An der letztjährigen Gemeindeversammlung vom 18. Juni wurde die angepasste Abfallverordnung und die neue Gebührenstruktur genehmigt. Diese trat per 1. Januar 2026 in Kraft.
Text: Reni Bircher
Seit dem 1. Januar 2026 muss der Hauskehricht (Gebührensäcke) in der Gemeinde Richterswil über Normcontainer entsorgt werden. Lose herumstehende Gebührensäcke oder auch solche neben überfüllten Containern werden nicht mehr akzeptiert und von der Müllabfuhr nicht mitgenommen. Säumige Kundinnen und Kunden können gebüsst werden.
Gemäss neuem Reglement über den Vollzug und die Gebühren der Abfallwirtschaft (RVGA) sind Liegenschafteneigentümerinnen und -eigentümer sowie Verwaltungen verpflichtet, auf ihren Grundstücken für die Kehrichtsammlung genügend Rollcontainer oder Unterflurcontainer bereitzustellen. Das heisst, dass sich die Mieterschaft bei der Eigentümerin, dem Eigentümer oder der Verwaltung melden und auf die zu geringe Anzahl an Containern aufmerksam machen kann, sollte das nötig sein. Im Notfall kann die Mieterin oder der Mieter den Gebührenabfallsack in einen öffentlichen Unterflurcontainer werfen, bis genügend Behälter vorhanden sind.
Sperrgut entsorgen
Sperrgut – also brennbare Materialien wie Holz, Teppiche, Spanplatten usw. –, welches nicht grösser als 150 x 100 x 100 cm und maximal 20 kg schwer ist, muss offen mit den entsprechenden Sperrgutmarken bereitgestellt werden. Diese «Art» von Abfall darf offen herumliegen, denn Tiere haben kein Interesse an Sperrgut, was bei Haushaltsabfall anders ist.
Sperrgut muss offen bereitgestellt werden, damit auf den ersten Blick erkennbar ist, ob es sich wirklich um brennbares Material handelt oder ob sich darunter andere Materialien wie Metall, mineralische Abfälle usw. befinden. Es darf also nicht in schwarzen Säcken bereitgestellt werden.
Nicht in das Sperrgut gehören: Sonderabfälle, Metall, mineralische Abfälle.
Zudem steht den Einwohnern die Sammelstelle an der Weberrütistrasse 13 in Samstagern zur Verfügung, wo Wertstoffe entsorgt werden können (www.hubertrans.ch).
Erfolgreiche Container-Aktion im Sommer 2025
Die Abteilung Werke der Gemeinde Richterswil bot im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. August 2025 im Rahmen einer Container-Aktion an, hochwertige Abfall- und Grüncontainer zum vergünstigten Preis zu beziehen.
Die Aktion stiess auf grosses Interesse. Während der zweimonatigen Aktionszeit wurden 367 neue Container bestellt und ausgeliefert sowie 88 alte Container von Kundinnen und Kunden zur Entsorgung mitgegeben.
An der letztjährigen Gemeindeversammlung vom 18. Juni wurde die angepasste Abfallverordnung und die neue Gebührenstruktur genehmigt. Diese trat per 1. Januar 2026 in Kraft.
Text: Reni Bircher
Seit dem 1. Januar 2026 muss der Hauskehricht (Gebührensäcke) in der Gemeinde Richterswil über Normcontainer entsorgt werden. Lose herumstehende Gebührensäcke oder auch solche neben überfüllten Containern werden nicht mehr akzeptiert und von der Müllabfuhr nicht mitgenommen. Säumige Kundinnen und Kunden können gebüsst werden.
Gemäss neuem Reglement über den Vollzug und die Gebühren der Abfallwirtschaft (RVGA) sind Liegenschafteneigentümerinnen und -eigentümer sowie Verwaltungen verpflichtet, auf ihren Grundstücken für die Kehrichtsammlung genügend Rollcontainer oder Unterflurcontainer bereitzustellen. Das heisst, dass sich die Mieterschaft bei der Eigentümerin, dem Eigentümer oder der Verwaltung melden und auf die zu geringe Anzahl an Containern aufmerksam machen kann, sollte das nötig sein. Im Notfall kann die Mieterin oder der Mieter den Gebührenabfallsack in einen öffentlichen Unterflurcontainer werfen, bis genügend Behälter vorhanden sind.
Sperrgut entsorgen
Sperrgut – also brennbare Materialien wie Holz, Teppiche, Spanplatten usw. –, welches nicht grösser als 150 x 100 x 100 cm und maximal 20 kg schwer ist, muss offen mit den entsprechenden Sperrgutmarken bereitgestellt werden. Diese «Art» von Abfall darf offen herumliegen, denn Tiere haben kein Interesse an Sperrgut, was bei Haushaltsabfall anders ist.
Sperrgut muss offen bereitgestellt werden, damit auf den ersten Blick erkennbar ist, ob es sich wirklich um brennbares Material handelt oder ob sich darunter andere Materialien wie Metall, mineralische Abfälle usw. befinden. Es darf also nicht in schwarzen Säcken bereitgestellt werden.
Nicht in das Sperrgut gehören: Sonderabfälle, Metall, mineralische Abfälle.
Zudem steht den Einwohnern die Sammelstelle an der Weberrütistrasse 13 in Samstagern zur Verfügung, wo Wertstoffe entsorgt werden können (www.hubertrans.ch).
Erfolgreiche Container-Aktion im Sommer 2025
Die Abteilung Werke der Gemeinde Richterswil bot im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. August 2025 im Rahmen einer Container-Aktion an, hochwertige Abfall- und Grüncontainer zum vergünstigten Preis zu beziehen.
Die Aktion stiess auf grosses Interesse. Während der zweimonatigen Aktionszeit wurden 367 neue Container bestellt und ausgeliefert sowie 88 alte Container von Kundinnen und Kunden zur Entsorgung mitgegeben.