Wädenswil

Kommission Poststellen verurteilt Vorgehen der Post in der Au

An die Kommission Poststellen konnten sich bis anhin Gemeinden wenden, wenn sie mit einer Schliessung oder Verlegung einer Poststelle nicht einverstanden war. Die Stadt Wädenswil wandte sich wegen der Schliessung der Post Au an diese Kommission.

Mit Inkrafttreten der neuen Postgesetzgebung wird die ausserparlamentarische Kommission Poststellen per 1. Oktober 2012 aufgelöst. Danach wird ihre Aufgabe von der Postkommission (PostCom) wahrgenommen. An ihrer letzten Sitzung hat die Kommission Poststellen fünf Eingaben von Gemeinden gegen Entscheide der Post zu Schliessung oder Verlegung von Poststellen überprüft und Empfehlungen abgegeben.

Die Agenturlösung in der Au lehnt die Kommission ab. Die Post hat den Dialog mit der Gemeinde nicht ordentlich durchgeführt. Im Fall Au stellt die Kommission in zweierlei Hinsicht ein fait accompli fest: Noch bevor sich die Post an die Behörden von Wädenswil wandte, um Gespräche über die Postversorgung im Ortsteil Au zu führen, kündigte sie bereits das Postlokal. Sie machte dann der Gemeinde gegenüber geltend, keine geeigneten Räume für eine neue Filiale gefunden zu haben, was aber angesichts der kurzen Zeitspanne zwischen dem ersten Gespräch Ende Januar und der Entscheideröffnung Ende Mai nicht zu erstaunen vermag. Die Kommission ist sehr befremdet über dieses Vorgehen, das die Gemeinde vor vollendete Tatsachen stellte. Inakzeptabel ist zudem, dass die Umsetzung des Entscheids der Post entgegen der Vorgaben der Postverordnung bereits vor der Behandlung des Falls durch die Kommission erfolgt ist und damit auch die Kommission vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Die Kommission hat im Übrigen aufgrund der örtlichen Verhältnisse Verständnis für den Wunsch auf Erhalt der Poststelle. Der Bericht der Kommission hat allerdings nur beratenden Charakter. Die Schweizerische Post wird den Bericht prüfen und mit der Stadt Wädenswil entsprechend Kontakt aufnehmen.

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