08-2018). Die Baubewilligung wurde nun erteilt. Dagegen erwächst nun breiter Widerstand. Einerseits wurde gegen die Baubewilligung Rekurs eingereicht, andrerseits wurde dem Stadtrat am 9. November eine Petition mit 295 Unterschriften übergeben. Zudem reichte Anwohner und GLP-Gemeinderat Pierre Rappazzo eine Interpellation zur städtischen Bewilligungspraxis für Mobilfunkantennen im Allgemeinen und im speziellen zur angewandten Praxis bei der Alterssiedlung «Bin Rääbe» ein. Im September 2018 erteilte die Stadt Wädenswil die Baubewilligung für die geplante Antenne auf der Alterssiedlung. Mit Datum 12. Oktober reichten 15 Parteien gegen diesen Beschluss formell Rekurs beim Baurekursgericht ein. Hauptantrag: Der Beschluss sei aufzuheben und die nachgesuchte Baubewilligung zu verweigern. Sollte trotzdem am Standort festgehalten werden, verlangen die Rekurrenten eine Redimensionierung der Antenne sowie eine Veröffentlichung der Messprotokolle nach der Abnahme und auch im späteren Betrieb. Denn die Rekurrenten befürchten, dass die Strahlenbelastung für Bewohner der Alterssiedlung zu hoch sei. In ihrem Rekurs begründen sie dies ausführlich: «In den Köpfen vieler geistert die Vorstellung herum, dass direkt unter der Antenne praktisch keine Strahlung vorhanden ist, da die Antenne nur in die gewünschte Richtung strahlt und den ganzen Rest verschont. Dem ist leider nicht so. Der Ort mit der höchsten Strahlenbelastung befindet sich im vorliegenden Fall in der Alterssiedlung. Aus diesem Grund wird auch in der Baubewilligung eine Strahlen-Nachmessung in der Alterssiedlung an zwei Orten verlangt. Dort liegt der berechnete Wert nur knapp unterhalb des Grenzwertes. Dies widerspricht der Information der städtischen Liegenschaftenabteilung
der Bewohnerinnen und Bewohner der Alterssiedlung. Die Strahlenbelastung ist viel höher als dort kommuniziert. Je länger eine Person dem Elektrosmog der Antenne ausgesetzt ist, desto höher ist das Risiko einer Schädigung. Bei der Grenzwertdefinition wird eine durchschnittliche Verweildauer der betroffenen Personen angenommen. Die Bewohner der Alterssiedlung halten sich aber im Schnitt wohl deutlich länger am Tag zuhause
auf. Zusätzlich sind auf Balkonen keine Grenzwerte definiert, das heisst, die Strahlenbelastung ist dort höher und somit ist es ungesund, zu lange an der frischen Luft auf dem Balkon zu verbringen. Neben der Strahlenbelastung führen die Gegner der Antennenanlage auch den Ortsbildschutz an: «Eine solche grosse Antenne verschandelt auch das Ortsbild im Quartier. Die geplante Antenne mit einer Höhe von 4,5 m, einer zusätzlichen Blitzschutzantenne von 1 m und mit einem Durchmesser von 1 m soll auf den
höchsten Punkt der Alterssiedlung zu stehen kommen. Dies sprengt den quartierüblichen Rahmen bei weitem, nimmt doch schon die Alterssiedlung eine überaus dominante Stellung im Quartier ein. Rundherum befinden sich mehrheitlich Häuser mit lediglich drei Stockwerken. Zudem befinden sich viele für das Inventar vorgemerkte Schutzobjekte in der unmittelbaren Umgebung!» Bereits früher teilte die Stadt Wädenswil mit, dass sie die Versorgung mit einem flächendeckenden Mobilfunknetz als öffentliches Interesse einstuft. Geeignete Standorte würden durch die Betreiber eigenständig evaluiert, städtische Bauten
seien hierbei keine bevorzugten Standorte. Ist das Dach eines städtischen Gebäudes jedoch besonders geeignet – selbstverständlich unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften – würde die Stadt dem Betreiber Hand bieten, ein entsprechendes Baugesuch einzureichen. Zur Strahlenbelastung schreibt die Stadt: «Die in der Schweiz zugelassenen Mobilfunkantennen können bedenkenlos in jeder Art von Wohnsiedlungen aufgestellt und ausgerichtet werden. Gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen ist die Strahlenbelastung
