Am 4. Dezember fanden sich 242 Stimmberechtigte in der reformierten Kirche ein, um drei Geschäfte abzuwickeln, welche die Zukunft von Richterswil bestimmen.
Text: Reni Bircher
Grafik: zvg
Nebst dem Budget 2026 und dem Steuerfuss kam der Baurechtsvertrag der Baugenossenschaft Richterswil für den Bau von «AlterPlus» an der Glarnerstrasse 33 sowie die Schaffung eines Bereiches für Baumbestattungen auf dem Friedhof vor die Versammlung.
Wie immer an der Dezemberversammlung wurde das Budget für das kommende Jahr präsentiert, wiederum von Finanzvorsteher Willy Nüesch. Erwartet werden dürfen höhere Einnahmen durch Steuern, die Grundstücksgewinnsteuer jedoch sinkt.
Die Nettoschuld ist in den letzten fünf Jahren um das 11-fache gestiegen und liegt nächstes Jahr bei minus 2757 Franken pro Kopf. Als «geringe Verschuldung» wird ein Betrag von weniger als 1000 Franken pro Einwohner bezeichnet.
Der Selbstfinanzierungsgrad liegt nur noch bei 21 %, wo dieser im Jahr 2021 noch ganze 57 % betrug.
Der Mehraufwand gegenüber dem Budget 2025 ist auf steigende Ausgaben in nahezu allen Ressorts zurückzuführen, wobei «Soziales» und «Gesellschaft» nebst «Bildung» am meisten beanspruchen. Dies ist zum einen auf die steigende Anzahl Senioren zurückzuführen, zum anderen auf das Schulwesen – und hier liegt Richterswil-Samstagern unter dem Kantonalen Mittel (!). Bedacht werden muss, dass der Kanton der Gemeinde viele Investitionen auch einfach auferlegt.
Per Ende 2026 rechnet die Gemeinde mit einer Nettoschuld von CHF 40,6 Mio. Dabei handelt es sich um jenen Teil des Verwaltungsvermögens, der nicht veräussert werden kann und durch Fremdkapital finanziert ist. Der Steuerhaushalt weist eine erwartete Nettoschuld pro Einwohnenden von CHF 1735 auf.
Trotzdem wurde vom Gemeinderat beantragt, den Steuerfuss auf 99 % zu belassen. Das Budget 2026 sowie der Steuerfuss wurden von der Versammlung grossmehrheitlich angenommen.
Erarbeitung von Bauprojekt «AltersPlus» kann starten
Dem Baurechtsvertrag Glarnerstrasse 33 der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Richterswil (GBG) wurde von ihren Mitgliedern bereits im Oktober grünes Licht erteilt (siehe Richterswiler Anzeiger Oktober 2025). Nun musste dieser noch von den Stimmbürgern das Okay einholen.
Das Areal an der Glarnerstrasse 33 ist der Standort der Abteilung Werke der Gemeinde. Dieses umfasst neben den Werkstätten und Büros auch Wohnungen für Asylsuchende. Die gesamte Parzelle befindet sich in der Zone für öffentliche Bauten (ZöBa) und verfügt über genügend freie Fläche, welche sich eignet, um Wohnraum entstehen zu lassen. Zudem ist die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel und die Nähe zum Dorf für ältere Menschen ideal.
In seinen Legislaturzielen 2022–2026 hat der Gemeinderat festgehalten, dass er lokalen Genossenschaften Land zur Verfügung stellen möchte, um zahlbaren Wohnraum für Familien, junge und ältere Menschen zu schaffen. Mit den Grundstücken im Walder und an der Glarnerstrasse wird das möglich sein.
Damit die Alterswohnungen dauerhaft ihrem Zweck dienen können, dürfen diese nicht verkauft, sondern lediglich vermietet werden. Es müssen alters- und behindertengerecht 1,5- bis 3,5-Zimmer-Wohnungen mit entsprechendem Aussenraum ausgestaltet werden. Zudem sollen die Alterswohnungen nur an Personen im Pensionsalter oder an pensionierte Personen ab dem 60. Altersjahr vermietet werden dürfen, ebenso müssen diese seit mindestens 5 Jahren in Richterswil wohnhaft sein. Bei einem Ja zum Baurechtsvertrag durch den Souverän kommen diese und weitere Auflagen zum Tragen.
