Alfred Tanner, ehemaliger Gemeindeschreiber von Schönenberg hat gegen Schönenberger Behördenmitglieder Strafanzeige eingereicht. Er bezichtigt sie, bei einer Submission ihr Amt missbraucht zu haben.
Tanner war zwischen 2010 und 2012 mehrmals als Gemeindeschreiber ad interim in Schönenberg tätig. Seine Strafanzeige betrifft ein Submissionsverfahren, das nicht korrekt abgelaufen ist.
Im Dezember 2014 hatte der Gemeinderat Alfred Tanners Firma Artmar AG beauftragt, Archivierungsarbeiten durchzuführen. Im September 2016 zog der Gemeinderat den Auftrag jedoch zurück und gab einer anderen Firma den Auftrag.
In einer Medienmitteilung wirft Tanner dem Gemeindepräsidenten und dem Gemeindeschreiber vor, eine Luzerner Firma «hinter dem Rücken des Gemeinderates» beauftragt zu haben, ohne Kreditbewilligung und gegen dessen Beschluss vom Dezember 2015.
Vor dem Verwaltungsgericht hat sich Tanner beschwert und Ende 2016 Recht bekommen. Das Gericht befand, der Gemeinderat Schönenberg habe den Auftrag für die Archivierungsarbeiten widerrechtlich zurückgezogen. Der Gemeinderat akzeptiert die Rüge und zieht das Urteil nicht weiter.
Doch damit nicht genug! Alfred Tanner will den Gemeinderat auch strafrechtlich verfolgen, denn drei Mitglieder des Gemeinderates hätten ihr Amt missbraucht und die Geschäfte nicht getreu geführt.
Das Obergericht des Kantons Zürich hat die Staatsanwaltschaft auf seine Anzeige hin beauftragt eine Strafuntersuchung durchzuführen. (iel)
Alfred Tanner, ehemaliger Gemeindeschreiber von Schönenberg hat gegen Schönenberger Behördenmitglieder Strafanzeige eingereicht. Er bezichtigt sie, bei einer Submission ihr Amt missbraucht zu haben.
Tanner war zwischen 2010 und 2012 mehrmals als Gemeindeschreiber ad interim in Schönenberg tätig. Seine Strafanzeige betrifft ein Submissionsverfahren, das nicht korrekt abgelaufen ist.
Im Dezember 2014 hatte der Gemeinderat Alfred Tanners Firma Artmar AG beauftragt, Archivierungsarbeiten durchzuführen. Im September 2016 zog der Gemeinderat den Auftrag jedoch zurück und gab einer anderen Firma den Auftrag.
In einer Medienmitteilung wirft Tanner dem Gemeindepräsidenten und dem Gemeindeschreiber vor, eine Luzerner Firma «hinter dem Rücken des Gemeinderates» beauftragt zu haben, ohne Kreditbewilligung und gegen dessen Beschluss vom Dezember 2015.
Vor dem Verwaltungsgericht hat sich Tanner beschwert und Ende 2016 Recht bekommen. Das Gericht befand, der Gemeinderat Schönenberg habe den Auftrag für die Archivierungsarbeiten widerrechtlich zurückgezogen. Der Gemeinderat akzeptiert die Rüge und zieht das Urteil nicht weiter.
Doch damit nicht genug! Alfred Tanner will den Gemeinderat auch strafrechtlich verfolgen, denn drei Mitglieder des Gemeinderates hätten ihr Amt missbraucht und die Geschäfte nicht getreu geführt.
Das Obergericht des Kantons Zürich hat die Staatsanwaltschaft auf seine Anzeige hin beauftragt eine Strafuntersuchung durchzuführen. (iel)