deutlich geringer, je dichter das Netz von Mobilfunkantennen ist. Die grössere Strahlung geht von den Mobilgeräten selber aus, umso mehr, je weiter entfernt die nächste Antenne steht.» Auch Sunrise selbst hält die Antenne für bewilligungsfähig: «Die Anlage erscheint Sunrise ferner in Bezug auf die Zone und die Mächtigkeit des Standortgebäudes als angemessen. Die blosse gemeinsame Sichtbarkeit eines Schutzobjekts zusammen mit einer Anlage kann für einen Bauentscheid nicht alleine massgebend sein. Wäre dem so, würde ein einzelnes solches Objekt an gut sichtbarer Stelle den Bau jeglicher Mobilfunkantennen in
dessen Sichtdistanz verunmöglichen. Es müsste schon eine massgebliche Störung des geschützten Objektes vorliegen. Eine solche Störung ist aber vorliegend gerade nicht ersichtlich.» Bei der Übergabe der Petition mit 295 Unterschriften an Stadtpräsident Philipp Kutter und den Stadtrat Finanzen, Walter Münch, sprach Florin Bircher nochmals die Messungen der Strahlenbelastung an, worauf Philipp Kutter entschiedenen erwiderte, «dass wir niemals eine Antenne aufstellen würden, die die Grenzwerte nicht erfüllt». Philipp Kutter wie Walter Münch versprachen, dass sie sowohl die Petition wie auch den politischen Vorstoss zum Anlass nehmen, zu erklären, wie die Stadt mit Mobilfunkantennen umgeht. 2010 führte die Stadt eine Infoveranstaltung in der Kulturhalle durch, worauf sie ihre Bewilligungspraxis neu festlegte. Diese Praxis hat auch noch heute Gültigkeit. (stb)
Geht es nach dem Willen des Mobilfunkbetreibers Sunrise sowie des Wädenswiler Stadtrats, steht auf dem Dach der Alterssiedlung «Bin Rääbe» schon bald eine Mobilfunkantenne (Der Wädenswiler Anzeiger berichtete in Ausgabe 08-2018). Die Baubewilligung wurde nun erteilt. Dagegen erwächst nun breiter Widerstand. Einerseits wurde gegen die Baubewilligung Rekurs eingereicht, andrerseits wurde dem Stadtrat am 9. November eine Petition mit 295 Unterschriften übergeben. Zudem reichte Anwohner und GLP-Gemeinderat Pierre Rappazzo eine Interpellation zur städtischen Bewilligungspraxis für Mobilfunkantennen im Allgemeinen und im speziellen zur angewandten Praxis bei der Alterssiedlung «Bin Rääbe» ein. Im September 2018 erteilte die Stadt Wädenswil die Baubewilligung für die geplante Antenne auf der Alterssiedlung. Mit Datum 12. Oktober reichten 15 Parteien gegen diesen Beschluss formell Rekurs beim Baurekursgericht ein. Hauptantrag: Der Beschluss sei aufzuheben und die nachgesuchte Baubewilligung zu verweigern. Sollte trotzdem am Standort festgehalten werden, verlangen die Rekurrenten eine Redimensionierung der Antenne sowie eine Veröffentlichung der Messprotokolle nach der Abnahme und auch im späteren Betrieb. Denn die Rekurrenten befürchten, dass die Strahlenbelastung für Bewohner der Alterssiedlung zu hoch sei. In ihrem Rekurs begründen sie dies ausführlich: «In den Köpfen vieler geistert die Vorstellung herum, dass direkt unter der Antenne praktisch keine Strahlung vorhanden ist, da die Antenne nur in die gewünschte Richtung strahlt und den ganzen Rest verschont. Dem ist leider nicht so. Der Ort mit der höchsten Strahlenbelastung befindet sich im vorliegenden Fall in der Alterssiedlung. Aus diesem Grund wird auch in der Baubewilligung eine Strahlen-Nachmessung in der Alterssiedlung an zwei Orten verlangt. Dort liegt der berechnete Wert nur knapp unterhalb des Grenzwertes. Dies widerspricht der Information der städtischen Liegenschaftenabteilung
