Der Wädenswiler Stadtrat hat eine am 9. Juli 2012 überwiesene Interpellation der Gemeinderäte Peter Schuppli und Astrid Furrer (FDP), Ivo Peyer (BFPW) sowie Ivano Coduri und Erich Schärer (SVP) betreffend Auswirkungen der Annahme der Kulturlandinitiative Anfang Oktober beantwortet.
In seiner Antwort führt der Stadtrat aus, dass die vom Zürcher Stimmvolk am 17. Juni 2012 angenommene Kulturlandinitiative Auswirkungen auf die ganze Siedlungsentwicklung im Kanton Zürich hat. Die unmittelbare Folge ist, dass die Baudirektion bis zu einem Kantonsratsbeschluss über die Umsetzung der Kulturlandinitiative keine Einzonungen zur Schaffung von Wohn- und Arbeitsraum mehr genehmigen wird. Es handelt sich faktisch um ein Moratorium. Betreffend den mittel- und langfristigen Folgen gelte es, die Umsetzungsvorlage abzuwarten.
Bekanntlich handelt es sich bei der Kulturlandinitiative um eine Volksinitiative in Form der allgemeinen Anregung. Der Regierungsrat arbeitet innert eines Jahres nach der Volksabstimmung eine Umsetzungsvorlage aus. Innerhalb weiterer zwei Jahre hat der Kantonsrat über die Umsetzungsvorlage zu befinden. Dieser Beschluss wiederum untersteht dem fakultativen Referendum. Insgesamt kann also davon ausgegangen werden, dass es zwei bis drei Jahre dauern wird, bis die Auswirkungen der Kulturlandinitiative geklärt sind. Möglich ist zudem, dass das Vorhaben nochmals vors Volk kommt; dann nämlich wenn gegen die Umsetzungsvorlage das Referendum ergriffen wird.
Neubüel im Richtplan berücksichtigt
Im Antrag des Regierungsrates vom 28. März 2012 an den Kantonsrat zur Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplanes ist die vom Stadtrat und der Regionalplanung angeregte Ausdehnung des Siedlungsgebietes zwischen Hinter Rüti und Neubüel (westlich der Zugerstrasse) berücksichtigt. In der Vorlage ist auch die Reduktion des Siedlungsgebietes im Stoffel enthalten. Ob die Kulturlandinitiative nun Auswirkungen auf die erwähnte Ausdehnung des Siedlungsgebietes hat, wird erst die Umsetzungsvorlage zeigen.
Ein Hauptanliegen war den Interpellanten das geplante Gewerbegebiet im Neubüel, dass nach Annahme der Initiative nicht mehr realisierbar sein soll. Der Stadtrat muss diesbezüglich die Umsetzungsvorlage abwarten, wie er in seiner Antwort schreibt.
Keine Alternativstandorte vorhanden
Sofern die Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative und der revidierte kantonale Richtplan dies auch zukünftig zulassen, wird der Stadtrat sich weiterhin für die Ausdehnung des Gewerbegebietes «Hinter Rüti – Neubüel» einsetzen. Im Weiteren ist der Stadtrat bestrebt, bestehende Gewerbegebiete zu erhalten und brach liegende Flächen im Siedlungsgebiet zu aktivieren. Denkbar ist auch, aus strategischen Gründen punktuell Gewerbeland zu erwerben und zu angemessenen Konditionen interessierten Betrieben zur Verfügung zu stellen. Der Stadtrat macht klar, dass keine Alternativstandorte mit gleicher Flächenausdehnung in Wädenswil vorhanden sind, sollte das Neubüel nicht umgezont werden können. Es ist daher die Strategie weiter zu verfolgen, kleinere dezentral gelegene Gewerbeflächen zu aktivieren.
Eine weitere Frage betraf die Umsetzung der vom Stadtrat im Frühling vorgestellten Räumlichen Entwicklungsstrategie (RES). Darin spielt das Gebiet Neubüel eine wesentliche Rolle, der überwiegende Teil der Aussagen in der Räumlichen Entwicklungsstragie sei aber nicht tangiert, schreibt der Stadtrat.
