Wädenswil

Stadtrat stellt Gebäude auf ehemaligem Brauerei-Areal unter Schutz

Der Stadtrat hat am 19. Oktober 2015 beschlossen, die Gebäude Seestrasse 29 und 31 denkmalpflegerisch zu schützen. Die Gebäude dürfen nicht abgebrochen werden.

Beim Haus Seestrase 29 sind die konstruktive Grundstruktur mit Aussenwänden, die Fassaden sowie die Dachflächen mit Ziegeleindeckung neu unter Schutz gestellt, nicht aber der als Garage genutzte Anbau in der Verlängerung des Kosthauses. Dieser ist kein bedeutender baulicher Zeuge und kann ersetzt werden. Beim Haus Seestrasse 31 wurden die konstruktive Grundstruktur mit Aussenwänden, die Fassaden mit den originalen Fenstern mit Metallrahmen und -sprossen sowie die Druckleitung, die auf der Hangseite in einen Raum führt und dort abgetrennt ist, als schützenswert empfunden. Die Druckleitung erhält den Schutz als Relikt der Wasserkraftnutzung. Auf Anfrage meldete die Eigentümerin PSP Swiss Property, dass sie mit der Stadt Wädenswil in Kontakt sei und den Entscheid prüfe. Das gesamte Areal kam im November 2013 in die Schlagzeilen, weil es in einem Gutachten als «einsturzgefährdet» bezeichnet wurde. Verschiedene Mieter musten daraufhin die Liegenschaften praktisch über Nacht verlassen.

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