Ende November hat der Zürcher Regierungsrat Änderungen im kantonalen Richtplan zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat überwiesen. Der Wädenswiler Berg bleibt dabei Brennpunkt: Sowohl Windpark wie auch Deponie sind weiterhin möglich. Entscheiden wird der Kantonsrat.
Text: Stefan Baumgartner
Für Abfälle, die sich nicht in den Stoffkreislauf zurückführen lassen, braucht es im Kanton Zürich auch künftig Deponien. In einem breit abgestützten Verfahren hat die Baudirektion mögliche Standorte für neue Deponien evaluiert. Aus rund 400 Vorschlägen wurden die am besten geeigneten Standorte ermittelt. Nun beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, 19 neue Deponiestandorte sowie drei Erweiterungen bestehender Deponien in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Drei bereits im Richtplan eingetragene Standorte sollen gestrichen werden, da sie aus heutiger Sicht nicht mehr geeignet sind. Einer davon ist der Standort Längiberg in Horgen. Zu diesem Standort an der Grenze zu Wädenswil gab es heftigen Widerstand – auch aus Wädenswil, wäre doch die Deponieerschliessung über die Unterortstrasse erfolgt.
Der Regierungsrat befindet nun, es gäbe in der Nähe weitere Standorte, die besser geeignet sind. Welche verrät der Regierungsrat nicht, belässt aber den Standort Waggital im Wädenswiler Berg im Richtplan.
In Horgen kann also aufgeatmet werden – nicht aber im Waggital. Denn dort beharrt der Regierungsrat auch in seinem Revisionsantrag weiterhin auf dem neuen Standort im Landwirtschaftsgebiet im Wädenswiler Berg. Dies, obwohl bereits heute zwei Standorte auf Gemeindegebiet im Richtplan eingetragen und festgelegt sind, nämlich im Neubühl und Luggenbühl. Sie befinden sich auf bereits mit Aushubmaterial vom Bau der Autobahn aufgefüllten Gebieten und weisen ökologische Defizite auf. Sie sind in der Nähe der Autobahnausfahrt. Zwei weitere Standorte sind in der Hinteren Rüti sowie in der Unteren Oedischwänd. Wädenswil mit immer noch vier möglichen Deponiestandorten würde zum Abfallkübel des Kantons.
Windkraft statt Deponie
Hoffnung für den Standort Waggital gib es insofern, als das Gebiet Langrüti–Waggital–Oedischwänd auch Windkraft-Potenzialgebiet ist und für dies ebenso einen Richtplaneintrag erhalten soll.
Ursprünglich hatte die Baudirektion insgesamt 52 Gebiete individuell bewertet und Schutz und Nutzen gegeneinander abgewogen. Es fanden mehrere Dialogrunden mit Gemeinden, Energiebranche, Verbänden und Bevölkerung statt. Von Juli bis Oktober letzten Jahres hat die Baudirektion einen Richtplanentwurf mit insgesamt 20 Festsetzungen und 15 Zwischenergebnissen öffentlich aufgelegt. Aufgrund der Rückmeldungen hat der Regierungsrat nun die Richtplanvorlage überarbeitet. Es verbleiben 19 Gebiete, die für diese erneuerbare Energie geeignet sind. Der Wädenswiler Berg verbleibt darin als Standort.
Wind hat viel Potenzial und ist saubere Energie. Die vom Kantonsrat verabschiedete Energiestrategie des Kantons Zürich sieht einen starken Ausbau der erneuerbaren Energien vor – unter anderem der Windenergie. Und das vom Volk gutgeheissene Energiegesetz des Bundes beauftragt die Kantone, Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in den kantonalen Richtplänen zu bezeichnen.
Am Wädenswiler Berg, 100 Meter über Boden – weht der Wind im Jahresdurchschnitt mit über 5 Meter pro Sekunde – genügend, um gewinnbringend Strom produzieren zu können. So sieht der «Steckbrief Potenzialgebiete» einen Jahresertrag von 30 GWh mit drei Anlagen als realistisch an. Mit dieser Menge an Energie könnten alle Privathaushalte in Wädenswil mit Windkraft vom Wädenswiler Berg beliefert werden.
Und der Wädenswiler Berg hat einen weiteren Standortvorteil: er ist gut erreichbar und damit leicht erschliessbar.
Der Regierungsrat überweist nun an den Kantonsrat. Dieser entscheidet abschliessend über den Eintrag von Deponiestandorten und Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan.