Zur Frage nach verdichtetem Bauen anerkennt der Stadtrat, aufgrund des anhaltenden Siedlungsdruckes im Grossraum Zürich, die Notwendigkeit zum verdichteten Bauen an dafür geeigenten Orten. In allen aktuellen raumplanerischen Vorhaben werden daher Fragen zur Verdichtung behandelt. Es ist aber auch darauf hinzuweisen, dass Verdichtung kein unendliches Wachstum ermöglicht. So wird früher oder später darüber zu diskutieren sein, ob der steigende Flächenbedarf pro Kopf sinnvoll ist oder allenfalls eingedämmt werden soll.
Die Stadt ist noch nicht fertig gebaut
Auf die Frage ob sich der Stadtrat klar und einstimmig gegen das Schlagwort «Die Stadt ist gebaut» bekennen könne, antwortet die Behörde, dass der Stadtrat in der Stadtentwicklung eine proaktive Haltung einnehme. Dies
belegt er mit der Räumlichen Entwicklungsstrategie, mit der er die Entwicklungsschwerpunkte beschreibt. Daraus geht hervor, dass der Stadtrat ein moderates bzw. qualitatives Wachstum anstrebt. In diesem Sinne: Ja, der Stadtrat sei bestrebt, die Schaffung von zusätzlichem Wohn- und Gewerberaum zu fördern, schreibt er. Darüber hinaus ist der Stadtrat bestrebt, die Stadt Wädenswil noch stärker als Wohn- und Bildungsstadt zu etablieren.
Der Stadtrat bekräftigt weiter, dass er den Willen des Stimmvolkes nach einem sorgsamen Umgang mit Kulturland und Ressourcen ernst nimmt. Dies wird auch in seine künftigen städtbaulichen Visionen einfliessen. Die Umsetzung wird aber zum grossen Teil vom Kantons- und Regierungsrat abhängen.
Betreffend der Auswirkungen der Initiative auf Boden- und Mietpreise geht das statistische Amt des Kantons Zürich unabhängig von der Kulturlandinitiative davon aus, dass die Preise im Grossraum Zürich an zentralen Lagen weiterhin steigen werden. Der Stadtrat teilt diese Einschätzung. Er vermutet, dass die Kulturlandinitiative diesen Trend eher verstärken wird. Der Stadtrat ist sich jedoch bewusst, dass die Boden-, Immobilien- und Mietpreise
von ganz verschiedenen Faktoren abhängig sind.
Der Wädenswiler Stadtrat hat eine am 9. Juli 2012 überwiesene Interpellation der Gemeinderäte Peter Schuppli und Astrid Furrer (FDP), Ivo Peyer (BFPW) sowie Ivano Coduri und Erich Schärer (SVP) betreffend Auswirkungen der Annahme der Kulturlandinitiative Anfang Oktober beantwortet.
In seiner Antwort führt der Stadtrat aus, dass die vom Zürcher Stimmvolk am 17. Juni 2012 angenommene Kulturlandinitiative Auswirkungen auf die ganze Siedlungsentwicklung im Kanton Zürich hat. Die unmittelbare Folge ist, dass die Baudirektion bis zu einem Kantonsratsbeschluss über die Umsetzung der Kulturlandinitiative keine Einzonungen zur Schaffung von Wohn- und Arbeitsraum mehr genehmigen wird. Es handelt sich faktisch um ein Moratorium. Betreffend den mittel- und langfristigen Folgen gelte es, die Umsetzungsvorlage abzuwarten.
Bekanntlich handelt es sich bei der Kulturlandinitiative um eine Volksinitiative in Form der allgemeinen Anregung. Der Regierungsrat arbeitet innert eines Jahres nach der Volksabstimmung eine Umsetzungsvorlage aus. Innerhalb weiterer zwei Jahre hat der Kantonsrat über die Umsetzungsvorlage zu befinden. Dieser Beschluss wiederum untersteht dem fakultativen Referendum. Insgesamt kann also davon ausgegangen werden, dass es zwei bis drei Jahre dauern wird, bis die Auswirkungen der Kulturlandinitiative geklärt sind. Möglich ist zudem, dass das Vorhaben nochmals vors Volk kommt; dann nämlich wenn gegen die Umsetzungsvorlage das Referendum ergriffen wird.
Neubüel im Richtplan berücksichtigt
Im Antrag des Regierungsrates vom 28. März 2012 an den Kantonsrat zur Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplanes ist die vom Stadtrat und der Regionalplanung angeregte Ausdehnung des Siedlungsgebietes zwischen Hinter Rüti und Neubüel (westlich der Zugerstrasse) berücksichtigt. In der Vorlage ist auch die Reduktion des Siedlungsgebietes im Stoffel enthalten. Ob die Kulturlandinitiative nun Auswirkungen auf die erwähnte Ausdehnung des Siedlungsgebietes hat, wird erst die Umsetzungsvorlage zeigen.
