Alle zwölf kommunalen Vormundschaftsbehörden im Bezirk Horgen werden per 1. Januar 2013 durch eine einzige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde abgelöst.
Das Vormundschaftsrecht wird nach 100 Jahren durch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ersetzt. Dies bringt eine Änderung der Behördenorganisation mit sich. Künftig wird die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Geschäfte der Vormundschaftsbehörden übernehmen und fortführen. Die KESB Bezirk Horgen ist ab dem neuen Jahr Ansprechpartnerin in sämtlichen Belangen des Kindes- und Erwachsenenschutzes und nimmt auch Gefährdungsmeldungen entgegen.
Ab Januar 2013 befindet sich die Behörde an folgendem Standort:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Horgen, Dammstrasse 12, 8810 Horgen, Telefon 044 718 40 40, Fax 044 718 40 41
E-Mail: kanzlei@kesb-horgen.ch, www.kesb-horgen.ch
Alle zwölf kommunalen Vormundschaftsbehörden im Bezirk Horgen werden per 1. Januar 2013 durch eine einzige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde abgelöst.
Das Vormundschaftsrecht wird nach 100 Jahren durch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ersetzt. Dies bringt eine Änderung der Behördenorganisation mit sich. Künftig wird die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Geschäfte der Vormundschaftsbehörden übernehmen und fortführen. Die KESB Bezirk Horgen ist ab dem neuen Jahr Ansprechpartnerin in sämtlichen Belangen des Kindes- und Erwachsenenschutzes und nimmt auch Gefährdungsmeldungen entgegen.
Ab Januar 2013 befindet sich die Behörde an folgendem Standort:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Horgen, Dammstrasse 12, 8810 Horgen, Telefon 044 718 40 40, Fax 044 718 40 41
E-Mail: kanzlei@kesb-horgen.ch, www.kesb-horgen.ch