Das Baurecht dauert 99 Jahre ab der Eintragung im Grundbuch. Diese würde zeitnah nach einer Zustimmung zum Baurechtsvertrag erfolgen. Die Gemeinde als mutmasslich grösster Verursacher der Bodenbelastungen auf dem betreffenden Grundstück, übernimmt 50 % der Netto-Entsorgungskosten für das belastete Aushubmaterial bis zu einem Gesamtbetrag von maximal CHF 950 000.
Der jährliche Baurechtszins beträgt rund CHF 54 930. Im ersten Jahr ist der nach den folgenden Bestimmungen errechnete Baurechtszins im Sinne einer Anschubfinanzierung lediglich zu einem Drittel, im zweiten Jahr zu zwei Dritteln und ab dem dritten Jahr vollumfänglich zu bezahlen.
Die versammelten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmten dem Baurechtsvertrag und dem Verpflichtungskredit grossmehrheitlich zu.
Damit kann die GBG nun mit der Erarbeitung von Vor- und Bauprojekt beginnen, auf dass 2029/2030 bezahlbarer Wohnraum für ältere Menschen bezugsbereit wird.
Letzte Ruhestätte unter Bäumen
Der Richterswiler Friedhof wird nun schon seit mehreren Jahren etappenweise saniert, aus finanziellen Gründen, wie Ressortvorsteher Sicherheit und Einwohnerwesen Renato Pfeffer den Anwesenden darlegte. Der südwestliche Teil, Ecke Kirch- und Säntisstrasse, wurde vor einigen Jahrzehnten schon als Grabstätte benutzt, besteht aber nun aus Wiese. Das Erdreich ist stark lehmhaltig, was für die Verwesung der Leichen keine gute Voraussetzung darstellt. Entsprechend muss auch dieser Bereich saniert werden.
Da davon ausgegangen wird, noch sterbliche Überreste zu finden, müssen die Arbeiten mit grösster Sorgfalt von einem Exhumatoren durchgeführt und pietätvoll in eine Gebeinegrabstätte umgebettet werden (siehe Richterswiler Anzeiger August 2024).
Die Nachfrage nach pflegefreien Grabstätten sowie Alternativen zu Gemeinschaftsgrab und Urnenhain sind erwünscht. Die geplante Baumbestattungsanlage schafft nun eine zusätzliche Möglichkeit, den letzten Ruheort persönlich und naturnah zu wählen.
Gesellschaftlich wird damit ein zeitgemässes Bestattungsangebot geschaffen, das den Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht, zusätzlich entsteht eine Art Parkanlage, die zum Verweilen einlädt. Ein neuer Weg mit hindernisfreier Oberfläche führt durch die Anlage und verbindet sie mit dem bestehenden Wegnetz. Geplant sind zudem Ruhebänke und ein besinnlicher Aufenthaltsbereich.
Der heutige Baumbestand mit drei Bäumen wird durch 15 neue, standortgerechte Bäume ergänzt, was in ökologischer Hinsicht wünschenswert ist. Unter diesen Bäumen können künftig bis zu 500 biologisch abbaubare Urnen im Wurzelbereich beigesetzt werden.
Der Objektkredit beträgt CHF 600 000 (± 15 %) für die Schaffung eines Bereichs für Baumbestattungen auf dem Friedhof – die konventionelle Sanierung würde sich auf etwa CHF 300 000 belaufen.
Bei der folgenden Abstimmung erteilten 145 Stimmberechtigte dem Projekt das Ja (72 Nein).
Neujahrsapéro: 4. Januar 2026, 12.00–15.00 Uhr, auf dem Wisshusplatz.
Nächste Gemeindeversammlung: 18. März 2026.