der Bewohnerinnen und Bewohner der Alterssiedlung. Die Strahlenbelastung ist viel höher als dort kommuniziert. Je länger eine Person dem Elektrosmog der Antenne ausgesetzt ist, desto höher ist das Risiko einer Schädigung. Bei der Grenzwertdefinition wird eine durchschnittliche Verweildauer der betroffenen Personen angenommen. Die Bewohner der Alterssiedlung halten sich aber im Schnitt wohl deutlich länger am Tag zuhause
auf. Zusätzlich sind auf Balkonen keine Grenzwerte definiert, das heisst, die Strahlenbelastung ist dort höher und somit ist es ungesund, zu lange an der frischen Luft auf dem Balkon zu verbringen. Neben der Strahlenbelastung führen die Gegner der Antennenanlage auch den Ortsbildschutz an: «Eine solche grosse Antenne verschandelt auch das Ortsbild im Quartier. Die geplante Antenne mit einer Höhe von 4,5 m, einer zusätzlichen Blitzschutzantenne von 1 m und mit einem Durchmesser von 1 m soll auf den
höchsten Punkt der Alterssiedlung zu stehen kommen. Dies sprengt den quartierüblichen Rahmen bei weitem, nimmt doch schon die Alterssiedlung eine überaus dominante Stellung im Quartier ein. Rundherum befinden sich mehrheitlich Häuser mit lediglich drei Stockwerken. Zudem befinden sich viele für das Inventar vorgemerkte Schutzobjekte in der unmittelbaren Umgebung!» Bereits früher teilte die Stadt Wädenswil mit, dass sie die Versorgung mit einem flächendeckenden Mobilfunknetz als öffentliches Interesse einstuft. Geeignete Standorte würden durch die Betreiber eigenständig evaluiert, städtische Bauten
seien hierbei keine bevorzugten Standorte. Ist das Dach eines städtischen Gebäudes jedoch besonders geeignet – selbstverständlich unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften – würde die Stadt dem Betreiber Hand bieten, ein entsprechendes Baugesuch einzureichen. Zur Strahlenbelastung schreibt die Stadt: «Die in der Schweiz zugelassenen Mobilfunkantennen können bedenkenlos in jeder Art von Wohnsiedlungen aufgestellt und ausgerichtet werden. Gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen ist die Strahlenbelastung
deutlich geringer, je dichter das Netz von Mobilfunkantennen ist. Die grössere Strahlung geht von den Mobilgeräten selber aus, umso mehr, je weiter entfernt die nächste Antenne steht.» Auch Sunrise selbst hält die Antenne für bewilligungsfähig: «Die Anlage erscheint Sunrise ferner in Bezug auf die Zone und die Mächtigkeit des Standortgebäudes als angemessen. Die blosse gemeinsame Sichtbarkeit eines Schutzobjekts zusammen mit einer Anlage kann für einen Bauentscheid nicht alleine massgebend sein. Wäre dem so, würde ein einzelnes solches Objekt an gut sichtbarer Stelle den Bau jeglicher Mobilfunkantennen in
dessen Sichtdistanz verunmöglichen. Es müsste schon eine massgebliche Störung des geschützten Objektes vorliegen. Eine solche Störung ist aber vorliegend gerade nicht ersichtlich.» Bei der Übergabe der Petition mit 295 Unterschriften an Stadtpräsident Philipp Kutter und den Stadtrat Finanzen, Walter Münch, sprach Florin Bircher nochmals die Messungen der Strahlenbelastung an, worauf Philipp Kutter entschiedenen erwiderte, «dass wir niemals eine Antenne aufstellen würden, die die Grenzwerte nicht erfüllt». Philipp Kutter wie Walter Münch versprachen, dass sie sowohl die Petition wie auch den politischen Vorstoss zum Anlass nehmen, zu erklären, wie die Stadt mit Mobilfunkantennen umgeht. 2010 führte die Stadt eine Infoveranstaltung in der Kulturhalle durch, worauf sie ihre Bewilligungspraxis neu festlegte. Diese Praxis hat auch noch heute Gültigkeit. (stb)