Der Bund hat die vom Betrieb des Flughafens Zürich betroffenen Kantone aufgefordert, zu den betrieblichen Möglichkeiten zur Umsetzung des Staatsvertrags Schweiz–Deutschland Stellung zu nehmen.
Der Regierungsrat hat die vom Bund zur Diskussion gestellten Varianten anhand seiner 2004 festgelegten Flughafenpolitik beurteilt. Die betrieblichen und lärmmässigen Auswirkungen der vom Bund vorgeschlagenen Varianten sind noch nicht abschliessend bekannt. Deshalb hat sich der Regierungsrat noch nicht auf eine Variante festgelegt. Weil die Folgen der abendlichen Ausweitung der deutschen Sperrzeiten zur Hauptsache zu Lasten der Gebiete im Osten gehen, soll nach Auffassung des Regierungsrates die Option, das Ostkonzept auch am Morgen einzusetzen, nicht weiterverfolgt werden. Stattdessen fordert er die rasche Einführung des gekröpften Nordanflugs.
Im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag mit Deutschland hat der Bund in den letzten Wochen zwei verschiedene, zeitlich verschobene Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Zum Staatsvertrag hat sich die Zürcher Regierung bereits am 30. Oktober 2012 geäussert und diesem unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt. Parallel zum Ratifikationsprozess zum Staatsvertrag prüft das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), wie der Staatsvertrag betrieblich umgesetzt werden soll. Diese Arbeiten erfolgen im laufenden Verfahren zum Erlass des Objektblattes Flughafen Zürich als Teil des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL).
Flughafenpolitik als Grundlage für die Stellungnahme der Zürcher Regierung
Der Regierungsrat hat am 15. September 2004 die Pfeiler der Flughafenpolitik des Kantons Zürich festgelegt, an denen grundsätzlich auch die vom Bund vorgeschlagenen Betriebsvarianten zur Umsetzung des Staatsvertrages gemessen werden müssen. Die Bündelung der Flugbewegungen über den am wenigsten dicht besiedelten Gebieten wird dem Schutz der Bevölkerung am besten gerecht und entspricht auch den Vorgaben der Umweltschutzgesetzgebung des Bundes sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichts. Weitere wichtige Grundsätze der Flughafenpolitik des Kantons Zürich sind die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Zürich durch einen wettbewerbsfähigen Flughafen mit Drehkreuzfunktion sowie die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Flugbetriebs.
Regierungsrat fordert den gekröpften Nordanflug zur morgendlichen Entlastung des Ostens und des Südens
Ein Überblick über die vom Bund zur Diskussion gestellten Betriebsvarianten zeigt, dass während der deutschen Sperrzeiten am Abend fast durchgehend der Einsatz des Ostkonzepts vorgesehen ist. Rund 15 Prozent der abendlichen Anflüge werden indessen aus Wettergründen von Süden her erfolgen müssen, wo, namentlich im mittleren Glattal, die Siedlungsdichte deutlich höher ist als im Osten und wo die Wohnbevölkerung in Zukunft noch stark wachsen wird.
Während der morgendlichen Sperrzeiten werden alle Möglichkeiten geprüft: Ostkonzept, Nordkonzept mit gekröpftem Anflug und Südkonzept. Aufgrund der Tatsache, dass die Folgen der Ausweitung der deutschen Sperrzeiten am Abend zur Hauptsache zu Lasten der Gebiete im Osten gehen, soll jene Variante, die auch während der morgendlichen Sperrzeiten den Einsatz des Ostkonzepts vorsieht, nach Auffassung des Regierungsrates nicht weiter verfolgt werden. Zwischen den Alternativen zum Ostkonzept am Morgen – Südkonzept und gekröpfter Nordanflug – spricht sich die Zürcher Regierung klar für den gekröpften Nordanflug aus. Südstarts geradeaus zur Kapazitätssteigerung lehnt der Regierungsrat weiterhin kategorisch ab.
Sollten zur Umsetzung des Staatsvertrags Verlängerungen der Pisten 28 und 32 ins Auge gefasst werden, so besteht gemäss § 19 des kantonalen Flughafengesetzes ein Weisungsrecht des Regierungsrates. Solche Weisungen genehmigt der Kantonsrat in der Form des referendumsfähigen Beschlusses. Der Regierungsrat weist in seiner Stellungnahme an den Bund darauf hin, dass seine Haltung zu den verschiedenen Betriebsvarianten unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kantonsrates bzw. des Volkes steht.
In seiner Antwort an den Bund betont der Regierungsrat, dass er im Rahmen des abgekürzten Anhörungsverfahrens nur eine vorläufige Stellungnahme abgibt. Die zur Diskussion gestellten Betriebsvarianten können aufgrund der heutigen Faktenlage nicht in ihrer ganzen Tragweite und abschliessend beurteilt werden.
Die Stellungnahme des Regierungsrates steht unter dem klaren Vorbehalt, dass der Staatsvertrag von beiden Ländern ratifiziert wird.