Am 4. Dezember fanden sich 242 Stimmberechtigte in der reformierten Kirche ein, um drei Geschäfte abzuwickeln, welche die Zukunft von Richterswil bestimmen.
Text: Reni Bircher
Grafik: zvg
Nebst dem Budget 2026 und dem Steuerfuss kam der Baurechtsvertrag der Baugenossenschaft Richterswil für den Bau von «AlterPlus» an der Glarnerstrasse 33 sowie die Schaffung eines Bereiches für Baumbestattungen auf dem Friedhof vor die Versammlung.
Wie immer an der Dezemberversammlung wurde das Budget für das kommende Jahr präsentiert, wiederum von Finanzvorsteher Willy Nüesch. Erwartet werden dürfen höhere Einnahmen durch Steuern, die Grundstücksgewinnsteuer jedoch sinkt.
Die Nettoschuld ist in den letzten fünf Jahren um das 11-fache gestiegen und liegt nächstes Jahr bei minus 2757 Franken pro Kopf. Als «geringe Verschuldung» wird ein Betrag von weniger als 1000 Franken pro Einwohner bezeichnet.
Der Selbstfinanzierungsgrad liegt nur noch bei 21 %, wo dieser im Jahr 2021 noch ganze 57 % betrug.
Der Mehraufwand gegenüber dem Budget 2025 ist auf steigende Ausgaben in nahezu allen Ressorts zurückzuführen, wobei «Soziales» und «Gesellschaft» nebst «Bildung» am meisten beanspruchen. Dies ist zum einen auf die steigende Anzahl Senioren zurückzuführen, zum anderen auf das Schulwesen – und hier liegt Richterswil-Samstagern unter dem Kantonalen Mittel (!). Bedacht werden muss, dass der Kanton der Gemeinde viele Investitionen auch einfach auferlegt.
Per Ende 2026 rechnet die Gemeinde mit einer Nettoschuld von CHF 40,6 Mio. Dabei handelt es sich um jenen Teil des Verwaltungsvermögens, der nicht veräussert werden kann und durch Fremdkapital finanziert ist. Der Steuerhaushalt weist eine erwartete Nettoschuld pro Einwohnenden von CHF 1735 auf.
Trotzdem wurde vom Gemeinderat beantragt, den Steuerfuss auf 99 % zu belassen. Das Budget 2026 sowie der Steuerfuss wurden von der Versammlung grossmehrheitlich angenommen.
Erarbeitung von Bauprojekt «AltersPlus» kann starten
Dem Baurechtsvertrag Glarnerstrasse 33 der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Richterswil (GBG) wurde von ihren Mitgliedern bereits im Oktober grünes Licht erteilt (siehe Richterswiler Anzeiger Oktober 2025). Nun musste dieser noch von den Stimmbürgern das Okay einholen.
Das Areal an der Glarnerstrasse 33 ist der Standort der Abteilung Werke der Gemeinde. Dieses umfasst neben den Werkstätten und Büros auch Wohnungen für Asylsuchende. Die gesamte Parzelle befindet sich in der Zone für öffentliche Bauten (ZöBa) und verfügt über genügend freie Fläche, welche sich eignet, um Wohnraum entstehen zu lassen. Zudem ist die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel und die Nähe zum Dorf für ältere Menschen ideal.
In seinen Legislaturzielen 2022–2026 hat der Gemeinderat festgehalten, dass er lokalen Genossenschaften Land zur Verfügung stellen möchte, um zahlbaren Wohnraum für Familien, junge und ältere Menschen zu schaffen. Mit den Grundstücken im Walder und an der Glarnerstrasse wird das möglich sein.
Damit die Alterswohnungen dauerhaft ihrem Zweck dienen können, dürfen diese nicht verkauft, sondern lediglich vermietet werden. Es müssen alters- und behindertengerecht 1,5- bis 3,5-Zimmer-Wohnungen mit entsprechendem Aussenraum ausgestaltet werden. Zudem sollen die Alterswohnungen nur an Personen im Pensionsalter oder an pensionierte Personen ab dem 60. Altersjahr vermietet werden dürfen, ebenso müssen diese seit mindestens 5 Jahren in Richterswil wohnhaft sein. Bei einem Ja zum Baurechtsvertrag durch den Souverän kommen diese und weitere Auflagen zum Tragen.