Ein Hauptanliegen war den Interpellanten das geplante Gewerbegebiet im Neubüel, dass nach Annahme der Initiative nicht mehr realisierbar sein soll. Der Stadtrat muss diesbezüglich die Umsetzungsvorlage abwarten, wie er in seiner Antwort schreibt.
Keine Alternativstandorte vorhanden
Sofern die Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative und der revidierte kantonale Richtplan dies auch zukünftig zulassen, wird der Stadtrat sich weiterhin für die Ausdehnung des Gewerbegebietes «Hinter Rüti – Neubüel» einsetzen. Im Weiteren ist der Stadtrat bestrebt, bestehende Gewerbegebiete zu erhalten und brach liegende Flächen im Siedlungsgebiet zu aktivieren. Denkbar ist auch, aus strategischen Gründen punktuell Gewerbeland zu erwerben und zu angemessenen Konditionen interessierten Betrieben zur Verfügung zu stellen. Der Stadtrat macht klar, dass keine Alternativstandorte mit gleicher Flächenausdehnung in Wädenswil vorhanden sind, sollte das Neubüel nicht umgezont werden können. Es ist daher die Strategie weiter zu verfolgen, kleinere dezentral gelegene Gewerbeflächen zu aktivieren.
Eine weitere Frage betraf die Umsetzung der vom Stadtrat im Frühling vorgestellten Räumlichen Entwicklungsstrategie (RES). Darin spielt das Gebiet Neubüel eine wesentliche Rolle, der überwiegende Teil der Aussagen in der Räumlichen Entwicklungsstragie sei aber nicht tangiert, schreibt der Stadtrat.
Zur Frage nach verdichtetem Bauen anerkennt der Stadtrat, aufgrund des anhaltenden Siedlungsdruckes im Grossraum Zürich, die Notwendigkeit zum verdichteten Bauen an dafür geeigenten Orten. In allen aktuellen raumplanerischen Vorhaben werden daher Fragen zur Verdichtung behandelt. Es ist aber auch darauf hinzuweisen, dass Verdichtung kein unendliches Wachstum ermöglicht. So wird früher oder später darüber zu diskutieren sein, ob der steigende Flächenbedarf pro Kopf sinnvoll ist oder allenfalls eingedämmt werden soll.
Die Stadt ist noch nicht fertig gebaut
Auf die Frage ob sich der Stadtrat klar und einstimmig gegen das Schlagwort «Die Stadt ist gebaut» bekennen könne, antwortet die Behörde, dass der Stadtrat in der Stadtentwicklung eine proaktive Haltung einnehme. Dies
belegt er mit der Räumlichen Entwicklungsstrategie, mit der er die Entwicklungsschwerpunkte beschreibt. Daraus geht hervor, dass der Stadtrat ein moderates bzw. qualitatives Wachstum anstrebt. In diesem Sinne: Ja, der Stadtrat sei bestrebt, die Schaffung von zusätzlichem Wohn- und Gewerberaum zu fördern, schreibt er. Darüber hinaus ist der Stadtrat bestrebt, die Stadt Wädenswil noch stärker als Wohn- und Bildungsstadt zu etablieren.
Der Stadtrat bekräftigt weiter, dass er den Willen des Stimmvolkes nach einem sorgsamen Umgang mit Kulturland und Ressourcen ernst nimmt. Dies wird auch in seine künftigen städtbaulichen Visionen einfliessen. Die Umsetzung wird aber zum grossen Teil vom Kantons- und Regierungsrat abhängen.
Betreffend der Auswirkungen der Initiative auf Boden- und Mietpreise geht das statistische Amt des Kantons Zürich unabhängig von der Kulturlandinitiative davon aus, dass die Preise im Grossraum Zürich an zentralen Lagen weiterhin steigen werden. Der Stadtrat teilt diese Einschätzung. Er vermutet, dass die Kulturlandinitiative diesen Trend eher verstärken wird. Der Stadtrat ist sich jedoch bewusst, dass die Boden-, Immobilien- und Mietpreise
von ganz verschiedenen Faktoren abhängig sind.