Anfang Oktober wurde die Bushaltestelle Bächlistrasse vom Kanton hindernisfrei ausgebaut. Ungenügende Signalisation und Kommunikation sowie schlechte Planung sorgten bei Bevölkerung und Gemeinde für Unmut.
Text & Bild: Reni Bircher
Noch immer sind nicht alle Zustiege beim öffentlichen Verkehr hindernisfrei und werden nach und nach entsprechend umgebaut. In den meisten Fällen werden Bushaltestellen dann barrierefrei ausgebaut, wenn eine Strassensanierung ansteht.
Die Sanierung der Zugerstrasse fand in den Jahren 2017/2018 statt. Zum Zeitpunkt der Projektierung und Ausführung der Strassensanierung galt die damals gültige kantonale Richtlinie für hindernisfreie Bushaltestellen. Entsprechend wurden die Haltekanten mit einer Höhe von 16 cm ausgeführt. Heute gilt eine Haltestelle erst als hindernisfrei, wenn die Haltekante 22 cm hoch ist. Eine Neuregelung, die viel Geld kosten wird.
Die Bushaltestelle Bächlistrasse wurde erhöht, allerdings nicht über die gesamte Länge. Da sie ohne Haltebucht gebaut wurde, bietet sie den Wartenden heute mehr Platz – ein Vorteil insbesondere bei den oft sehr vollen Schülerbussen. Dass die Massnahme, die Haltestelle auf die Fahrbahn zu verlegen, allerdings den ungenügenden Sichtverhältnissen geschuldet ist, wurde in der Baustelleninformation der Baudirektion nicht kommuniziert.
Aufgrund der Lärmschutzwand, welche vom Kanton vor ein paar Jahren aufgestellt wurde, war der Schutz des Fussgängers nicht mehr gewährleistet. Dieser muss im Wartebereich des Fussgängerstreifens aus einer Distanz von 50 Metern für den Bus- bzw. Autofahrer gesehen werden können.
Aus den geometrischen Überlegungen stimmt diese Sichtweite wieder; allerdings stellt sich die Frage, ob diese Berechnungen nicht schon vor dem Bau der Lärmschutzwand hätten stattfinden müssen. Immerhin hat der Umbau der Bushaltestelle rund CHF 200 000 verschlungen.
Fehlende Zusammenarbeit
Diese Summe wurde der Gemeinde zuvor nicht mitgeteilt, obwohl es sich um Steuergelder handelt, welche hier verbraucht wurden.
Generell bemängelt Christian Stalder diesbezüglich die Zusammenarbeit mit dem Kanton, bezeichnet sie als ausbaufähig: «Wir haben ein gemeinsames Interesse, und man sollte denken, dass die Zusammenarbeit besser funktionieren sollte», beurteilt der Gemeinderat und Ressortvorsteher Werke. «Es kommt nicht gut, wenn ohne Abstimmung agiert wird.»
Auch, dass die Betonplatte entfernt und nicht mehr an der Haltestelle verbaut wurde, findet er fragwürdig. Diese soll Fahrrinnen verhindern, wenn ein so schweres Fahrzeug wie ein Bus anfährt, gerade bei ansteigendem Gefälle. Dazu äussert sich die kantonale Baudirektion wie folgt: Seit 2017 werden bei Haltestellen auf der Fahrbahn aus Lärmschutzgründen keine Betonbushaltestellenplatten mehr verwendet.
Fehlende Baustellensignalisation
Während der Bauphase haben sich erboste und besorgte Anwohner bei der Gemeinde gemeldet und werfen dem Kanton fehlende Planungskompetenz und sinnloses Verschleudern von Steuergeldern vor. Ebenso die ungenügende Signalisation für Fussgänger und die dadurch resultierende Unsicherheit vor allem bei Schulkindern, denn diese wurden bei grüner Ampel von den Autofahrern nicht über den Fussgängerstreifen gelassen. Nahm man von der Juchmattstrasse her den Weg quer über die Wiese zur Zugerstrasse, wurde nicht darauf hingewiesen, ob der Durchgang möglich ist; man musste sich dann einfach irgendwo durchquetschen.
