Die Neuausrichtung der Notfalldienstorganisation im Kanton Zürich und seinen Gemeinden steht vor dem Abschluss: Der Kantonsrat plant die Verabschiedung der Erneuerung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen im Gesundheitsgesetz am 18. Dezember 2017 mit Inkrafttreten per 1. Januar 2018.
Gesundheitsdirektion und Gemeindepräsidentenverband informieren die Verwaltungen im Kanton bereits mit einem gemeinsamen Schreiben über die bevorstehenden Änderungen; damit sollten auftretende Unsicherheiten beseitigt werden. Wichtigste Neuerung: ab 1. Januar 2018 wird kantonsweit eine einzige Notfall-Rufnummer in Betrieb sein.
Während bisher der Kanton in verschiedene Notfalldienstregionen unterteilt war und die Vermittlung der Leistungserbringer über ganz unterschiedliche Rufnummern erfolgte, wird neu ab Neujahr eine unter ärztlicher Leitung stehende einzige Triagestelle den Betrieb aufnehmen und den Notfalldienst für das ganze Kantonsgebiet abdecken. Dazu hat die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich mit der Gesundheitsdirektion eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen; der Leitende Ausschuss des Gemeindepräsidentenverbandes hat diese kenntnisnehmend mitunterzeichnet.
Die Triagestelle tritt unter dem Namen «Ärztefon» auf und ist für alle Kantonseinwohnerinnen und -einwohner über die Gratis-Telefonnummer 0800 33 66 55 rund um die Uhr erreichbar.
Sie wird nicht nur ärztliche, sondern auch zahnärztliche und pharmazeutische Dienstleister vermitteln. lm Bedarfsfall vermittelt sie die Anrufenden zudem direkt an die Spitex oder die Spitäler oder alarmiert, wenn nötig, die Einsatzzentrale von Schutz und Rettung, deren direkte Anrufnummer (144) weiterhin separat betrieben wird.
Die neue zentrale Triagestelle wird die bisherigen Vermittlungsdienste ablösen. Dies gilt auch für die bisherige Trägerschaft und Betreiberin des Ärztefons, die in die neue Organisation überführt wurde und deren Name für die Triagestelle übernommen wurde. Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen per 1. Januar 2018 mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.
Die entsprechenden Regelungen über Vermittlung, Organisation und Finanzierung machen die bisherigen vertraglichen Regelungen mít Leistungserbringern wie beispielsweise mit dem bisherigen Ärztefon hinfällig. Neue Versorgungsverträge auf Stufe Gemeinden erübrigen sich, da die vom Kanton und sämtlichen Gemeinden nach dem gesetzlichen Kostenverteilschlüssel finanzierte Triagestelle wie dargelegt für die kantonsweite Vermittlung der Notfallpatienten an geeignete Leistungserbringer besorgt sein wird.
Mit dem neuen Organisationsmodell stellen Ärtzteschaft, Gemeinden und Kanton gemeinsam sicher, dass die Zürcherinnen und Zürcher weiterhin auf die richtige medizinische Hilfe zählen können – auch ausserhalb von Praxisöffnungszeiten und überall gleichermassen.
Die neue Notfallnummer der kantonsweiten Triagestelle («Ärztefon») ist grundsätzlich zu unterscheiden vom Rettungsdienst mit der Notrufnummer 144, an dessen Betrieb sich nichts ändert. Die beiden Organisationen decken zwei verschiedene Bereiche ab: Der Rettungsdienst kommt dann zum Einsatz, wenn eine lebensbedrohliche Situation vorliegt und ein sofortiger Transport ins Spital nötig ist. Die neue ärztliche Triagestelle ist dagegen für dringende Fälle ausserhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten gedacht oder wenn auf keine medizinische Vertrauensperson zurückgegriffen werden kann.
Mit der zentralen Triagestelle unter ärztlicher Leitung, die zur Koordination zwischen den verschiedenen Angeboten, Institutionen und Leistungserbringern mit ihren jeweiligen spezifischen Aufgabenbereichen beiträgt, können Kanton und Gemeinden die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung weiter gezielt optimieren – und den Spitalnotfall mit seiner teuren Infrastruktur entlasten.
