Über mehrere Jahre hinweg stritt die Stadt Wädenswil mit der Pensionskasse Energie über die städtische Beteiligung an Land- und Erstellungskosten des untersten Teilstückes der Holzmoosrütistrasse. Nun hat die zuständige Schätzungskommission des Kantons Zürich entschieden.
Die private Bauherrschaft hatte 2003 das Gesuch für den Bau dieser Sammelstrasse an die Stadt gestellt. Dies war Voraussetzung für die Realisierung der angrenzenden Wohnüberbauung. Obwohl zum Bau der Strasse verpflichtet, erklärte sich die Stadt damals aus finanziellen Gründen ausser Stande, diese selber zu bauen. Es wurde deshalb eine Vereinbarung zwischen der Stadt und der privaten Bauherrschaft PKE abgeschlossen, in der sich die Stadt bereit erklärte, den vorzeitigen Bau dieser Sammelstrasse zu ermöglichen und andererseits die Verpflichtung einging, nach Abschluss der Bauarbeiten dem Gemeinderat ein Kreditbegehren in der Höhe von pauschal CHF 1 Mio. zu unterbreiten. Der Stadtrat beantragte dem Parlament diesen Pauschalbeitrag von CHF 1 Mio. im März 2009. Dieses Kreditbegehren warf schon im Vorfeld hohe politische Wellen – und wurde prompt im November 2009 abgelehnt.
Gegen diesen Entscheid erhob die Bauherrschaft Beschwerde beim Bezirksrat, dieser hob den Beschluss auf. In der Folge verzichtete der Gemeinderat auf einen Weiterzug und beauftragte den Stadtrat, eine andere Lösung zu finden.
Für den neuen Anlauf stützten sich die Parteien nicht mehr auf die vertraglich fixierte Pauschale, sondern auf die Regelungen zu Strassen- und Trottoirbeiträgen gemäss Strassengesetz des Kantons Zürich. Die für Abtretungsstreitigkeiten zuständige Schätzungskommission des Kantons Zürich Kreis II wurde angerufen. Sie hat nun einen Entscheid gefällt und die Kostenanteile der Parteien festgelegt.
Grundlage für die Anteile der beiden Parteien bilden die Kosten für Bau und Landerwerb der Holzmoosrütistrasse. Die Schätzungskommission beziffert die gesamten Kosten auf CHF 1.54 Mio., wobei die private Bauherrschaft im Verfahren für die Baukosten eine wesentlich höhere Forderung gestellt hatte. Weiter legt die Schätzungskommission fest, dass die Gesamtkosten je zur Hälfte von der Stadt und der Bauherrschaft zu bezahlen sind. Begründet wird diese Verteilung damit, dass sowohl die Beklagten als auch die Stadt einen Nutzen aus der erstellten Holzmoosrütistrasse habe. Der Beitrag der Stadt Wädenswil beträgt demnach CHF 772 000.–, zuzüglich Zinsen von 5% ab Dezember 2009. Somit kostet diese Strasse fast wieder den ursprünglich abgemachten Betrag von einer Million Franken.
Gegen den Entscheid kann von beiden Parteien bis am 4. September 2014 Rekurs beim Verwaltungsgericht angemeldet werden.
Über mehrere Jahre hinweg stritt die Stadt Wädenswil mit der Pensionskasse Energie über die städtische Beteiligung an Land- und Erstellungskosten des untersten Teilstückes der Holzmoosrütistrasse. Nun hat die zuständige Schätzungskommission des Kantons Zürich entschieden.
Die private Bauherrschaft hatte 2003 das Gesuch für den Bau dieser Sammelstrasse an die Stadt gestellt. Dies war Voraussetzung für die Realisierung der angrenzenden Wohnüberbauung. Obwohl zum Bau der Strasse verpflichtet, erklärte sich die Stadt damals aus finanziellen Gründen ausser Stande, diese selber zu bauen. Es wurde deshalb eine Vereinbarung zwischen der Stadt und der privaten Bauherrschaft PKE abgeschlossen, in der sich die Stadt bereit erklärte, den vorzeitigen Bau dieser Sammelstrasse zu ermöglichen und andererseits die Verpflichtung einging, nach Abschluss der Bauarbeiten dem Gemeinderat ein Kreditbegehren in der Höhe von pauschal CHF 1 Mio. zu unterbreiten. Der Stadtrat beantragte dem Parlament diesen Pauschalbeitrag von CHF 1 Mio. im März 2009. Dieses Kreditbegehren warf schon im Vorfeld hohe politische Wellen – und wurde prompt im November 2009 abgelehnt.
Gegen diesen Entscheid erhob die Bauherrschaft Beschwerde beim Bezirksrat, dieser hob den Beschluss auf. In der Folge verzichtete der Gemeinderat auf einen Weiterzug und beauftragte den Stadtrat, eine andere Lösung zu finden.
Für den neuen Anlauf stützten sich die Parteien nicht mehr auf die vertraglich fixierte Pauschale, sondern auf die Regelungen zu Strassen- und Trottoirbeiträgen gemäss Strassengesetz des Kantons Zürich. Die für Abtretungsstreitigkeiten zuständige Schätzungskommission des Kantons Zürich Kreis II wurde angerufen. Sie hat nun einen Entscheid gefällt und die Kostenanteile der Parteien festgelegt.
Grundlage für die Anteile der beiden Parteien bilden die Kosten für Bau und Landerwerb der Holzmoosrütistrasse. Die Schätzungskommission beziffert die gesamten Kosten auf CHF 1.54 Mio., wobei die private Bauherrschaft im Verfahren für die Baukosten eine wesentlich höhere Forderung gestellt hatte. Weiter legt die Schätzungskommission fest, dass die Gesamtkosten je zur Hälfte von der Stadt und der Bauherrschaft zu bezahlen sind. Begründet wird diese Verteilung damit, dass sowohl die Beklagten als auch die Stadt einen Nutzen aus der erstellten Holzmoosrütistrasse habe. Der Beitrag der Stadt Wädenswil beträgt demnach CHF 772 000.–, zuzüglich Zinsen von 5% ab Dezember 2009. Somit kostet diese Strasse fast wieder den ursprünglich abgemachten Betrag von einer Million Franken.
Gegen den Entscheid kann von beiden Parteien bis am 4. September 2014 Rekurs beim Verwaltungsgericht angemeldet werden.