Das Baurecht dauert 99 Jahre ab der Eintragung im Grundbuch. Diese würde zeitnah nach einer Zustimmung zum Baurechtsvertrag erfolgen. Die Gemeinde als mutmasslich grösster Verursacher der Bodenbelastungen auf dem betreffenden Grundstück, übernimmt 50 % der Netto-Entsorgungskosten für das belastete Aushubmaterial bis zu einem Gesamtbetrag von maximal CHF 950 000.
Der jährliche Baurechtszins beträgt rund CHF 54 930. Im ersten Jahr ist der nach den folgenden Bestimmungen errechnete Baurechtszins im Sinne einer Anschubfinanzierung lediglich zu einem Drittel, im zweiten Jahr zu zwei Dritteln und ab dem dritten Jahr vollumfänglich zu bezahlen.
Die versammelten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmten dem Baurechtsvertrag und dem Verpflichtungskredit grossmehrheitlich zu.
Damit kann die GBG nun mit der Erarbeitung von Vor- und Bauprojekt beginnen, auf dass 2029/2030 bezahlbarer Wohnraum für ältere Menschen bezugsbereit wird.
Letzte Ruhestätte unter Bäumen
Der Richterswiler Friedhof wird nun schon seit mehreren Jahren etappenweise saniert, aus finanziellen Gründen, wie Ressortvorsteher Sicherheit und Einwohnerwesen Renato Pfeffer den Anwesenden darlegte. Der südwestliche Teil, Ecke Kirch- und Säntisstrasse, wurde vor einigen Jahrzehnten schon als Grabstätte benutzt, besteht aber nun aus Wiese. Das Erdreich ist stark lehmhaltig, was für die Verwesung der Leichen keine gute Voraussetzung darstellt. Entsprechend muss auch dieser Bereich saniert werden.
Da davon ausgegangen wird, noch sterbliche Überreste zu finden, müssen die Arbeiten mit grösster Sorgfalt von einem Exhumatoren durchgeführt und pietätvoll in eine Gebeinegrabstätte umgebettet werden (siehe Richterswiler Anzeiger August 2024).
Die Nachfrage nach pflegefreien Grabstätten sowie Alternativen zu Gemeinschaftsgrab und Urnenhain sind erwünscht. Die geplante Baumbestattungsanlage schafft nun eine zusätzliche Möglichkeit, den letzten Ruheort persönlich und naturnah zu wählen.
Gesellschaftlich wird damit ein zeitgemässes Bestattungsangebot geschaffen, das den Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht, zusätzlich entsteht eine Art Parkanlage, die zum Verweilen einlädt. Ein neuer Weg mit hindernisfreier Oberfläche führt durch die Anlage und verbindet sie mit dem bestehenden Wegnetz. Geplant sind zudem Ruhebänke und ein besinnlicher Aufenthaltsbereich.
Der heutige Baumbestand mit drei Bäumen wird durch 15 neue, standortgerechte Bäume ergänzt, was in ökologischer Hinsicht wünschenswert ist. Unter diesen Bäumen können künftig bis zu 500 biologisch abbaubare Urnen im Wurzelbereich beigesetzt werden.
Der Objektkredit beträgt CHF 600 000 (± 15 %) für die Schaffung eines Bereichs für Baumbestattungen auf dem Friedhof – die konventionelle Sanierung würde sich auf etwa CHF 300 000 belaufen.
Bei der folgenden Abstimmung erteilten 145 Stimmberechtigte dem Projekt das Ja (72 Nein).
Neujahrsapéro: 4. Januar 2026, 12.00–15.00 Uhr, auf dem Wisshusplatz.
Nächste Gemeindeversammlung: 18. März 2026.