Anwohnerinnen und Anwohner zeigten sich ob der aktuellen Tätigkeiten auf dem Gelände des Kindergartens besorgt. Ihre grösste Sorge: Das Gelände könnte verkauft und weiter «verdichtet» werden.
Auf Anfrage des Richterswiler Anzeigers nimmt die Gemeinde zu den Vorkommnissen an der Etzelstrasse Stellung:
Der Kindergarten Etzelstrasse wird seit Dezember 2025 nicht mehr als Kindergarten genutzt, weil auch diese Kindergartenklasse, gemeinsam mit den weiteren Klassen aus den Kindergärten Breiten und Wisli, in den Neubau des Kindergartens Mettlen umgezogen ist.
Die demontierten Spielgeräte stehen im Zusammenhang mit dem Wegzug des Kindergartens und der bevorstehenden Zwischennutzung des Gebäudes. Die Räumlichkeiten des ehemaligen Kindergartens Etzel werden vorübergehend als Büroräumlichkeiten für den Fachbereich IT der Gemeindeverwaltung genutzt. Hintergrund ist ein akuter Platzbedarf im Gemeindehaus 1 an der Seestrasse 19.
Die Gemeindeverwaltung Richterswil ist in den letzten Jahren sowohl personell als auch hinsichtlich ihrer Aufgaben und Anforderungen gewachsen. Die vorhandenen Infrastrukturen konnten mit dieser Entwicklung räumlich nicht Schritt halten. Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung gezwungen, sich zunehmend dezentral zu organisieren und punktuell auf externe oder alternative Standorte auszuweichen. Auch weitere Bereiche der Gemeinde, wie zum Beispiel die Gemeindepolizei, stehen aufgrund unzureichender Platzverhältnisse vor ähnlichen Herausforderungen. Entsprechende Lösungen werden laufend geprüft und, wo erforderlich, den Stimmberechtigten zur Entscheidung vorgelegt.
Die Nutzung des ehemaligen Kindergartens erfolgt in enger Absprache mit der Schulpflege und ist ausdrücklich als Zwischennutzung vorgesehen. Die Schulpflege hat dieser Zwischennutzung schriftlich zugestimmt, unter der Bedingung, dass die Räume wieder der Schule zur Verfügung stehen, sobald diese für schulische Zwecke – beispielsweise im Bereich Tagesstrukturen – konkret benötigt werden. Entsprechende Überlegungen bestehen weiterhin. Konkrete Absichten oder Projekte sind noch keine vorhanden.
Für die temporäre Nutzung durch den Fachbereich IT sind begrenzte Umbau-/Umnutzungsarbeiten notwendig, die aktuell ausgeführt werden. Diese beschränken sich auf funktionale Anpassungen (neues Mobiliar, WC-Anlagen, Maler, Strom) und stellen keine umfassende Sanierung dar. Der Gemeinderat erachtet die dafür notwendigen Kosten als verhältnismässig, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Zwischennutzung einen Zeithorizont von mehreren Jahren haben kann. Der Gemeinderat sprach dafür einen Nachtragskredit von CHF 75 000 inkl. MWST.
Über eine allfällige spätere Nutzung der Liegenschaft wird zu gegebener Zeit informiert, sobald entsprechende Entscheide vorliegen. Bis dann muss auch eine Lösung vorliegen, um alle Fachbereiche der Gemeindeverwaltung wieder in geeigneten Büroräumlichkeiten unterzubringen. rb/Ri
Anwohnerinnen und Anwohner zeigten sich ob der aktuellen Tätigkeiten auf dem Gelände des Kindergartens besorgt. Ihre grösste Sorge: Das Gelände könnte verkauft und weiter «verdichtet» werden.
Auf Anfrage des Richterswiler Anzeigers nimmt die Gemeinde zu den Vorkommnissen an der Etzelstrasse Stellung:
Der Kindergarten Etzelstrasse wird seit Dezember 2025 nicht mehr als Kindergarten genutzt, weil auch diese Kindergartenklasse, gemeinsam mit den weiteren Klassen aus den Kindergärten Breiten und Wisli, in den Neubau des Kindergartens Mettlen umgezogen ist.
Die demontierten Spielgeräte stehen im Zusammenhang mit dem Wegzug des Kindergartens und der bevorstehenden Zwischennutzung des Gebäudes. Die Räumlichkeiten des ehemaligen Kindergartens Etzel werden vorübergehend als Büroräumlichkeiten für den Fachbereich IT der Gemeindeverwaltung genutzt. Hintergrund ist ein akuter Platzbedarf im Gemeindehaus 1 an der Seestrasse 19.
Die Gemeindeverwaltung Richterswil ist in den letzten Jahren sowohl personell als auch hinsichtlich ihrer Aufgaben und Anforderungen gewachsen. Die vorhandenen Infrastrukturen konnten mit dieser Entwicklung räumlich nicht Schritt halten. Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung gezwungen, sich zunehmend dezentral zu organisieren und punktuell auf externe oder alternative Standorte auszuweichen. Auch weitere Bereiche der Gemeinde, wie zum Beispiel die Gemeindepolizei, stehen aufgrund unzureichender Platzverhältnisse vor ähnlichen Herausforderungen. Entsprechende Lösungen werden laufend geprüft und, wo erforderlich, den Stimmberechtigten zur Entscheidung vorgelegt.
Die Nutzung des ehemaligen Kindergartens erfolgt in enger Absprache mit der Schulpflege und ist ausdrücklich als Zwischennutzung vorgesehen. Die Schulpflege hat dieser Zwischennutzung schriftlich zugestimmt, unter der Bedingung, dass die Räume wieder der Schule zur Verfügung stehen, sobald diese für schulische Zwecke – beispielsweise im Bereich Tagesstrukturen – konkret benötigt werden. Entsprechende Überlegungen bestehen weiterhin. Konkrete Absichten oder Projekte sind noch keine vorhanden.
Für die temporäre Nutzung durch den Fachbereich IT sind begrenzte Umbau-/Umnutzungsarbeiten notwendig, die aktuell ausgeführt werden. Diese beschränken sich auf funktionale Anpassungen (neues Mobiliar, WC-Anlagen, Maler, Strom) und stellen keine umfassende Sanierung dar. Der Gemeinderat erachtet die dafür notwendigen Kosten als verhältnismässig, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Zwischennutzung einen Zeithorizont von mehreren Jahren haben kann. Der Gemeinderat sprach dafür einen Nachtragskredit von CHF 75 000 inkl. MWST.
Über eine allfällige spätere Nutzung der Liegenschaft wird zu gegebener Zeit informiert, sobald entsprechende Entscheide vorliegen. Bis dann muss auch eine Lösung vorliegen, um alle Fachbereiche der Gemeindeverwaltung wieder in geeigneten Büroräumlichkeiten unterzubringen. rb/Ri