Ärztefon, kantonsweite Vermittlungsstelle für die Notfalldienste der Ärzte,
Zahnärzte und Apotheker
Gratisnummer 0800 33 66 55
Die Neuausrichtung der Notfalldienstorganisation im Kanton Zürich und seinen Gemeinden steht vor dem Abschluss: Der Kantonsrat plant die Verabschiedung der Erneuerung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen im Gesundheitsgesetz am 18. Dezember 2017 mit Inkrafttreten per 1. Januar 2018.
Gesundheitsdirektion und Gemeindepräsidentenverband informieren die Verwaltungen im Kanton bereits mit einem gemeinsamen Schreiben über die bevorstehenden Änderungen; damit sollten auftretende Unsicherheiten beseitigt werden. Wichtigste Neuerung: ab 1. Januar 2018 wird kantonsweit eine einzige Notfall-Rufnummer in Betrieb sein.
Während bisher der Kanton in verschiedene Notfalldienstregionen unterteilt war und die Vermittlung der Leistungserbringer über ganz unterschiedliche Rufnummern erfolgte, wird neu ab Neujahr eine unter ärztlicher Leitung stehende einzige Triagestelle den Betrieb aufnehmen und den Notfalldienst für das ganze Kantonsgebiet abdecken. Dazu hat die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich mit der Gesundheitsdirektion eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen; der Leitende Ausschuss des Gemeindepräsidentenverbandes hat diese kenntnisnehmend mitunterzeichnet.
Die Triagestelle tritt unter dem Namen «Ärztefon» auf und ist für alle Kantonseinwohnerinnen und -einwohner über die Gratis-Telefonnummer 0800 33 66 55 rund um die Uhr erreichbar.
Sie wird nicht nur ärztliche, sondern auch zahnärztliche und pharmazeutische Dienstleister vermitteln. lm Bedarfsfall vermittelt sie die Anrufenden zudem direkt an die Spitex oder die Spitäler oder alarmiert, wenn nötig, die Einsatzzentrale von Schutz und Rettung, deren direkte Anrufnummer (144) weiterhin separat betrieben wird.
Die neue zentrale Triagestelle wird die bisherigen Vermittlungsdienste ablösen. Dies gilt auch für die bisherige Trägerschaft und Betreiberin des Ärztefons, die in die neue Organisation überführt wurde und deren Name für die Triagestelle übernommen wurde. Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen per 1. Januar 2018 mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.
Die entsprechenden Regelungen über Vermittlung, Organisation und Finanzierung machen die bisherigen vertraglichen Regelungen mít Leistungserbringern wie beispielsweise mit dem bisherigen Ärztefon hinfällig. Neue Versorgungsverträge auf Stufe Gemeinden erübrigen sich, da die vom Kanton und sämtlichen Gemeinden nach dem gesetzlichen Kostenverteilschlüssel finanzierte Triagestelle wie dargelegt für die kantonsweite Vermittlung der Notfallpatienten an geeignete Leistungserbringer besorgt sein wird.
Mit dem neuen Organisationsmodell stellen Ärtzteschaft, Gemeinden und Kanton gemeinsam sicher, dass die Zürcherinnen und Zürcher weiterhin auf die richtige medizinische Hilfe zählen können – auch ausserhalb von Praxisöffnungszeiten und überall gleichermassen.
Die neue Notfallnummer der kantonsweiten Triagestelle («Ärztefon») ist grundsätzlich zu unterscheiden vom Rettungsdienst mit der Notrufnummer 144, an dessen Betrieb sich nichts ändert. Die beiden Organisationen decken zwei verschiedene Bereiche ab: Der Rettungsdienst kommt dann zum Einsatz, wenn eine lebensbedrohliche Situation vorliegt und ein sofortiger Transport ins Spital nötig ist. Die neue ärztliche Triagestelle ist dagegen für dringende Fälle ausserhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten gedacht oder wenn auf keine medizinische Vertrauensperson zurückgegriffen werden kann.
Mit der zentralen Triagestelle unter ärztlicher Leitung, die zur Koordination zwischen den verschiedenen Angeboten, Institutionen und Leistungserbringern mit ihren jeweiligen spezifischen Aufgabenbereichen beiträgt, können Kanton und Gemeinden die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung weiter gezielt optimieren – und den Spitalnotfall mit seiner teuren Infrastruktur entlasten.
Ärztefon, kantonsweite Vermittlungsstelle für die Notfalldienste der Ärzte,
Zahnärzte und Apotheker
Gratisnummer 0800 33 66 55