Im Jahr 2015 hat der Stadtrat beschlossen, die kommunale Richtplanung gesamthaft zu revidieren. Im Frühsommer 2017 lag der Entwurf öffentlich auf. Während der öffentlichen Auflage gingen viele Einwendungen gegen die vorgeschlagenen drei Eignungsgebiete für Hochhäuser ein. Aufgrund der grossen Vorbehalte hat der Stadtrat nun beschlossen, auf die Festlegung der drei Eignungsgebiete im Richtplan zu verzichten.
Der Stadtrat hatte mit den drei Eignungsgebieten auf Erfahrungen reagieren wollen. Der Bau von Hochhäusern war in den letzten Jahren verschiedentlich ein Thema, wobei bisher jeder Fall einzeln behandelt wurde. Daraus entstand das Bedürfnis nach einer gesamtheitlichen Betrachtung zur Sicherung der städtebaulichen Qualität. Der Stadtrat gab eine raumplanerische Analyse in Auftrag, welche die drei Eignungsgebiete empfahl. «Vereinzelt wurde vermutet, betroffene Grundeigentümer hätten die Hochhaus-Eignungsgebiete forciert. Das ist nicht zutreffend. Die Grundeigentümer waren nicht involviert», schreibt die Stadt in einer Mitteilung.
Mit dem Verzicht auf die Eignungsgebiete bleibt das bisherige Baurecht gültig. Gemäss § 282 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich sind Hochhäuser definiert als Gebäude mit einer Höhe von mehr als 25 Meter.
In Wädenswil sind gemäss heute gültiger Bau- und Zonenordnung Hochhäuser bis 40 Meter im ganzen Siedlungsgebiet zulässig. Pflicht ist ein Gestaltungsplan, der vom Parlament genehmigt wird und der dem fakultativen Referendum untersteht. Bereits rechtskräftige Gestaltungspläne behalten ausserdem unverändert ihre Gültigkeit.
SP hat Vorbehalte
Die SP Wädenswil hat bereits auf diesen Entscheid reagiert und begrüsst den Entscheid, hat aber auch Vorbehalte: «Mit der Aufhebung der Eignungsgebiete sind Hochhäuser in Wädenswil nicht etwa vom Tisch – im Gegenteil. Die Möglichkeit, Hochhäuser zu bauen, ist damit auf das ganze Stadtgebiet ausgedehnt. Damit betreibt der Stadtrat Augenwischerei. Statt sich ernsthaft mit den Anliegen der Bevölkerung auseinanderzusetzen, geht er den Weg des geringsten Widerstands und zieht sich auf die bestehenden Regelungen zurück. Die Wädenswilerinnen und Wädenswiler, die sich die Mühe genommen haben, sich im Einwendungsverfahren einzubringen, müssen sich verschaukelt vorkommen.», schreibt die SP in einem Communiqué.(e)
Im Jahr 2015 hat der Stadtrat beschlossen, die kommunale Richtplanung gesamthaft zu revidieren. Im Frühsommer 2017 lag der Entwurf öffentlich auf. Während der öffentlichen Auflage gingen viele Einwendungen gegen die vorgeschlagenen drei Eignungsgebiete für Hochhäuser ein. Aufgrund der grossen Vorbehalte hat der Stadtrat nun beschlossen, auf die Festlegung der drei Eignungsgebiete im Richtplan zu verzichten.
Der Stadtrat hatte mit den drei Eignungsgebieten auf Erfahrungen reagieren wollen. Der Bau von Hochhäusern war in den letzten Jahren verschiedentlich ein Thema, wobei bisher jeder Fall einzeln behandelt wurde. Daraus entstand das Bedürfnis nach einer gesamtheitlichen Betrachtung zur Sicherung der städtebaulichen Qualität. Der Stadtrat gab eine raumplanerische Analyse in Auftrag, welche die drei Eignungsgebiete empfahl. «Vereinzelt wurde vermutet, betroffene Grundeigentümer hätten die Hochhaus-Eignungsgebiete forciert. Das ist nicht zutreffend. Die Grundeigentümer waren nicht involviert», schreibt die Stadt in einer Mitteilung.
Mit dem Verzicht auf die Eignungsgebiete bleibt das bisherige Baurecht gültig. Gemäss § 282 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich sind Hochhäuser definiert als Gebäude mit einer Höhe von mehr als 25 Meter.
In Wädenswil sind gemäss heute gültiger Bau- und Zonenordnung Hochhäuser bis 40 Meter im ganzen Siedlungsgebiet zulässig. Pflicht ist ein Gestaltungsplan, der vom Parlament genehmigt wird und der dem fakultativen Referendum untersteht. Bereits rechtskräftige Gestaltungspläne behalten ausserdem unverändert ihre Gültigkeit.
SP hat Vorbehalte
Die SP Wädenswil hat bereits auf diesen Entscheid reagiert und begrüsst den Entscheid, hat aber auch Vorbehalte: «Mit der Aufhebung der Eignungsgebiete sind Hochhäuser in Wädenswil nicht etwa vom Tisch – im Gegenteil. Die Möglichkeit, Hochhäuser zu bauen, ist damit auf das ganze Stadtgebiet ausgedehnt. Damit betreibt der Stadtrat Augenwischerei. Statt sich ernsthaft mit den Anliegen der Bevölkerung auseinanderzusetzen, geht er den Weg des geringsten Widerstands und zieht sich auf die bestehenden Regelungen zurück. Die Wädenswilerinnen und Wädenswiler, die sich die Mühe genommen haben, sich im Einwendungsverfahren einzubringen, müssen sich verschaukelt vorkommen.», schreibt die SP in einem Communiqué.(e)