Ende November hat der Zürcher Regierungsrat Änderungen im kantonalen Richtplan zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat überwiesen. Der Wädenswiler Berg bleibt dabei Brennpunkt: Sowohl Windpark wie auch Deponie sind weiterhin möglich. Entscheiden wird der Kantonsrat.
Text: Stefan Baumgartner
Für Abfälle, die sich nicht in den Stoffkreislauf zurückführen lassen, braucht es im Kanton Zürich auch künftig Deponien. In einem breit abgestützten Verfahren hat die Baudirektion mögliche Standorte für neue Deponien evaluiert. Aus rund 400 Vorschlägen wurden die am besten geeigneten Standorte ermittelt. Nun beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, 19 neue Deponiestandorte sowie drei Erweiterungen bestehender Deponien in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Drei bereits im Richtplan eingetragene Standorte sollen gestrichen werden, da sie aus heutiger Sicht nicht mehr geeignet sind. Einer davon ist der Standort Längiberg in Horgen. Zu diesem Standort an der Grenze zu Wädenswil gab es heftigen Widerstand – auch aus Wädenswil, wäre doch die Deponieerschliessung über die Unterortstrasse erfolgt.
Der Regierungsrat befindet nun, es gäbe in der Nähe weitere Standorte, die besser geeignet sind. Welche verrät der Regierungsrat nicht, belässt aber den Standort Waggital im Wädenswiler Berg im Richtplan.
In Horgen kann also aufgeatmet werden – nicht aber im Waggital. Denn dort beharrt der Regierungsrat auch in seinem Revisionsantrag weiterhin auf dem neuen Standort im Landwirtschaftsgebiet im Wädenswiler Berg. Dies, obwohl bereits heute zwei Standorte auf Gemeindegebiet im Richtplan eingetragen und festgelegt sind, nämlich im Neubühl und Luggenbühl. Sie befinden sich auf bereits mit Aushubmaterial vom Bau der Autobahn aufgefüllten Gebieten und weisen ökologische Defizite auf. Sie sind in der Nähe der Autobahnausfahrt. Zwei weitere Standorte sind in der Hinteren Rüti sowie in der Unteren Oedischwänd. Wädenswil mit immer noch vier möglichen Deponiestandorten würde zum Abfallkübel des Kantons.
Windkraft statt Deponie
Hoffnung für den Standort Waggital gib es insofern, als das Gebiet Langrüti–Waggital–Oedischwänd auch Windkraft-Potenzialgebiet ist und für dies ebenso einen Richtplaneintrag erhalten soll.
Ursprünglich hatte die Baudirektion insgesamt 52 Gebiete individuell bewertet und Schutz und Nutzen gegeneinander abgewogen. Es fanden mehrere Dialogrunden mit Gemeinden, Energiebranche, Verbänden und Bevölkerung statt. Von Juli bis Oktober letzten Jahres hat die Baudirektion einen Richtplanentwurf mit insgesamt 20 Festsetzungen und 15 Zwischenergebnissen öffentlich aufgelegt. Aufgrund der Rückmeldungen hat der Regierungsrat nun die Richtplanvorlage überarbeitet. Es verbleiben 19 Gebiete, die für diese erneuerbare Energie geeignet sind. Der Wädenswiler Berg verbleibt darin als Standort.
Wind hat viel Potenzial und ist saubere Energie. Die vom Kantonsrat verabschiedete Energiestrategie des Kantons Zürich sieht einen starken Ausbau der erneuerbaren Energien vor – unter anderem der Windenergie. Und das vom Volk gutgeheissene Energiegesetz des Bundes beauftragt die Kantone, Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in den kantonalen Richtplänen zu bezeichnen.
Am Wädenswiler Berg, 100 Meter über Boden – weht der Wind im Jahresdurchschnitt mit über 5 Meter pro Sekunde – genügend, um gewinnbringend Strom produzieren zu können. So sieht der «Steckbrief Potenzialgebiete» einen Jahresertrag von 30 GWh mit drei Anlagen als realistisch an. Mit dieser Menge an Energie könnten alle Privathaushalte in Wädenswil mit Windkraft vom Wädenswiler Berg beliefert werden.
Und der Wädenswiler Berg hat einen weiteren Standortvorteil: er ist gut erreichbar und damit leicht erschliessbar.
Der Regierungsrat überweist nun an den Kantonsrat. Dieser entscheidet abschliessend über den Eintrag von Deponiestandorten und Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan.