Wädenswil

Keine Ablenkung am Steuer!

Mit einer verkehrspolizeilichen Kontrolle auf der Seestrasse beim Strandbad Rietliau endete Ende Oktober die Kampagne «keine Ablenkung» mit der die Polizei auf die Gefahren der Ablenkung und Unaufmerksamkeit hinter dem Steuer aufmerksam machte. Der Wädenswiler Anzeiger begleitete zusammen mit Paolo Mikus, Chef der Stadtpolizei Wädenswil, die Kontrolle.

Auf den Strassen des Kantons Zürich kam es im Jahr 2011 zu total 13‘229 Verkehrsunfällen. Davon sind 2‘881 Unfälle auf Ablenkung und Unaufmerksamkeit zurückzuführen, bei 770 Unfällen kam es zu Personenschäden. Anlässlich der Mitte September gestarteten verkehrspolizeilichen Präventionskampagne führte die Stadtpolizei Wädenswil, unterstützt durch die Kantonspolizei Zürich und die Gemeindepolizeien Horgen und Richterswil zum Abschluss der Kampagne am Dienstag, 23. Oktober 2012, eine verkehrspolizeiliche Kontrolle durch. Sowohl von Horgen wie auch von Wädenswil kommende Fahrzeuglenker wurden kontrolliert. Wer als Fahrzeuglenker in die see- und bergseitigen Kontrollboxen gelotst wurde, wurde vorgängig von einem Kontrollposten einer Verkehrs-Übertretung überführt. Dabei wurde Augenmerk auf den Inhalt der Kampagne, Ablenkung und Unaufmerksamkeit, gelegt. Aber auch andere Mängel wie zum Beispiel «Einäuger», also Fahrzeug mit nur einem funktionierenden Scheinwerfer, wurden beanstandet. Insgesamt wurden in etwas mehr als zwei Stunden 71 Fahrzeuge kontrolliert. Davon kam es zu 24 Verzeigungen wegen Ablenkung.

Nicht nur telefonierenlenkt ab

Die meisten Verzeigungen betrafen das bekannte Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Paolo Mikus ist es aber ein Anliegen, dass nicht nur telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung als Ablenkung wahrgenommen wird. Essen, hantieren am MP3-Player oder gar SMS-Schreiben gefährden den Lenker und andere Verkehrsteilnehmer. Aber auch schwierige Gespräche mit dem Beifahrer oder der Beifahrerin, unruhige Kinder oder Tiere sind Gefahrenquellen. Und selbst Telefonieren mit Freisprecheinrichtung kann bei einem emotionalen Gespräch ablenken und zu Unaufmerksamkeit führen und wäre somit strafbar.
Nur Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung wird nach Gesetz mit einer Ordnungsbusse von CHF 100 geregelt. Bei allen anderen Fällen von Ablenkung oder Unaufmerksamkeit, welche als fahrlässig eingestuft wird, kommt es zu einer Verzeigung, die wesentlich teurer wird als eine Busse und auch zu einem Führerausweisentzug führen kann. Die Polizei empfiehlt daher, sich schon vor der Fahrt entsprechend vorzubereiten und einzurichten, wie zum Beispiel das Navigationsgerät vor der Fahrt zu programmieren.
Die Präventionskampagne «Keine Ablenkung» der Zürcher Polizeien wurde nun per Ende Oktober beendet. Selbstverständlich wird die Polizei aber auch weiterhin ein Augenmerk auf unaufmerksame Lenker richten.

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