Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Baufirma Toneatti AG betreffend Vergabe der Baumeisterarbeiten gutgeheissen und ihr den Zuschlag für die Baumeisterarbeiten erteilt. Im Entscheid wird kritisiert, die Zuschlagskriterien Qualität und Ökologie seien von der Stadt nicht hinreichend differenziert gewichtet worden. Nach der Würdigung des Verwaltungsgerichts kommt die Toneatti AG auf den 1. Rang. Weil die Preisdifferenz zwischen den Angeboten sehr gering ist, geben die «weichen» Faktoren Qualität und Ökologie den Ausschlag. Der Stadtrat und die Baukommission Rotweg bedauern den Entscheid, vorab für die Firma Streuli Bau AG, welche gemäss städtischen Berechnungen den Zuschlag erhalten hätte. Erfreulich ist jedoch, dass das Verwaltungsgericht so schnell entschieden hat, damit das Projekt keine weitere Verzögerung erleidet und vorangetrieben werden kann. Gegen die Firma Toneatti AG bestehen keine Vorbehalte. Das Auswahlverfahren stützte sich allein auf Bewertungskriterien.(w)
Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Baufirma Toneatti AG betreffend Vergabe der Baumeisterarbeiten gutgeheissen und ihr den Zuschlag für die Baumeisterarbeiten erteilt. Im Entscheid wird kritisiert, die Zuschlagskriterien Qualität und Ökologie seien von der Stadt nicht hinreichend differenziert gewichtet worden. Nach der Würdigung des Verwaltungsgerichts kommt die Toneatti AG auf den 1. Rang. Weil die Preisdifferenz zwischen den Angeboten sehr gering ist, geben die «weichen» Faktoren Qualität und Ökologie den Ausschlag. Der Stadtrat und die Baukommission Rotweg bedauern den Entscheid, vorab für die Firma Streuli Bau AG, welche gemäss städtischen Berechnungen den Zuschlag erhalten hätte. Erfreulich ist jedoch, dass das Verwaltungsgericht so schnell entschieden hat, damit das Projekt keine weitere Verzögerung erleidet und vorangetrieben werden kann. Gegen die Firma Toneatti AG bestehen keine Vorbehalte. Das Auswahlverfahren stützte sich allein auf Bewertungskriterien.(w)