In naher Zukunft sind keine barrierefreien Ausbauten von Bushaltestellen in Richterswil-Samstagern geplant. Vielleicht wird in der Zwischenzeit an der Kommunikation der betroffenen Stelle gearbeitet …
Anfang Oktober wurde die Bushaltestelle Bächlistrasse vom Kanton hindernisfrei ausgebaut. Ungenügende Signalisation und Kommunikation sowie schlechte Planung sorgten bei Bevölkerung und Gemeinde für Unmut.
Text & Bild: Reni Bircher
Noch immer sind nicht alle Zustiege beim öffentlichen Verkehr hindernisfrei und werden nach und nach entsprechend umgebaut. In den meisten Fällen werden Bushaltestellen dann barrierefrei ausgebaut, wenn eine Strassensanierung ansteht.
Die Sanierung der Zugerstrasse fand in den Jahren 2017/2018 statt. Zum Zeitpunkt der Projektierung und Ausführung der Strassensanierung galt die damals gültige kantonale Richtlinie für hindernisfreie Bushaltestellen. Entsprechend wurden die Haltekanten mit einer Höhe von 16 cm ausgeführt. Heute gilt eine Haltestelle erst als hindernisfrei, wenn die Haltekante 22 cm hoch ist. Eine Neuregelung, die viel Geld kosten wird.
Die Bushaltestelle Bächlistrasse wurde erhöht, allerdings nicht über die gesamte Länge. Da sie ohne Haltebucht gebaut wurde, bietet sie den Wartenden heute mehr Platz – ein Vorteil insbesondere bei den oft sehr vollen Schülerbussen. Dass die Massnahme, die Haltestelle auf die Fahrbahn zu verlegen, allerdings den ungenügenden Sichtverhältnissen geschuldet ist, wurde in der Baustelleninformation der Baudirektion nicht kommuniziert.
Aufgrund der Lärmschutzwand, welche vom Kanton vor ein paar Jahren aufgestellt wurde, war der Schutz des Fussgängers nicht mehr gewährleistet. Dieser muss im Wartebereich des Fussgängerstreifens aus einer Distanz von 50 Metern für den Bus- bzw. Autofahrer gesehen werden können.
Aus den geometrischen Überlegungen stimmt diese Sichtweite wieder; allerdings stellt sich die Frage, ob diese Berechnungen nicht schon vor dem Bau der Lärmschutzwand hätten stattfinden müssen. Immerhin hat der Umbau der Bushaltestelle rund CHF 200 000 verschlungen.
Fehlende Zusammenarbeit
Diese Summe wurde der Gemeinde zuvor nicht mitgeteilt, obwohl es sich um Steuergelder handelt, welche hier verbraucht wurden.
Generell bemängelt Christian Stalder diesbezüglich die Zusammenarbeit mit dem Kanton, bezeichnet sie als ausbaufähig: «Wir haben ein gemeinsames Interesse, und man sollte denken, dass die Zusammenarbeit besser funktionieren sollte», beurteilt der Gemeinderat und Ressortvorsteher Werke. «Es kommt nicht gut, wenn ohne Abstimmung agiert wird.»
Auch, dass die Betonplatte entfernt und nicht mehr an der Haltestelle verbaut wurde, findet er fragwürdig. Diese soll Fahrrinnen verhindern, wenn ein so schweres Fahrzeug wie ein Bus anfährt, gerade bei ansteigendem Gefälle. Dazu äussert sich die kantonale Baudirektion wie folgt: Seit 2017 werden bei Haltestellen auf der Fahrbahn aus Lärmschutzgründen keine Betonbushaltestellenplatten mehr verwendet.
Fehlende Baustellensignalisation
Während der Bauphase haben sich erboste und besorgte Anwohner bei der Gemeinde gemeldet und werfen dem Kanton fehlende Planungskompetenz und sinnloses Verschleudern von Steuergeldern vor. Ebenso die ungenügende Signalisation für Fussgänger und die dadurch resultierende Unsicherheit vor allem bei Schulkindern, denn diese wurden bei grüner Ampel von den Autofahrern nicht über den Fussgängerstreifen gelassen. Nahm man von der Juchmattstrasse her den Weg quer über die Wiese zur Zugerstrasse, wurde nicht darauf hingewiesen, ob der Durchgang möglich ist; man musste sich dann einfach irgendwo durchquetschen.
In naher Zukunft sind keine barrierefreien Ausbauten von Bushaltestellen in Richterswil-Samstagern geplant. Vielleicht wird in der Zwischenzeit an der Kommunikation der betroffenen Stelle gearbeitet …