Der Bund hat die vom Betrieb des Flughafens Zürich betroffenen Kantone aufgefordert, zu den betrieblichen Möglichkeiten zur Umsetzung des Staatsvertrags Schweiz–Deutschland Stellung zu nehmen.
Der Regierungsrat hat die vom Bund zur Diskussion gestellten Varianten anhand seiner 2004 festgelegten Flughafenpolitik beurteilt. Die betrieblichen und lärmmässigen Auswirkungen der vom Bund vorgeschlagenen Varianten sind noch nicht abschliessend bekannt. Deshalb hat sich der Regierungsrat noch nicht auf eine Variante festgelegt. Weil die Folgen der abendlichen Ausweitung der deutschen Sperrzeiten zur Hauptsache zu Lasten der Gebiete im Osten gehen, soll nach Auffassung des Regierungsrates die Option, das Ostkonzept auch am Morgen einzusetzen, nicht weiterverfolgt werden. Stattdessen fordert er die rasche Einführung des gekröpften Nordanflugs.
Im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag mit Deutschland hat der Bund in den letzten Wochen zwei verschiedene, zeitlich verschobene Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Zum Staatsvertrag hat sich die Zürcher Regierung bereits am 30. Oktober 2012 geäussert und diesem unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt. Parallel zum Ratifikationsprozess zum Staatsvertrag prüft das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), wie der Staatsvertrag betrieblich umgesetzt werden soll. Diese Arbeiten erfolgen im laufenden Verfahren zum Erlass des Objektblattes Flughafen Zürich als Teil des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL).
Flughafenpolitik als Grundlage für die Stellungnahme der Zürcher Regierung
Der Regierungsrat hat am 15. September 2004 die Pfeiler der Flughafenpolitik des Kantons Zürich festgelegt, an denen grundsätzlich auch die vom Bund vorgeschlagenen Betriebsvarianten zur Umsetzung des Staatsvertrages gemessen werden müssen. Die Bündelung der Flugbewegungen über den am wenigsten dicht besiedelten Gebieten wird dem Schutz der Bevölkerung am besten gerecht und entspricht auch den Vorgaben der Umweltschutzgesetzgebung des Bundes sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichts. Weitere wichtige Grundsätze der Flughafenpolitik des Kantons Zürich sind die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Zürich durch einen wettbewerbsfähigen Flughafen mit Drehkreuzfunktion sowie die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Flugbetriebs.
Regierungsrat fordert den gekröpften Nordanflug zur morgendlichen Entlastung des Ostens und des Südens
Ein Überblick über die vom Bund zur Diskussion gestellten Betriebsvarianten zeigt, dass während der deutschen Sperrzeiten am Abend fast durchgehend der Einsatz des Ostkonzepts vorgesehen ist. Rund 15 Prozent der abendlichen Anflüge werden indessen aus Wettergründen von Süden her erfolgen müssen, wo, namentlich im mittleren Glattal, die Siedlungsdichte deutlich höher ist als im Osten und wo die Wohnbevölkerung in Zukunft noch stark wachsen wird.
Während der morgendlichen Sperrzeiten werden alle Möglichkeiten geprüft: Ostkonzept, Nordkonzept mit gekröpftem Anflug und Südkonzept. Aufgrund der Tatsache, dass die Folgen der Ausweitung der deutschen Sperrzeiten am Abend zur Hauptsache zu Lasten der Gebiete im Osten gehen, soll jene Variante, die auch während der morgendlichen Sperrzeiten den Einsatz des Ostkonzepts vorsieht, nach Auffassung des Regierungsrates nicht weiter verfolgt werden. Zwischen den Alternativen zum Ostkonzept am Morgen – Südkonzept und gekröpfter Nordanflug – spricht sich die Zürcher Regierung klar für den gekröpften Nordanflug aus. Südstarts geradeaus zur Kapazitätssteigerung lehnt der Regierungsrat weiterhin kategorisch ab.
Sollten zur Umsetzung des Staatsvertrags Verlängerungen der Pisten 28 und 32 ins Auge gefasst werden, so besteht gemäss § 19 des kantonalen Flughafengesetzes ein Weisungsrecht des Regierungsrates. Solche Weisungen genehmigt der Kantonsrat in der Form des referendumsfähigen Beschlusses. Der Regierungsrat weist in seiner Stellungnahme an den Bund darauf hin, dass seine Haltung zu den verschiedenen Betriebsvarianten unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kantonsrates bzw. des Volkes steht.
In seiner Antwort an den Bund betont der Regierungsrat, dass er im Rahmen des abgekürzten Anhörungsverfahrens nur eine vorläufige Stellungnahme abgibt. Die zur Diskussion gestellten Betriebsvarianten können aufgrund der heutigen Faktenlage nicht in ihrer ganzen Tragweite und abschliessend beurteilt werden.
Die Stellungnahme des Regierungsrates steht unter dem klaren Vorbehalt, dass der Staatsvertrag von beiden Ländern ratifiziert wird.